𝗜𝘀𝘁 𝗗𝗘𝗜𝗡𝗘 𝗪𝗲𝗯𝘀𝗶𝘁𝗲 𝘀𝗰𝗵𝗼𝗻 𝗯𝗮𝗿𝗿𝗶𝗲𝗿𝗲𝗳𝗿𝗲𝗶?
📣 Spätestens zum 28.06.2025 müssen alle Websites und Apps, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelt die Pflicht, digitale Dienste inklusiv zu gestalten. Berührt nicht nur Webshops - bereits Kontaktformulare zählen! Primär betroffen sind davon die Webshops, jedoch auch Websites, die „elektronische Dienstleistungen“ anbieten. Als elektronische Dienstleistung zählt bereits ein Kontaktformular oder die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung.
👥 In Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit Handicap, was beinahe 10% der Gesamtbevölkerung entspricht. Es ist entscheidend zu realisieren, dass Beeinträchtigungen sowohl zeitlich begrenzt als auch situationsbedingt auftreten können. Verschiedene Beeinträchtigungen bedeuten unterschiedliche Barrieren für die Betroffenen. Im digitalen Raum stehen Menschen mit Sehbehinderungen, Blindheit, Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit vor spezifischen Herausforderungen. Hier sind nur einige Beispiele, mit denen sie häufig konfrontiert werden:
· Schwache Kontraste
· Zu kleine Texte
· Videos ohne Untertitel
· Navigationselemente, die mit der Tastatur nicht angesteuert werden können
· PDF`s ohne Texterkennung
· Komplizierte Sprache
· Bilder ohne Alternativtext
Was nun zu tun ist, worauf Ihr bei der (Um-)Gestaltung Eurer Website achten solltet und was das für Vorteile mit sich bringt, lest Ihr in unserem neuesten Beitrag im New Work Blog. Den Link dazu findet Ihr in den Kommentaren.
#PiAL #DigitaleBarrierefreiheit #Accessibility #Inklusion #BFSG