Entscheidung gefallen: Der Antrag von #NABU und #BUND auf Widerruf oder Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses für das #Endlager #Konrad wurde nach intensiver juristischer und inhaltlicher Prüfung abgelehnt. Das künftige Endlager in #Salzgitter ist ein sicherer Ort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland! Für alle Details hier entlang 👉 https://lnkd.in/eUb_52SV
Beitrag von Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
Relevantere Beiträge
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🔱 Mega stolz auf mein erstes Positionspapier. Mit dem Papier will die FDP-Bundestagsfraktion eine neue, angepasste Marschrichtung für einen modernen Hochwasserschutz vorgeben. Nach den jüngsten Hochwasserkatastrophen war klar: Der Hochwasserschutz in Deutschland braucht dringend ein Update. Und das liefern wir auf meine Initiative. Zum Positionspapier: https://lnkd.in/dRwTijbM
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Klare Konzepte. Saubere Umwelt. Klarer Slogan, klare Aufgaben: Gewässerschutz, Abwasserbehandlung, Überflutungsvorsorge. Sprechen wir darüber.
Interessante Zahlen zu nicht für den Hochwasserschutz abgerufenen Finanzmitteln und vor allem viele kluge Gedanken zur Verbesserung der Hochwasservorsorge. Lesenswertes Positionspapier zum Hochwasserschutz.
🔱 Mega stolz auf mein erstes Positionspapier. Mit dem Papier will die FDP-Bundestagsfraktion eine neue, angepasste Marschrichtung für einen modernen Hochwasserschutz vorgeben. Nach den jüngsten Hochwasserkatastrophen war klar: Der Hochwasserschutz in Deutschland braucht dringend ein Update. Und das liefern wir auf meine Initiative. Zum Positionspapier: https://lnkd.in/dRwTijbM
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Kein bundeseinheitliches Leitungskataster - Verpasste Chance Die Bundesregierung erarbeitet aktuell das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen. Wie üblich wird der Bundesrat vor der Übersendung in den Bundestag um seine Meinung gefragt. Unter anderem forderte der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. September 2024 die Bundesregierung dazu auf, ein zentrales Auskunftssystem für Leitungen (Leitungskataster) zur Steigerung der Effizienz und Sicherheit von Tiefbaumaßnahmen zu prüfen. Der Bundesrat weist dabei darauf hin, dass es bereits erfolgreiche Beispiele in Estland, dem Vereinigten Königreich oder den Niederlanden gibt. Leider sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf für ein zentrales Leitungskataster und wird der Empfehlung des Bundesrates im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren nicht weiter folgen. Unstrittig ist dabei, dass es viele Leitungen bei mangelnder Transparenz der Leitungswege gibt. Man ist sich aber unsicher, ob die erheblichen Schäden durch ein Leitungskataster abwendbar sind. Auch sieht der Gesetzgeber Probleme in der fehlenden Rechtsgrundlage zur Erlangung der Leitungsdaten und weist darauf hin, dass es bereits zahlreiche Leitungskataster auf Landes- und Kommunalebene gibt. Am 11. Oktober 2024 wurde die 1. Lesung des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz im Bundestag durchgeführt. Der Bundestag hat sich nicht für die Schaffung eines Leitungskatasters ausgesprochen und ist somit der Argumentation der Bundesregierung gefolgt. Eine verpasste Chance.
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URC 2024 ist vorbei, kurz Eindrücke: - die zahlreiche Präsenz Kommunen, Oblasten und kommunalen Verbände auf dem begleitenden Recovery Forum war die lokale und regionale Ebene sehr präsent im Vergleich zur letzten URC. - Bundespräsident Steinmeier hat in seiner kurzen Ansprache zur Eröffnung des Abendempfangs ebenfalls die Bedeutung der kommunalen Partnerschaften gewürdigt und auf seine Schirmherrschaft und die von Präsident Selenskyj hingewiesen. - Der Aufruf von der Ministerin Schulze für jede der 1.055 ukrainischen Kommunen, die noch keine internationalen Partner haben, bis zur nächsten URC welche zu finden. - Sehr erfreulich - nicht nur Großstädte, sondern auch kleine Kommunen wurden ins Programm URC eingebunden (zB Teltow mit dem ukrainischen Partner Khotyn). Zur Info: Momentan sind im Ukraine-Netzwerk 210 deutsch-ukrainische kommunale Partnerschaften (plus 140 seit dem Kriegsbeginn). Was wir beobachten: Auf regionaler Ebene entwickeln sich weiterhin deutsch-ukrainische regionale Partnerschaften: NRW-Dnipropetrowska Oblast, Sachsen-Kharkiwska Oblast, Mecklenburg-Vorpommern-Tschernihiwska Oblast, Saarland-Lwiwska Oblast, Bremen-Odeska Oblast.. UPD: Niedersachsen-Mykolajiwska Oblast Gerne Ergänzungen 🙌
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Referatsleiter Straßenentwurf Verkehrsablauf Verkehrsregelung - V1 bei Bundesanstalt für Straßenwesen
Die BASt hat ein neues Forschungsprojekt ausgeschrieben. Für das FE 02.0487/2024/FRB "Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2" läuft die Angebotsfrist bis zum 19.11.2024, 6:00 (s. https://lnkd.in/dHvt-um9). Im Rahmen dieses Forschungsprojekts soll untersucht werden, unter welchen Betriebsbedingungen und bis zu welchen Verkehrsstärken und Schwerverkehrsanteilen sowie Streckenabschnittslängen der zweibahnige Regelquerschnitt ohne Seitenstreifen (RQ21) auf Landstraßen eingesetzt werden kann und ab welchen Randbedingungen die Anlage von Seitenstreifen (z. B. aus Verkehrssicherheitsgründen) notwendig wird. Weiterhin soll die Verkehrssicherheitswirkung einheitlicher Knotenpunktfolgen von Straßen der EKL1 und 2 der RAL untersucht werden. Zur Fortschreibung der mit dieser Untersuchung zu adressierenden Entwurfsvorgaben der RAL sollen die Auswirkungen der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- sowie Wirtschaftlichkeitsaspekten ermittelt werden.
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Heute dürfen wir auf gleich zwei brandaktuelle und spannende OLG-Entscheidungen aufmerksam machen! 👩⚖️ 1️⃣ Allen, die sich mit der Errichtung und Verpachtung von Geothermie-Großkraftwerken nebenbei etwas dazuverdienen ( 😉 ), sei die nachstehende Entscheidung des OLG München vom 09.04.2024 ans Herz gelegt! Den streitgegenständlichen Vertrag hat der Senat als typengemischten Vertrag ausgelegt, dessen Schwerpunkt nicht (!) auf dem Bauvertragsrecht liegt. Mit der Folge, dass keine #Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangt werden konnte. 👉 https://lnkd.in/eZWS34u5 2️⃣ Nicht minder spannend ist die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 16.05.2024. Danach berechtige ein #Kalkulationsirrtum (versehentlich Kilo- statt Tonnenpreis angeboten) nicht zur Irrtumsanfechtung nach § 119 BGB. Mit der vergaberechtlichen Folge, dass der Bieter nicht hätte ausgeschlossen werden dürfen. Der Senat bejaht in der Folge einen auf das positive Interesse gerichteten Schadensersatzanspruch, was durchaus Seltenheitswert hat! 👉 https://lnkd.in/e9Kp5xWN
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[GGSC]-Rechtsgutachten zu Sicherheitsleistungen im Braunkohletagebau Die Grüne Liga hat heute ein von [GGSC] erstelltes Rechtsgutachten zu Sicherheitsleistungen im Braunkohletagebau veröffentlicht. Darin beantworten Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz und Rechtsanwältin Tessa Krabbe fünf Fragen dazu, wie die Berg- und Wasserbehörden die Finanzierung der Tagebaufolgekosten im Rahmen von Zulassungsentscheidungen sicherstellen können. Diese Kosten sind enorm. Ein im Juni 2023 vom Umweltbundesamt veröffentlichtes Gutachten zeigt, dass als Folge des Braunkohletagebaus in der Lausitz in anhaltenden Trockenperioden mit einem abschnittsweisen Trockenfallen der Spree gerechnet werden muss, wenn nicht Wasser aus Elbe, Neiße und Oder in das Einzugsgebiet der Spree übergeleitet und dort gespeichert werden. Das rechtliche Instrumentarium, um die Tagebaubetreiber zur finanziellen Sicherung solcher Kosten zu verpflichten, ist da. Auch für sogenannte Ewigkeitslasten kann eine finanzielle Sicherung verlangt werden. Inwieweit die Behörden von diesen Möglichkeiten bisher tatsächlich Gebrauch gemacht haben, ist allerdings intransparent. Zur Pressemitteilung der -> Grünen Liga: https://lnkd.in/d3uTNMu4 Zum -> [GGSC] Gutachten: https://lnkd.in/dvqac9D4 #TagebauVerantwortung #SicherheitsleistungenBraunkohle #GGSC
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Ein zentrales Leitungskataster würde nicht zu letzt den ausführenden Baufirmen, zu denen wir uns auch zählen dürfen, enorm helfen. Die Verantwortung zum Einholen von Auskünften aller Leitungsträger im Trassenbereich liegt bei uns, obwohl es keine Auskünfte darüber gibt, welche Leitungsträger überhaupt im betroffenen Bereich zu kontaktieren sind. Je nach Bereich handelt es sich um 10-50 Leitungsträger, die zu kontaktieren sind. Kontaktinformationen sind selbstverständlich in Eigenverantwortung zu recherchieren. Schade, dass den Unternehmen hier nicht geholfen wird, um so den Ausbau von Fernwärme, Telekommunikation und Strom aber auch die nötigen Sanierungsarbeiten von Trinkwasser und Gas zu stärken.
Kein bundeseinheitliches Leitungskataster - Verpasste Chance Die Bundesregierung erarbeitet aktuell das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen. Wie üblich wird der Bundesrat vor der Übersendung in den Bundestag um seine Meinung gefragt. Unter anderem forderte der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. September 2024 die Bundesregierung dazu auf, ein zentrales Auskunftssystem für Leitungen (Leitungskataster) zur Steigerung der Effizienz und Sicherheit von Tiefbaumaßnahmen zu prüfen. Der Bundesrat weist dabei darauf hin, dass es bereits erfolgreiche Beispiele in Estland, dem Vereinigten Königreich oder den Niederlanden gibt. Leider sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf für ein zentrales Leitungskataster und wird der Empfehlung des Bundesrates im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren nicht weiter folgen. Unstrittig ist dabei, dass es viele Leitungen bei mangelnder Transparenz der Leitungswege gibt. Man ist sich aber unsicher, ob die erheblichen Schäden durch ein Leitungskataster abwendbar sind. Auch sieht der Gesetzgeber Probleme in der fehlenden Rechtsgrundlage zur Erlangung der Leitungsdaten und weist darauf hin, dass es bereits zahlreiche Leitungskataster auf Landes- und Kommunalebene gibt. Am 11. Oktober 2024 wurde die 1. Lesung des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz im Bundestag durchgeführt. Der Bundestag hat sich nicht für die Schaffung eines Leitungskatasters ausgesprochen und ist somit der Argumentation der Bundesregierung gefolgt. Eine verpasste Chance.
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Paukenschlag aus Leipzig! Das #Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt es, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen nicht nur durch die Beseitigung vertikaler Strukturen zu ersetzen. Nach dem rechtlichen Maßstab genügt für den Ersatz von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie seines Erholungswerts eine gleichwertige Herstellung der betroffenen Funktionen. Anders als bei Ausgleichsmaßnahmen ist eine gleichartige Herstellung nicht erforderlich. Dem werden bei Windenergieanlagen nicht von vornherein nur Ersatzmaßnahmen gerecht, die auf die Beseitigung vertikaler Strukturen zielen. Auch Maßnahmen, die auf anderem Wege Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder Erholungswert einer Landschaft in dem betroffenen Naturraum steigern, kommen zur Kompensation in Betracht. Die bislang geltende Praxis, hohe Ersatzgelder zu zahlen, steht damit in Frage!
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