Eine überhastete Auswirkungsanalyse zum KHVVG bekäme wohl keine Prüfplakette
Auch auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens zur „großen Krankenhausreform“ gibt es weiter grundlegende Kritik am Entwurf des KHVVG:
👎 Ohne vorherige finanzielle Stabilisierung des Systems führt eine Reform dazu, dass die der Mangel an finanziellen Ressourcen die Zukunft der Krankenhausversorgung bestimmt (Kalter Strukturwandel).
👎Eine Reform ohne Auswirkungsanalyse bedeutet einen Blindflug für die Länder.
Jetzt soll es noch schnell vor der Entscheidung im Bundestag am 18.10.2024 eine Auswirkungsanalyse geben. Deren Kernstück, der so genannte „Leistungsgruppen-Grouper“, der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelt werden soll, ist noch lange nicht fertig. Die hochqualifizierten Experten des InEK weisen seit Wochen darauf hin, dass es große fachliche Probleme bei der Programmierung des Groupers gibt.
⏳ Es ist (viel) mehr Zeit erforderlich, um einen Grouper zu entwickeln, dessen Veröffentlichung auch verantwortet werden kann. Wie der Presse zu entnehmen ist, wurde das InEK dennoch vom BMG angewiesen, zum 30.09.2024 Auswertungen auf Basis eines unfertigen Groupers vorzulegen. Das politische Ziel: Den Zeitplan des Gesetzes in jedem Falle halten. Wäre die Auswertungsanalyse ein Auto, gäbe es wohl keine Prüfplakette. Es besteht die große Gefahr, dass wir eine Auswirkungsanalyse auf dem Qualitätsniveau des im Mai veröffentlichten Bundesklinikatlas bekommen.
Was könnte ein Ausweg sein?
1️⃣ Finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser vor der Reform
2️⃣ Nur die Reformbausteine umsetzen, deren Auswirkungen man seriös abschätzen kann und dabei mehr Freiraum für die Entscheidungen der Länder schaffen, die genau wissen wie es vor Ort aussieht.
… das wäre dann übrigens immer noch eine „große Reform“
#gesundheitspolitik #krankenhausreform #bwkg #Auswirkungsanalyse