Das Urteil im Prozess um eine getötete Feuerwehrfrau soll noch im Juli fallen. Foto: Werner Kuhnle

Für den angeklagten 29-Jährigen wird es eng. Eine Gutachterin bestätigt, dass seine 28 Jahre alte Partnerin nicht an den Folgen eines Feuers im Haus starb, sondern zuvor getötet wurde – von ihm, wie es die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vorwirft.

Die Mutter der toten Lena E. verließ den Sitzungssaal, als die Rechtsmedizinerin Melanie Hohner zur Erläuterung ihres Gutachtens ansetzte. Und sie musste mehr als zwei Stunden warten, denn vor allem die beiden Verteidiger Amely Schweizer und Franz Friedel hatten zahlreiche Fragen an die Sachverständige. Am Ende legte sich die Rechtsmedizinerin im Totschlagsprozess aber auf eines fest: Ursache für den Tod der 28-jährigen Feuerwehrfrau aus Marbach war nicht das Feuer, das im August vergangenen Jahres im Eisenachweg in Marbach ausgebrochen war, sondern Ersticken.

„Die erlittenen Verletzungen, die wir gefunden haben, lassen sich mit stumpfer Gewalt gegen den Hals wie Würgen oder mit dem gewaltsamen Bedecken der Atemwege in Einklang bringen“, erklärte Melanie Hohner. Eine alternative Todesursache könne sie ausschließen. Die 28-Jährige sei auf keinen Fall an einer Rauchvergiftung gestorben. „Als der Brand ausbrach, hat sie nicht mehr gelebt“, führte sie weiter aus. Es gebe keine Rußrückstände in der Lunge. Auch habe sie keine sogenannten Krähenfüße an den Augen festgestellt, was ein Zeichen dafür sei, dass jemand die Augen bei Rauchentwicklung zugekniffen habe.

Mehrere blaue Flecken, die die Gutachterin auf der Rückseite der Oberschenkel und im Schulter-/Rückenbereich festgestellt hatte, ließen sich nach ihrer Einschätzung als Griffspuren deuten, was darauf hinweise, dass die Leiche getragen worden sei. „Das kann aber auch bei der Rettung durch die Feuerwehrleute oder die Sanitäter passiert sein“, räumte die Sachverständige ein. Genau darauf, ebenso wie auch auf einige Verletzungen im Mundbereich als Folgen, wiesen wiederholt die beiden Verteidiger des Angeklagten hin.

Was sagt das psychiatrische Gutachten über den Angeklagten?

Den 29-Jährigen selbst, den die Rechtsmedizinerin am Nachmittag des Tattages untersucht hatte, beschrieb sie als „äußerlich nicht merkbar beeinflusst“. Nicht viel konnte auch der psychiatrische Sachverständige Thomas Heinrich über den Angeklagten berichten, da dieser zu einigen Aspekten auf Anraten seiner Anwälte keine Auskunft gegeben hatte. Einziger Anhaltspunkt für eine mögliche eingeschränkte Schuldfähigkeit sei nach Heinrichs Einschätzung, wenn der Angeklagte die Frau im Affekt getötet hätte. Für ein planvolles Vorgehen würde jedoch sprechen, wenn das Gericht im Urteil zur Überzeugung käme, dass der 29-Jährige anschließend auch den Brand gelegt hätte, um die Tat zu vertuschen.

Genau dies wirft die Staatsanwaltschaft dem 29-Jährigen in diesem Prozess vor, der seit Ende Februar läuft. Nach ihren Ermittlungen ist der Angeklagte, Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim, mit seiner Frau, Mitglied in der Ortsgruppe Marbach, in der Nacht zum 6. August 2023 wegen der Trennung in Streit geraten und hat sie dann getötet. Er soll sie ohnmächtig geschlagen und anschließend erstickt haben.

Der Angeklagte ist vorbestraft

Danach habe er sie in den Keller getragen und mit brennbaren Materialien ein Feuer entzündet, um seine Tat zu verschleiern. Er habe sich nicht darum gekümmert, dass er die größtenteils schlafenden und ahnungslosen 38 Bewohner in Lebensgefahr brachte. Der Sachschaden wird auf rund 150 000 Euro geschätzt. Die Anklage lautet auf Totschlag, versuchten Mord in 38 Fällen und besonders schwere Brandstiftung.

Bekannt wurde zudem, dass der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers in Steinheim vorbestraft ist und eine Geldstrafe von 10 800 Euro bezahlen musste.

Der Prozess wird am 12. Juli um 11 Uhr mit den Plädoyers fortgesetzt. Auch das Urteil soll noch in diesem Monat fallen.