Das Auswahlverfahren für die Besetzung einer Professur ist sehr aufwändig. Im Folgenden stellen wir Ihnen das Verfahren in seinen wichtigsten Punkten kurz vor.
Wer ist beteiligt?
Primär wird das Auswahlverfahren durch eine eigens bestellte Berufungskommission begleitet.
Die Berufungskommission besteht in der Regel aus
- fünf Lehrende (Professorinnen und Professoren des ausschreiben Fachbereichs ergänzt um eine Professorin oder einen Professor eines anderen Fachbereichs oder einer anderen Hochschule),
- einer bzw. einem wissenschaftlichen Beschäftigten,
- einer bzw. einem Beschäftigten aus Technik und Verwaltung (beratend, ohne Stimmrecht)
- zwei Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden.
Alle Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht und wissen, um die vertrauliche Behandlung aller Unterlagen im Verfahren.
Unterstützt wird die Kommission durch die Berufungsbeauftragten, welche die Kommission bei der Anwendung der Einhaltung der Berufungsordnung unterstützt.
Beratend können die Fachbereichsleitung, die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen der Berufungskommission teilnehmen.
Wer entscheidet über die Berufung?
Der Präsident der Hochschule Niederrhein entscheidet über die Erteilung eines Rufes.
Als Entscheidungsgrundlage dient ihm der Bericht der Berufungskommission, die Darstellung der Berufungsbeauftragten bzw. des Berufungsbeauftragten, die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten und eine Verfahrensdarstellung des Berufungsmanagements.
Dauer des Verfahrens
Ein Berufungsverfahren dauert in der Regel zwischen acht und zwölf Monaten.
Dies liegt u.a. an der Beteiligung der verschiedenen Gremien und externen Gutachter, die eine gewisse Vorlauf- und Bearbeitungszeit benötigen. Wir bemühen uns, das Verfahren schnellstmöglich unter Beachtung der geltenden Regeln durchzuführen.
Sollten Sie Fragen zum Stand des Berufungsverfahrens haben, können Sie sich immer an den Vorsitz der Berufungskommission wenden.
Information über den Status des Verfahrens
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung durch das Berufungsmanagement.
In der Regel können Sie davon ausgehen, dass Sie innerhalb von 8-12 Wochen nach Ausschreibungsende eine Einladung zur persönlichen Vorstellung erhalten, wenn Ihre Bewerbung als geeignet bewertet wurde.
Eine Absage erhalten Sie jedoch erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
Sollten Sie Fragen zum Stand des Berufungsverfahrens haben, können Sie sich immer an den Vorsitz der Berufungskommission wenden.
Eine Absage erhalten Sie jedoch erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
Sollten Sie Fragen zum Stand des Berufungsverfahrens haben, können Sie sich immer an den Vorsitz der Berufungskommission wenden.
Auf welcher Basis findet ein Berufungsverfahren statt?
Ein Berufungsverfahren wird auf Basis der Berufungsordnung der Hochschule Niederrhein durchgeführt und durch die Berufungsbeauftragten begleitet.
Stationen des Auswahlverfahrens
Ein Berufungsverfahren beinhaltet in der Regel verschiedene Stationen, an denen Ihre Eignung für die Professur geprüft wird:
- Bewerbungsunterlagen
- strukturiertes Interview mit vorab festgelegten Fragen, die jeder Bewerberin und jedem Bewerber gleichermaßen gestellt werden (sichert die Objektivität, Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber)
- Fachvortrag, wobei Sie einen Vortrag über ein vorher festgelegtes, für alle Bewerberinnen und Bewerber gleiches oder ein für Sie frei wählbares Thema halten
- Fachgespräch mit vorab festgelegten Fragen, die jeder Bewerberin und jedem Bewerber gleichermaßen gestellt werden
- Probelehrveranstaltung, in der Sie vor Studierenden zu einem vorher durch die Berufungskommission für alle Bewerberinnen und Bewerber festgelegten Thema eine Lehrveranstaltung haltenzwei externe Gutachten, die auf den von Ihnen eingereichten Unterlagen (Bewerbungsunterlagen, Präsentationen zur Probelehrveranstaltung und Fachvortrag, …) basieren