Wichtig zu wissen
Für den Schloßberg gilt ein generelles Fahrverbot. Ausnahmen von diesem Fahrverbot gelten für:
a) Ladetätigkeiten von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 07.00 bis 11.00 Uhr,
b) Zufahrt zu Privatparkplätzen,
c) Ladetätigkeiten die aus besonderen Gründen außerhalb der obigen Zeiten stattfinden müssen für die Gastronomie- und Veranstaltungsstätten (für letztere jeweils für die Dauer der konkreten Veranstaltung) sowie
d) Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.
Soweit der Zweck Ihrer Befahrung nicht unter eine dieser Ausnahmen fällt, können Sie um eine (bescheidmäßige) Ausnahmegenehmigung ansuchen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie an der Befahrung ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse haben oder Sie eine Ihnen gesetzlich oder sonst obliegende Aufgabe anders nicht oder nur in unzumutbarer Weise erfüllen können.
So funktioniert es + Formular
Die „Weldenstraße" ist durch eine Schrankenanlage und die „Am Fuße des Schloßberges" durch eine Polleranlage gesichert. Die Anlage verfügt über eine automatische Kennzeichenerkennung:
1. Handelt es sich bei Ihrer Befahrung um eine Ladetätigkeit von Montag bis Samstag in der Zeit von 07.00 bis 11.00 Uhr, benötigen Sie nichts weiter.
2. Soll Ihre Befahrung zu anderen Zwecken erfolgen, benötigen Sie eine (bescheidmäßige) Ausnahmegenehmigung. Den Antrag können Sie gleich mit diesem E-Government-Formular stellen.
Fristen und Termine
Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich bzw. zumindest zwei Wochen vor dem geplanten Termin.
Kosten
Antrag für eine einmalige Auffahrt: 56,20 Euro bzw. 50,50 Euro*
Antrag für mehrmalige Auffahrten: 182,10 Euro bzw. 176,40 Euro*
* Die ermäßigten Gebühren gelten, wenn sie den Antrag mit der Bürgerkartenfunktion oder Handysignatur elektronisch signieren. Nähere Information: https//www.bürgerkarte.at/
Kontakt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-3602
E-Mail: [email protected]