Prozess um „ Mord“ an eigener Tochter Nach Tod einer Zweijährigen - Vater gibt Fehleinschätzung zu

red/

Eine Zweijährige stirbt an unbehandelten Verbrühungen – die Eltern und die Großmutter stehen vor Gericht. Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf Schuld, Versäumnisse und Angst vor Behörden.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Bild eines Justizbeamte: Ein 37-Jähriger steht in Halle wegen Mordes vor Gericht (Symbolfoto). Foto: IMAGO/Jan Huebner/IMAGO/Jan Huebner

Im Prozess gegen den Vater einer im Mai an Verbrühungen gestorbenen Zweijährigen in Halle (Saale) hat der Angeklagte eingeräumt, die Schwere der Verletzungen seines Kindes falsch eingeschätzt zu haben. Der Verteidiger des 37-Jährigen verlas am Mittwoch eine Erklärung des Angeklagten vor dem Landgericht in Halle. Anschließend wurde er befragt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord durch Unterlassen sowie gefährliche Körperverletzung vor. Auch der Mutter und der Großmutter des Kindes wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen zur Last gelegt. 

Nach der Werbung weiterlesen

Laut Anklage soll der Vater an einem Freitag im Mai seine zweijährige Tochter in eine Badewanne mit heißem Wasser gesetzt haben, weil sie sich angeblich beschmutzt hatte. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe er versucht, das Verhalten des Kindes „durch Schmerzeinwirkung zu ändern“. Das Mädchen erlitt dabei schwere Verbrühungen und hätte umgehend ärztlich versorgt werden müssen. Stattdessen informierte der Vater lediglich seine damalige Partnerin und die Großmutter des Kindes. Gemeinsam sollen sie aus Angst vor Polizei und Jugendamt entschieden haben, die Verletzungen lediglich mit Kühlspray und Quarkwickeln zu behandeln. Zwei Tage später starb das Mädchen.

Vater habe schon früher Probleme mit dem Jugendamt gehabt

Der Vater bestritt den Vorwurf, er habe die Verletzungen absichtlich herbeigeführt, um das Verhalten des Kindes zu ändern. Nach seinen Angaben sei die Verbrühung ein Unfall gewesen, da es bereits länger Probleme mit dem Boiler gegeben habe. Nach dem Vorfall habe er Blasen am Rücken des Kindes bemerkt, sich jedoch keine größeren Sorgen gemacht. Gemeinsam mit der Mutter und der Großmutter habe er beschlossen, am Montag einen Kinderarzt aufzusuchen. Sonntags starb das Kind – erst danach wurde ein Notarzt alarmiert, der jedoch erfolglos versuchte, das Mädchen zu reanimieren.

Auch die 64 Jahre alte Großmutter des Kindes sagte am Mittwoch aus. Sie berichtete, dass der Vater schon früher Probleme mit dem Jugendamt gehabt habe. Er soll seit längerer Zeit unter Alkohol- und Drogenproblemen gelitten haben, was gelegentlich zu Gewaltausbrüchen führte – jedoch nicht seinen Kindern gegenüber. Die Eltern der toten Zweijährigen leben den Angaben zufolge getrennt.

Die 36 Jahre alte Mutter hatte bereits zu Prozessbeginn am Montag eine Erklärung über ihren Verteidiger verlesen lassen. Darin gab sie an, sie habe den Vater mehrfach aufgefordert, ärztliche Hilfe für die Tochter zu holen. Dieser habe dies jedoch abgelehnt. Der Prozess ist auf mehrere Verhandlungstage im November und Dezember angesetzt.