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Document 62005FA0037
Case F-37/05: Judgment of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 24 September 2009 — Brown v Commission (Staff case — Competition internal to the institution — Admission criteria — Members of the auxiliary staff — Rejection of candidature)
Rechtssache F-37/05: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. September 2009 — Brown/Kommission (Öffentlicher Dienst — Auswahlverfahren innerhalb des Organs — Zulassungsvoraussetzungen — Hilfskräfte — Ablehnung einer Bewerbung)
Rechtssache F-37/05: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. September 2009 — Brown/Kommission (Öffentlicher Dienst — Auswahlverfahren innerhalb des Organs — Zulassungsvoraussetzungen — Hilfskräfte — Ablehnung einer Bewerbung)
ABl. C 267 vom 7.11.2009, p. 83–83
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.11.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 267/83 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. September 2009 — Brown/Kommission
(Rechtssache F-37/05) (1)
(Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren innerhalb des Organs - Zulassungsvoraussetzungen - Hilfskräfte - Ablehnung einer Bewerbung)
2009/C 267/148
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Michael Brown (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Tserepa-Lacombe und K. Herrmann)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren COM/PB/04, den Kläger nicht zu den Vorauswahltests dieses Auswahlverfahrens für den Übergang von der Laufbahngruppe C in die Laufbahngruppe B zuzulassen, weil er bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen nicht die erforderliche Stellung nach dem Statut innegehabt habe
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 193 vom 6.8.2005, S. 36 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-208/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).