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ADB:Otto das Kind

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Artikel „Otto das Kind“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 669–675, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_das_Kind&oldid=- (Version vom 7. November 2024, 09:15 Uhr UTC)
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Otto, gen. das Kind, erster Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, geb. 1204, † 1252, der einzige Nachkomme des jüngsten Sohnes Heinrichs des Löwen, Wilhelms von Lüneburg. Als dieser mit seinen Brüdern, dem Pfalzgrafen Heinrich und dem Könige Otto IV., die Ländergebiete ihres Vaters im J. 1203 zu Paderborn theilte, fiel ihm der östliche Theil derselben zu, dessen Mittelpunkt Schloß und Stadt Lüneburg bildeten. Bereits am 12. December 1213 starb Wilhelm und hinterließ seine Besitzungen seinem unmündigen Sohne Otto, dem man deshalb den Beinamen des Kindes gab. Bald darauf wurde Letzterer, da Kaiser Otto ganz ohne Nachkommen war und des Pfalzgrafen einziger Sohn schon am 25. April 1214 ins Grab sank, auch der voraussichtliche Erbe dieser, also der gesammten Gebiete und Rechte, welche aus dem großen Zusammenbruche der Macht Heinrichs des Löwen im J. 1181 noch gerettet waren. Als nächste Verwandte werden jene beiden Oheime die Vormundschaft über den Knaben geführt haben, dessen Mutter Helene, eine Tochter König Waldemars I. von Dänemark, welche noch im J. 1234 als lebend begegnet, die Interessen ihres Sohnes ebenfalls eifrig vertreten zu haben scheint. Nach dem Tode Kaiser Otto’s (1218) fielen dessen Gebiete an den Pfalzgrafen; doch erhielt sein Neffe O. schon jetzt die Lauenburg, welche obwol zum Erbtheil seines Vaters gehörig ihm bis dahin vorenthalten worden war. Nicht immer streng auf den Vortheil seines Erben war Pfalzgraf Heinrich bedacht. Fast hundert Jahre wurde schon zwischen dem welfischen Hause und dem Erzbisthum Bremen über die Grafschaft Stade gestritten. Im J. 1219 verglich sich Heinrich mit dem Erzbischof Gerhard dahin, daß er sein Eigen und seine Rechte in der Grafschaft der Bremer Kirche schenkte und zum Entgelt dafür die ganze Grafschaft von dem Erzbischof zu Lehen erhielt, jedoch nur auf seine Lebenszeit. Später scheint ihn zwar das Abkommen gereut zu haben; denn er suchte auch diese Bremer Lehen seinem Neffen O. zu verschaffen. Es geschah dieses im Juli 1223, als er jenen in aller Form als seinen alleinigen Erben anerkannte. Zum sinnbi1dlichen Zeichen dafür nahm er in seiner Burg zu Braunschweig in Gegenwart und unter Zustimmung seiner Getreuen seinen Helm vom Haupte und übergab ihn seinem Neffen. In einer über diesen Vorgang aufgesetzten Urkunde wird Letzterer von Heinrich als heres noster et legitimus successor bezeichnet; die Eigengüter, vor allem die Stadt Braunschweig, wie auch die Lehen werden ihm übertragen und in Bezug auf letztere von Heinrich der Wunsch hinzugefügt, daß alle geistlichen Stifter, von denen er Lehen habe, dieselben jenem bestätigen möchten. Otto hat denn auch in der That schon vor dem Tode des Pfalzgrafen Regierungsrechte in den braunschweigischen Gebieten ausgeübt. Sein Oheim hielt sich überhaupt in den letzten Jahren seines Lebens von den öffentlichen Angelegenheiten fast gänzlich zurück. Er nahm auch nicht an den nordischen Streitigkeiten theil, in welche O. wohl besonders die nahe Verwandtschaft seiner Mutter mit dem dänischen Königshause geführt hat. Die Veranlassung zu diesen erneuten Kämpfen gab [670] die Gefangennahme des Königs Waldemar und seines Sohnes von Seiten des Grafen Heinrich von Schwerin im J. 1223. Da die Bedingungen, welche der Hochmeister des deutschen Ordens, Hermann v. Salza, als Vertreter des Kaisers 1224 in Betreff der Freigebung der Könige vereinbart hatte, von den dänischen Großen, insbesondere von dem Grafen Albrecht von Orlamünde, dem Schwestersohne Waldemar’s, welcher zur Zeit das Reichsverweseramt über Dänemark führte, verworfen wurden, so kam es aufs Neue auf die Entscheidung der Waffen an. O. eilte dem Grafen Albrecht zu Hülfe, aber bei Mölln wurden die beiden zu Anfang des Jahres 1225 von Heinrich von Schwerin besiegt; Albrecht selbst gerieth in Gefangenschaft. Jetzt mußte Waldemar unter verschärften Bedingungen sich die Freiheit erkaufen (November 1225). Aber kaum hatte er dieselbe erlangt, als er schon wieder das Kriegsglück versuchte. Im Verein mit seinem Neffen Otto von Lüneburg drang er 1226 in Holstein ein, schlug die Grafen von Schaumburg und Schwerin, und eroberte Rendsburg. Im folgenden Jahre unterwarf er Dietmarschen. Der Tod des Pfalzgrafen Heinrich, der am 28. April 1227 erfolgte, rief O. nach Süden. Denn auf die Erbschaft desselben wurden jetzt auch von anderer Seite Ansprüche erhoben. Der Pfalzgraf hatte zwei Töchter hinterlassen: Irmgard, welche an den Markgrafen Hermann von Baden, und Agnes, welche seit 1225 an den Herzog Otto von Baiern vermählt war. Von Ersterer hatte König Friedrich II. schon vor 1220 ihren Antheil an dem welfischen Erbe käuflich an sich gebracht. Auf Grund dieses Kaufes suchte jetzt König Heinrich als Stellvertreter seines in Italien weilenden Vaters seine angeblichen Rechte auf die Stadt Braunschweig, den Hauptstützpunkt der welfischen Macht, geltend zu machen. Mit gleichen Forderungen trat für seinen Sohn Otto Herzog Ludwig von Baiern hervor. Es unterliegt kaum einem Zweifel, daß dieses Hervorkehren rechtlicher Ansprüche dem gewaltsamen Vorgehen gegen Otto von Lüneburg nur einen scheinbaren Rechtsgrund verleihen sollte. Aber Letzterer gerieth hierdurch in der That in die äußerste Bedrängniß. Dazu kam, daß Erzbischof Gerhard von Bremen die Grafschaft Stade als erledigtes Lehen einzog, daß in den Städten Göttingen und Braunschweig sich ein starkes Streben nach Reichsunmittelbarkeit bemerkbar machte. Beide Städte ließen Abgesandte des Kaisers in ihre Mauern. Doch gelang es O., sich zunächst der Stadt Braunschweig zu versichern. Vom Kloster Riddagshausen aus drang er in das Weichbild des Hagens ein und gewann dann, wie es scheint, hauptsächlich durch Verbriefung städtischer Rechte die ganze Bürgerschaft auf seine Seite, so daß die Fremden die Stadt verlassen mußten. Auch nach Göttingen richtete er zu gleichem Zwecke ähnlich lautende Verheißungen. Hierdurch glaubte O. die schlimmste Gefahr für seine braunschweigischen Besitzungen bereits abgewandt zu haben. Denn bald darauf treffen wir ihn wieder auf dem nordischen Kriegsschauplatze. Ein großer Bund hatte sich im Sommer 1227 in Lübeck gegen König Waldemar gebildet, auf dessen Seite von den deutschen Fürsten nur O. getreten war: Erzbischof Gerhard von Bremen, Herzog Albrecht von Sachsen, die Grafen Adolf IV. von Holstein-Schaumburg, Heinrich von Schwerin und Heinrich von Werle, die Bürger der Stadt Lübeck u. a. Am 22. Juli 1227 kam es bei Bornhövde zu einer heißen Schlacht, in welcher die Dänen unterlagen und O. in die Gefangenschaft des Grafen Heinrich von Schwerin fiel. Das war für alle diejenigen der geeignete Augenblick hervorzubrechen, welche die Gewalt des welfischen Hauses von sich abzuschütteln oder aus dem gänzlichen Zusammenbruche seiner Herrschaft sich zu bereichern trachteten. Auch König Heinrich und der Herzog von Baiern rückten mit Heeresmacht in Sachsen ein und lagerten vor Braunschweig, das von den beiden jungen Markgrafen Otto und Johann von Brandenburg, mit deren Schwester Mechthild O. verlobt [671] war, wirksam unterstützt wurde. Ohne jeden Erfolg mußten die Feinde das Land wieder verlassen. Um die Wende des Jahres 1228 auf 1229 erlangte O. unter annehmbaren Bedingungen nach dem Tode des Grafen Heinrich von Schwerin von dessen Sohne Günzel, dem er insbesondere seine welfischen Lehen bestätigen mußte, die Freiheit zurück, nachdem er auch dem Herzoge Albrecht von Sachsen als Preis seiner Zustimmung das Schloß Hitzacker eingeräumt hatte. Der Zustand, in dem er sein Land antraf, war nichts weniger als glänzend. Es galt, die Feinde im Innern, den heimischen Adel, der wie die Herren von Wolfenbüttel u. A. der welfischen Hoheit sich zu entziehen suchte, niederzuhalten und die Feinde von Außen abzuwehren, welche wie der Erzbischof von Magdeburg und der Bischof von Halberstadt die innere Zwietracht zu schüren und einen Gebietstheil nach dem anderen sich anzueignen strebten. Unter diesen Umständen war es ein schwer erreichbares Ziel, das O. vorschwebte: die volle Erhaltung und dauernde Festigung des ihm überkommenen Erbes, die Bildung eines kräftigen Territorialstaates. Mit umsichtiger Klugheit und ruhiger Beständigkeit hat er diese Aufgabe begonnen und, da er allen Verlockungen waghalsigen Ehrgeizes vorsichtig auswich, auch glücklich zu Ende geführt. Zunächst suchte er vor Allem mit seinen Nachbarn in ein gutes Verhältniß zu treten. In die Zeit dicht nach seiner Freilassung fällt seine Heirath mit Mechthild, der Tochter des Markgrafen Albrecht II. von Brandenburg, welche die schon bewährte Freundschaft mit den Ascaniern aufs Neue festigte. Ende des Jahres 1229 schloß er dann mit dem Erzbischofe von Magdeburg und dem Bischofe von Halberstadt Frieden; er erreichte, daß die Burg Walbeck, die eine stets drohende Gefahr für seine östlichen Länder gewesen sein würde, nicht wieder aufgebaut und in ihrer Nähe keine neue Burg errichtet werden durfte. Bald darauf (1232) gewann er aus der Hand der Kaiserlichen Göttingen wieder, dessen Rechte und Freiheiten er feierlich bestätigte. Etwa um dieselbe Zeit erhielt er von der Aebtissin Bertha von Gandersheim die Lehen ihres Stiftes und von dem Abte Gerhard von Werden die Vogtei über die Stadt Helmstedt. Die Lehen, welche der Pfalzgraf von der Verdener Kirche innegehabt, hatte ihm noch während seiner Gefangenschaft seine Mutter Helene von dem Bischofe Iso ausgewirkt; auch mit dem Erzbischofe von Mainz, dem er die Klöster Homburg und Bursfelde abtrat, wie mit dem Bischofe von Hildesheim kam er in gutes Einvernehmen. Die Wittwe des Pfalzgrafen, Agnes, trat ihm Celle ab, später auch den Zehnten aus den Goslarer Bergwerken. Nur nach einer Seite hat er mit den Waffen seine Ansprüche geltend zu machen gestrebt; dem Erzbischofe von Bremen suchte er, als derselbe mit den Stedingern in Fehde lag, mit Gewalt die Stader Grafschaft zu entreißen. Als dann gegen die Stedinger Bauern als Ketzer ein Kreuzzug gepredigt wurde, ließ sich zwar auch O. bereden, das Kreuz zu nehmen, aber nicht bewegen, den Erzbischof gegen seine Feinde zu unterstützen. Er suchte vielmehr auch später, wenn auch ohne wesentlichen Erfolg, sein Ziel gewaltsam zu erreichen und lud dadurch sogar den Bannspruch der Kirche auf sich, der vom Papste bestätigt wurde. Von diesem Streit abgesehen, war O. fast ganz auf friedlichem Wege durch geschickte Verhandlungen zu einer gesicherten Machtstellung gelangt, die unwillkürlich auch die Augen Fremder auf ihn lenkte. Inzwischen war Kaiser Friedrich II. aufs Neue mit dem Papste Gregor IX. zerfallen und in den Bann gethan. Gregor suchte einen Gegenkaiser gegen ihn aufzustellen, und von Anfang an scheint er für diesen Zweck O. ins Auge gefaßt zu haben. In einem eindringlichen Schreiben an die Wittwe des Grafen von Schwerin hatte er sich schon 1228 in erfolgreicher Weise für dessen Freilassung verwandt. Die Familienüberlieferungen, die nahen Beziehungen Otto’s zum englischen Königshause, das dem mit dem Kaiser befreundeten Frankreich als Todfeind gegenüberstand, ließen den [672] Papst in ihm den rechten Mann für seine Pläne erkennen. Der Cardinal Otto de Carcere Tulliano kam Anfang 1229 nach Deutschland, um hier in diesem Sinne zu wirken und auch wohl um den Welfen für diese Absichten zu gewinnen. Auch König Heinrich III. von England scheint dieselben kräftig unterstützt zu haben. Dennoch zeigte sich O. durchaus abgeneigt ein derartiges verwegenes Spiel zu wagen. Unsicheren, wenn auch noch so glänzenden Hoffnungen zu Liebe war er nicht gewillt, seinen mühsam zusammengehaltenen und vom Kaiser noch nicht einmal anerkannten Besitzstand zu gefährden. Das Geschick Otto’s IV., der unter weit günstigeren Bedingungen solch’ einen Kampf aufgenommen hatte, stand ihm warnend vor Augen; er soll gesagt haben, er wolle nicht wie sein Oheim Otto sterben. Sein Ehrgeiz war auf erreichbare Ziele gerichtet; er wollte eine festgegründete Hausmacht als selbständiges Glied dem Organismus des Reiches einfügen. Das war aber nicht gegen, sondern nur mit Willen des Kaisers möglich. In diesem Sinne scheint er die Verhandlungen mit dem Papste wie mit König Heinrich, den er 1230 selbst in England aufsuchte, geführt zu haben. Er bat den Papst, sich für seine Aussöhnung mit dem Kaiser bei diesem, wie bei den deutschen Fürsten zu verwenden, und Gregor, der inzwischen mit dem Kaiser Frieden geschlossen hatte, versprach ihm die Erfüllung seines Wunsches. Auch eine Anzahl deutscher Fürsten schickte 1234 den Edlen Albrecht von Arnstein zum Kaiser nach Italien mit der Bitte, er möge den Welfen wieder in seine völlige Gnade aufnehmen. Auch die Vermählung Friedrichs II. mit Isabella II., der Schwester des Königs von England, welche ebenfalls um diese Zeit erfolgte, näherte ihn dem Kreise Otto’s. Dazu kam dann der Wunsch einen Mann der unter Umständen immerhin noch ein äußerst lästiger Gegner werden konnte, lieber zum Freunde als zum Feinde zu haben, zumal jetzt wo sein eigener Sohn Heinrich in Verbindung mit den lombardischen Städten sich offen gegen ihn auflehnte. Er setzte im September 1234 ein Schiedsgericht ein, das den Streit über die Erbgüter des Pfalzgrafen – bald darauf muß auch dessen zweite Tochter Agnes, Gemahlin des Herzogs von Baiern, ihre Anrechte dem Kaiser abgetreten haben – prüfen sollte. Doch das Urtheil wurde nicht abgewartet. Als der Kaiser kurz darauf selbst nach Deutschland kam, da erschien in der glänzenden Reichsversammlung zu Mainz am 21. August 1235 Otto von Lüneburg, beugte das Knie vor dem Kaiser und trug ihm seine Lande auf. Dieser übertrug sie auf das Reich und gab sie unter dem Sinnbilde der Fahne als ein in männlicher und weiblicher Linie erbliches reichslehnbares Ganzes, als daß auf die Stadt Braunschweig und das Schloß Lüneburg mit allem Zubehör gegründete Herzogthum Braunschweig-Lüneburg, an O. zurück. Dann erhob er ihn, der bislang, wenn er thatsächlich auch landesfürstliche Rechte ausgeübt hatte, streng rechtlich doch nur die Stellung eines sächsischen Edelmanns gehabt hatte, zum Herzog und Fürsten und verlieh seinen Dienstleuten den Rang der Reichsministerialen. Der wirkliche Besitzstand Otto’s und die Ausübung der Fürstenrechte in diesem Lande als einem selbständigen Herzogthum des Reichs, welchem er wiederum zur Lehnspflicht verbunden war, wurde für ihn, seine männliche und weibliche Nachkommenschaft hierdurch feierlich anerkannt. Die Prätension jenes Kaufes der Erbrechte von den Töchtern des Pfalzgrafen wurde in dem kaiserlichen Lehnbriefe zwar aufrecht erhalten, aber es verlautet nicht das Geringste von einer dem Kaiser hierfür gewährten Entschädigung; vielmehr gab dieser an O. sogar noch den Reichszehnten zu Goslar. Ein unleidlicher Zustand ward durch diesen Friedensschluß, der beide Theile in gleicher Weise befriedigte, beseitigt, thatsächlichen Verhältnissen auch äußerlich die rechtmäßige Form gegeben und endlich auf immer der alte Haß getilgt, „de lange gewesen hadde twischen deme rike unde deme slechte van Bruneswic“. So sehr freute sich der Kaiser, [673] dem Reiche ein neues Fürstenthum gewonnen zu haben, daß er Befehl gab, dieses Ereigniß in alle Jahrbücher einzutragen, und dasselbe Tags darauf durch ein großes Fest feierte. Es war ein nicht unbeträchtliches, im Ganzen wol zusammenhängendes Gebiet, welches Otto, der den auch schon früher gebrauchten Titel eines Herzogs von Braunschweig nun durchgehends führte, jetzt unter seiner Herrschaft vereinigte. Dasselbe noch weiter abzurunden und seine Machtbefugnisse in ihm zu vermehren, war das Ziel, das er nach wie vor mit gutem Glücke und großem Geschicke verfolgte. Zwar war das Bisthum Hildesheim, über welches noch Pfalzgraf Heinrich ein gewisses Schutzrecht inne gehabt hatte, ausdrücklich der herzoglichen Gewalt Otto’s entzogen und der seines eigenen Bischofes unterstellt. Dafür gelang es ihm aber, mit dem Erzbischofe von Bremen wegen der Grafschaft Stade 1236 ein friedliches und nicht ungünstiges Abkommen zu treffen, nachdem er noch im Jahre vorher vergeblich die Stadt Bremen belagert hatte. Er erhielt außer einer nicht unbedeutenden Geldsumme die Inseln Gorieswerder und Finkenwerder und die Gaue Hittfeld und Hollenstedt; er verzichtete dafür auf die sonstigen Lehngüter, nicht aber auf sein Eigenthum in der Grafschaft. Auch die Lehen, welche sein Großvater vom Erzstift Mainz besessen hatte, erhielt er mit Ausnahme einiger Vogteien 1241 wiederum verliehen. Einen bedeutenden Machtzuwachs erlangte O. durch den Ankauf umfangreicher Güter und Rechte von verschiedenen edlen zumeist vor dem Aussterben stehenden Geschlechtern. So erstand er von Siegfried, dem letzten Grafen von Osterburg und Altenhausen, seine im Lüneburgischen und in der Grafschaft Stade gelegenen Besitzungen, von Heinrich, dem letzten der Grafen von Lauenrode, die ihm bereits früher die Stadt Hannover (1241) u. a. abgetreten hatten, im J. 1248 dessen gesammtes übriges Erbgut. Der Edelherr Heinrich von Homburg übergab ihm 1247 sein Schloß Lauenstein und empfing es als Lehen von ihm zurück. Mit den Grafen von Everstein, welche lange Zeit politische Widersacher der Welfen gewesen waren, schloß er schon 1235 einen engen Freundschaftsvertrag. Von dem Stifte Quedlinburg erkaufte er sich 1247 die Belehnung mit der reichen Mark Duderstadt. Ganz besonders aber suchte O., wie schon sein Großvater Heinrich der Löwe, seine Herrschaft durch kluge Förderung der Städte zu stützen und zu erweitern, da er sehr wol erkannte, daß gerade in ihnen eine gesunde Territorialpolitik den kräftigsten Rückhalt besaß. Das hatte er schon 1228 und 1229 zu entscheidender Stunde in der Stadt Braunschweig erfahren, welche die ihr gewidmete Fürsorge durch treue Anhänglichkeit in wirkungsvollster Weise dankte. Ebenso hat er auch andere Städte durch Verleihung und Bestätigung wichtiger Privilegien sich zu verbinden gewußt. So erhielten noch Göttingen (1232), Osterode (1239), Hannover (1241), Münden (1246), Lüneburg und Duderstadt (1247) ihr nachweislich erstes Stadtrecht von Herzog Otto. Auch seine politischen Verbindungen wußte dieser geschickt zum Vortheil seiner Städte zu benutzen. Von König Waldemar von Dänemark erwirkte er den Bürgern von Braunschweig Zollfreiheit und Befreiung von der Ausübung des Strandrechtes (1228); ähnliche vortheilhafte Rechte verschaffte er ihnen von dem Könige Heinrich von England (1230). Ebenso hatte er 1239 dem Lüneburger Handel mit Hamburg durch Aufhebung der Abgaben der Hamburger Kaufleute eine wesentliche Erleichterung gebracht. Nur auf die Sammlung der inneren Kräfte seines Landes bedacht, führte O. seit dem Jahre 1235 eine überwiegend friedliche Regierung. Haushälterisch hat er gewirthschaftet, auch den geistlichen Stiftungen gegenüber im Ganzen eine weise Sparsamkeit bethätigt. Nur in fremder Sache hat er noch bisweilen in kriegerische Unternehmungen sich eingelassen, sein eigenes Land dagegen von deren Drangsalen stets sorgsam frei zu halten verstanden. Ein frommes Gelübde und der Wunsch [674] dem hartbedrängten deutschen Orden Hilfe zu leisten, nicht minder wol auch der Einfluß des neuen Ordenshochmeisters Konrad von Thüringen, dessen Neffe mit Otto’s zweiter Tochter Helene vermählt war, veranlaßten ihn, 1239 mit einer stattlichen Heerschaar nach der deutschen Nordostmark aufzubrechen. Hier wurde gerade die erst vor Kurzem von dem Orden eroberte Burg Balga, welche am frischen Haff gelegen den Zugang zum Nordosten beherrschte, von den Preußen auf das Hartnäckigste belagert. Die Ankunft des Herzogs rettete die deutschen Ritter aus verzweifelter Lage; im Verein mit der Besatzung der Burg brachte er den Belagerern eine vollständige Niederlage bei, welche für die Festigung des Ordens in jenem Gebiete von den wichtigsten Folgen war. Im Herbst 1240 kehrte O. wieder in die Heimath zurück. Im folgenden Jahre nahm er mit anderen Fürsten auch gegen die Mongolen das Kreuz, die damals unter Batus Führung ganz Deutschland mit Mord und Verwüstung bedrohten. Doch machte die plötzliche Umkehr der wilden Schaaren die Ausführung des gelobten Kriegszuges unnöthig. Etwa um dieselbe Zeit eilte er auch den Markgrafen von Brandenburg, seinen Schwägern, gegen den Erzbischof von Magdeburg und die Markgrafen von Meißen zu Hilfe. Der Feldzug, den O. mit anderen Fürsten für den König Wenzel von Böhmen gegen dessen Sohn Ottokar antrat, wurde schon unterwegs eingestellt, da der Zwist inzwischen in friedlicher Weise vermittelt war. Die letzte Fehde des Herzogs wurd 1251 gegen die Edlen v. Berge unternommen, die sich in Eschwege große Uebergriffe erlaubt hatten und von O. nach Eroberung des Städtchens verjagt wurden. So lange Kaiser Friedrich II. lebte, hielt Otto treu an diesem fest, ohne sich, wie es scheint, um die Fragen der Reichspolitik im Ganzen sonderlich zu kümmern. Mehr wurde er in diese in seinen letzten Jahren hineingezogen, als Wilhelm von Holland, der zum Gegenkönige des Staufers Konrad IV. gewählt war, mit ihm in nahe verwandtschaftliche Beziehung trat. Wohl schon im J. 1251 wurde die Verlobung Wilhelms mit Otto’s dritter Tochter Elisabeth geschlossen. Offenbar geschah dies von dem Könige in der Absicht, durch diese Verbindung mit dem mächtigen und angesehenen Fürsten in Niedersachsen festen Fuß zu fassen. Am 25. Januar 1252 wurde zu Braunschweig die Hochzeit des Königspaares mit großer Pracht gefeiert. Zwei Monate später unterwarfen sich Wilhelm ebenfalls in dieser Stadt der Herzog Albert von Sachsen und die Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg. Wir dürfen gewiß einen nicht unwesentlichen Theil dieses Erfolges, dem andere sich anschlossen, dem Herzoge O. zuschreiben. Gerade als er sich anschickte die Reichsversammlung zu Frankfurt zu besuchen, raffte ihn ein plötzlicher Tod am 9. Juni 1252 dahin. Sein Grab wird in Braunschweig und in Lüneburg, mit besserem Grunde jedoch an ersterem Orte gesucht. Otto hinterließ seinen Nachkommen ein wohlgefügtes und gesichertes Territorium. Leider verstanden diese es nicht, das mit großer Mühe weise zusammengebrachte Erbe in seiner Gesammtheit zu erhalten. Schon die Söhne Albrecht der Große (s. d.) und Johann schritten 1267 zur Theilung ihrer Anfangs zusammen verwalteten Lande, und die späteren Nachkommen sind auf diesem verderblichen Wege immer weiter fortgeschritten. Eine größere Machtentfaltung wurde dadurch dem welfischen Hause Jahrhunderte lang unmöglich gemacht. Otto’s Wittwe Mechthild lebte zumeist in Lüneburg, das ihr, wie es scheint, zum Leibgedinge ausgesetzt gewesen ist. Nur ihr Todestag ist bekannt, der 10. Juni; das Jahr ist unsicher, doch frühstens 1263. Außer den beiden genannten Söhnen hatte sie ihrem Gatten noch acht Kinder geboren, drei Söhne und fünf Töchter. Der älteste von allen Söhnen Otto starb vor dem Vater, am 16. Januar 1247; die beiden jüngsten wurden Geistliche: Otto 1261 Bischof von Hildesheim († 1279), Konrad 1269 Bischof von Verden († 1300). Von den Töchtern heirathete Mathilde den [675] Grafen Heinrich den Fetten von Anhalt († 1266) und starb als Aebtissin zu Gernrode nach 1295. Die zweite Tochter Helene war mit dem Landgrafen Hermann II. von Thüringen, dem Sohne der h. Elisabeth, verlobt, nach dessen Tode (1241) sie um 1246 dem Herzoge Albrecht I. von Sachsen-Wittenberg die Hand reichte; sie starb am 6. September 1273. Elisabeth heirathete, wie schon erwähnt, König Wilhelm von Holland und starb am 6. Juni 1266. Adelheid vermählte sich mit dem Landgrafen Heinrich I. von Hessen und starb im Juni 1274. Agnes war zuerst Canonissin zu Quedlinburg und heirathete dann den Fürsten Wizlaw II. von Rügen († 1302), den sie überlebte.

Vgl. außer den braunschw. Landesgeschichten und den einschlagenden Behandlungen der Reichsgeschichte G. H. Oesterley, Geschichte des Herzogs Otto I., mit dem Beinamen das Kind von Braunschweig, Göttingen 1786.