ADB:Hoffischer, Matthes
Hoffischer, Matthes: Hoffmann, Andreas Gottlieb. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 12. Duncker & Humblot, Leipzig 1880, S. 571Fehler im Ausdruck: Unerwarteter Operator < Hoffischet: Matthes H., Ulmischer Buchdrucker in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Neben den Nachrichten über gleichzeitige Verufsgenossen der Stadt Ulm gehören die über diesen Drucker zu den weniger ergiebigeren. Daß er aber nach Joh. Zayner zu den ältesten Druckern der Reichsstadt gehörte, geht aus den Aufzeichnungen hervor, die über einen anderen seines Standes, Hans Grüner es. Bd. 1L S. 48s) in den städtischen Urkunden und Archiven überliefert sind. Aus diesen erhellt zwar sein Geburts Sjahr nicht, auch die Zeit seines Todes ist nicht angemerkt, wol aber, daß er 1522, Mittwoch nach Ostern, zum Bürger aufgenommen wurde und als „Buchführer“ bezeichnet wird, auch daß damals seine Wohnung und Officin in „Hslinsgäßlin hinter den (saltens) Reben" sich befand- Er trat zuerst mit dem genannten Hans Grüner in Gemeinschaft, doch trennten sie sich bereits 1527 wieder. So wie Grüner in Hader und vielfachen Streitigkeiten mit Hans Zayner lebte, so auch H. mit Grüner. Aber auch mit derObrigkeit und zwar theils wegen Schuldklagen, theils und insbesondere wegen der um der lutherischen und zwinglischen Händel willen immer strenger werdenden Censur gerieth H. in schwere Conflicte. So wurde er bereits 1528, als einer der Ziuslrute und Schuldner der Dominicaner in Ulm, durch ein gedrucktes Katnntergerichtsurtheil zur Zahlung seiner Schulden aufgefordert. Und in einer Urkunde vom 1527 Montag nach dem Neujahr ist zu lesen „Matthes Hoffischer soll mit Druckung Erkens Büchlein stille stehen, einem E. Rath hab dieses Ansuchens gar kein Gesallen“, dagegen findet sich wieder ein Jahr später, Montag nach Nicolay, aufgezeichnet „zwischen der ehrbaren Leuten den Malern und Mattheis Hoffischer, Buchdrucker, ist entschlossen, daß meine Herren die Arbeit, darin ihm Verkündig beschehen wollen, wohl machen und auisstreichen dürfen." Eine schwerere Strafe traf ihn i1nJ. 153Ei, wo er wegen unzüchtiger Handlungen st–ins Wcibets, um die er gewußt zu haben scheint, durch Rathsbeschluß aus der Stadtverwiesenwurde. Dieser Beschluß wurde jedoch zwei Jahre später auf Fürbitte der Räthosachsens, Hessens und Nürnbergs dahin refor1nirt, daß sowol ihm als auch seinem Weibe die Stadt wieder eröffnet werden solle, wenn sie beide daß Versprechen gäben, sich in Zukunft redlich und wohl zu halten. UebrigenH scheint die Thätigkcit seiner Presse eine nicht sehr bedeutende gewesen zu sein, da bis jetzt nur etwa sech-s Produkte derselben, die meistens von kleinem Umfauge und ohne Jahresbtseichnung erschienen, nachzuweisen sind, doch mögen andere noch auf Bibliotheken verborgen sein. Um das J. 1s2J etwa erschien in zwei Auflagen „Ein nützliche vnderweisung . .. wie Gott das höchst gut fry" und 1524 ein Folioblatt, enthaltend „Ein hipsch Lied von der grosse wesserung . . . In Schillers melodesy Kleglich zu hören".
We-yermami, Nachrichten v. Ulmischen Gelehrten, II. 184. Haßler, Ulmische– Buchdr11ckergesch., S. 143–46. Weller, Repertor., Nr. 2289–9O, 2948.