„Staatshaftungsrecht“ – Versionsunterschied
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Das Staatshaftungsrecht bezeichnet den Teilbereich des öffentlichen Rechts, der sich mit der Haftung des Staats befasst. Zu den Rechtslagen in den unterschiedlichen Ländern siehe: |
Das Staatshaftungsrecht bezeichnet den Teilbereich des öffentlichen Rechts, der sich mit der Haftung des Staats befasst. Zu den Rechtslagen in den unterschiedlichen Ländern siehe: |
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*[[Staatshaftungsrecht (Deutschland)]] |
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Version vom 28. Dezember 2017, 16:41 Uhr
Das Staatshaftungsrecht bezeichnet den Teilbereich des öffentlichen Rechts, der sich mit der Haftung des Staats befasst. Zu den Rechtslagen in den unterschiedlichen Ländern siehe: