„Staatshaftungsrecht“ – Versionsunterschied

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Das Staatshaftungsrecht bezeichnet den Teilbereich des öffentlichen Rechts, der sich mit der Haftung des Staats befasst. Zu den Rechtslagen in den unterschiedlichen Ländern siehe:
Das Staatshaftungsrecht bezeichnet den Teilbereich des öffentlichen Rechts, der sich mit der Haftung des Staats befasst. Zu den Rechtslagen in den unterschiedlichen Ländern siehe:
*[[Staatshaftungsrecht (Deutschland)]]
*[[Staatshaftungsrecht (Deutschland)]]

Version vom 28. Dezember 2017, 16:41 Uhr

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Begründung: Kein Enzyklopädischer Artikel 2A01:598:990A:A5E5:952F:C5A9:DC3C:35A1 16:41, 28. Dez. 2017 (CET)


Das Staatshaftungsrecht bezeichnet den Teilbereich des öffentlichen Rechts, der sich mit der Haftung des Staats befasst. Zu den Rechtslagen in den unterschiedlichen Ländern siehe: