Divisionär

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Divisionär oder Divisionsgeneral ist die wörtliche Übersetzung einer in den Streitkräften verschiedener Länder genutzten Rang- oder Dienstgradbezeichnung, die in der Regel einen Zweisternegeneral (OF-7), mitunter aber auch einen Dreisternegeneral bezeichnet.

Der Divisionsgeneral (General de divisão) ist in der brasilianischen Armee das Äquivalent zum Generalleutnant (entspräche Nato-Rangstufe OF-8), also dem heutigen Dreisternegeneral. Dies ist in anderen lateinamerikanischen Ländern wie Chile oder Ecuador ebenso, aber nicht in allen Armeen Lateinamerikas. So führt der Divisionsgeneral (General de División) der Streitkräfte Venezuelas nur zwei Sonnensterne und steht im Dienstgradgefüge zwischen dem Brigadegeneral (General de Brigada) und dem Generalmayor/Generaloberst (Mayor General).

Frankreich, Italien, Spanien

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Der Divisionsgeneral bildet in den Landstreitkräften der NATO-Länder Frankreich (général de division), Italien (generale di divisione) und Spanien (general de división) das Äquivalent zum Zweisternerang (OF-7). In Frankreich und einigen frankophonen Staaten führt der Dreisterne-General Général de division zumeist eine Division und rangiert über dem Général de brigade und unter dem Général de corps d'armée. Für spanische Generalärzte (Sanitätsoffiziere der Dienstgradgruppe der Generale) heißt der Dienstgrad General de División Médico (entspricht bei der Bundeswehr dem Generalstabsarzt).

Der Divisionsgeneral war von 1920 bis 1940 das Äquivalent zum Generalmajor (OF-7) in der Litauischen Armee.

Von 1980 bis 2002 wurde der Dienstgrad Divisionär nach Schweizer Vorbild auch im österreichischen Bundesheer verwendet. Mit 1. Dezember 2002 wurde er durch Generalmajor ersetzt.[1]

In der k.u.k. Armee trugen die Kommandeure von Divisionen – unabhängig von ihrer Charge, sie waren zumeist Generalmajor oder Feldmarschalleutnant – als Bezeichnung ihrer Dienststellung den Titel „Divisionär“.

Siehe dazu auch

Ähnliche Rangbezeichnungen gibt es auch in anderen Ländern, beispielsweise in Polen. Dort ist der Divisionsgeneral (polnisch Generał dywizji – gen.dyw.) in den polnischen Streitkräften der dritthöchste militärische Rang oder Dienstgrad, zu dem ein Offizier in Friedenszeiten befördert werden kann. Der Rang ist mit dem Generalmajor in anderen NATO-Streitkräften vergleichbar.

siehe auch
Schweizer Armee
— Divisionär —
Mounting loop Kepi
Gradabzeichen
Achselschlaufe / Käppi
Dienstgradgruppe höherer Stabsoffizier
NATO-Rangcode OF-7
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Divisionär
Dienstgrad Marine keiner
Abkürzung (in Listen) Div
Besoldungsgruppe CHF 39.-/Tag[2]

Divisionär (Div; divisionnaire, divisionario) ist die Gradbezeichnung für den Zweisternerang (OF-7) der Dienstgradgruppe der höheren Stabsoffiziere in der Schweizer Armee. Bis 1977 wurde der Grad als Oberstdivisionär bezeichnet. Im Verkehr mit dem Ausland wird der Divisionär als Major General bezeichnet (Maj Gen). NATO-Code: OF-7. Das Dienstgradabzeichen zeigt bei der Schweizer Armee zwei mit goldenem Lorbeerlaub eingefasste Sterne auf den Achselschlaufen und einen Lorbeerkranz mit einem schmalen Streifen am oberen Rand auf dem Uniformkäppi.

Niedrigerer Dienstgrad
Brigadier
Offiziersdienstgrad

   Divisionär
Höherer Dienstgrad
Korpskommandant
Einordnung: MannschaftenUnteroffiziereHöhere UnteroffiziereSubalternoffiziereHauptleuteStabsoffiziereHöhere StabsoffiziereOberbefehlshaber der Armee
Alle Dienstgrade auf einen Blick: Grade der Schweizer Armee

Von 1935 bis 1940 war die Bezeichnung KomDiw die Kurzbezeichnung für Komandir diwisii (russisch Комдив / Командир дивизии; englisch commander of the division / division commander, deutsch Divisionär, Divisionsführer oder Divisionskommandeur)[3] ein sowjetischer Generalsrang und entsprach dem Rang eines Generalleutnants OF-7.

Einzelnachweise

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  1. BGBl. II Nr. 418/2002: 418. Verordnung: Führen militärischer Dienstgrade hier – §5
  2. Sold und Erwerbsersatz (EO) (Memento vom 14. März 2023 im Internet Archive): abgerufen am 27. April 2023.
  3. Rangbezeichnungen und Rangfolge „Rote Arbeiter- und Bauernarmee“ (RABA) gemäß Erlass Nr. 2590 „Zentrales Exekutiv-Komitee der UdSSR“ und „Rat der Volkskommissare“ vom 22. September 1935. Weitere Regelungen und Festlegungen für Landstreitkräfte und Marine der RABA erfolgten gemäß Erlass Nr. 2591.