Deutsch: Bild 2: Tank, nach der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Iwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 2“ bezeichnet und seine Gesamtgröße mit 0,60 x 0,40 m angegeben. Der weiße Kreis ist 0,35 m hoch. Im unteren Drittel, das vom unteren Schildrand 0,20 m hoch ist, befindet sich ein wegweisender Pfeil. Nähere Angaben zur weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h. Das Schild war mittig an einen hölzernen Vierkantpfosten befestigt, der 10 × 10 Zentimeter umfaßte. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Bundesgesetz weiter.
Datum
Quelle
Vorschrift Reichsautobahn T-1 Iwkb 286 vom 12. August 1939, gezeichnet und interpretiert durch Mediatus
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.
Do not upload new revisions over this file version without my explicit consent. Instead, use the possibility to upload a new version under a new name and tag it as a derivative or extract of this file.Mediatus
Lizenz
Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.enCC0Creative Commons Zero, Public Domain Dedicationfalsefalse
Public domainPublic domainfalsefalse
Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.