Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Baden-landrecht-1.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei (831 × 1.400 Pixel, Dateigröße: 309 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Badisches Landrecht von 1809 - Titelblatt
Datum 1809
Quelle expocujas.univ-paris1.fr
Urheber Verlag C.F. Müller, Karlsruhe

Lizenz

Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Public domain
Dieses Bild mit Text besitzt keine Schöpfungshöhe und ist daher gemeinfrei, weil es ausschließlich Information darstellt, die Allgemeingut ist ohne ausreichende kreative Autorenschaft. Fakten, Daten und nicht originelle Information in herkömmlichem Schriftsatz oder einfacher Handschrift und einfache geometrische Formen sind nicht durch das Urheberrecht geschützt. Hinweis: Dieser Lizenzbaustein ist nicht für Abbildungen von Prosa oder anderem kreativem Text gültig, wenn sie lang genug sind, um urheberrechtlich geschützt zu sein.

Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.


Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.

Ursprüngliches Datei-Logbuch

Die ursprüngliche Dateibeschreibungsseite war hier. Alle folgenden Benutzernamen beziehen sich auf de.wikipedia.
  • 2009-11-07 18:58 Zieglhar 283×450× (37076 bytes) {{Information |Beschreibung = Badisches Landrecht von 1809 - Titelblatt |Quelle = Gesetzestext |Urheber = Verlag C.F. Müller, Karlsruhe |Datum = 1809 |Genehmigung = |Andere Versionen = |Anmerkungen = }}

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/jpeg

2d283d22f73829859a91c2412dd2256f82b8db8c

316.308 Byte

1.400 Pixel

831 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell14:20, 18. Mai 2014Vorschaubild der Version vom 14:20, 18. Mai 2014831 × 1.400 (309 KB)Rattebetter quality image
02:30, 10. Sep. 2010Vorschaubild der Version vom 02:30, 10. Sep. 2010283 × 450 (36 KB)File Upload Bot (Magnus Manske) {{BotMoveToCommons|de.wikipedia|year={{subst:CURRENTYEAR}}|month={{subst:CURRENTMONTHNAME}}|day={{subst:CURRENTDAY}}}} {{Information |Description={{de|Badisches Landrecht von 1809 - Titelblatt<br/> }} |Source=Transferred from [http://de.wikipedia.org de

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten