Kreis Vöhl
Der Kreis Vöhl war ein Kreis in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen und nach 1866 ein kreisähnlicher Verwaltungsbezirk in der preußischen Provinz Hessen-Nassau. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zum Landkreis Waldeck-Frankenberg in Hessen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Landratsbezirk Vöhl wurde 1832 dem Kreis Biedenkopf zugeschlagen.[1] Wegen seiner randlichen Lage ordnete die Regierung aber gleichzeitig an, dass er „zunächst“ separat weiter verwaltet werden sollte: Der bisherige Landrat erhielt den Titel „Kreisrat“ und der Bezirk blieb faktisch selbständig.[2] Dieses Konstrukt ging in der Märzrevolution 1848 unter, als flächendeckend im Großherzogtum einzig Regierungsbezirke als mittlere Ebene zwischen der Staatsregierung und den Gemeinden eingerichtet wurden.[3]
Gründung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Produkt der Märzrevolution wurde diese Gebietsreform nach dem Sieg der restaurativen Kräfte in der Reaktionsära 1852 wieder rückgängig gemacht. Hinsichtlich Vöhl wurde dabei die Konsequenz aus der „halben“ Kreisreform von 1832 gezogen und ein selbständiger „Kreis Vöhl“ gebildet.[4] Er war durch kurhessisches Gebiet räumlich vom Großherzogtum getrennt. Zum Kreis gehörten die beiden Exklaven Höringhausen und Eimelrod im Fürstentum Waldeck.
1866 und die Folgen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Ergebnis des Deutschen Krieges von 1866 musste das Großherzogtum Hessen die Kreise Biedenkopf und Vöhl im Friedensvertrag vom 3. September 1866 an Preußen abtreten. Letzter hessischer Kreisrat war Friedrich Daniel Carl Fuhr.[5]
Der Kreis kam am 12. Januar 1867 zum Regierungsbezirk Kassel der preußischen Provinz Hessen-Nassau und erhielt zunächst einen Sonderstatus innerhalb des Kreises Frankenberg. Der dem Landrat in Frankenberg untergeordnete Bezirksbeamte in Vöhl führte den Titel Amtmann (einen ähnlichen Status hatte z. B. auch der später zum Kreis Gelnhausen gehörige Bezirk Orb). Mit Wirkung vom 1. April 1886 wurde der gesonderte Verwaltungsbezirk Vöhl aufgehoben (Liste der Kreise in der Provinz Hessen-Nassau). Seine Gemeinden wurden direkt dem Landrat in Frankenberg unterstellt.
Gliederung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1852 hatte der Kreis 6.097 Einwohner in 19 Gemeinden.[6]
Gemeinden des Kreises Vöhl mit ihrer Einwohnerzahl von 1852:[6]
Gemeinde | Einwohner |
---|---|
Altenlotheim | 538 |
Asel | 170 |
Basdorf | 367 |
Buchenberg | 400 |
Deisfeld | 110 |
Dorfitter | 330 |
Eimelrod | 431 |
Harbshausen | 113 |
Hemmighausen | 117 |
Herzhausen | 322 |
Höringhausen | 762 |
Kirchlotheim | 126 |
Marienhagen | 351 |
Niederorke | 151 |
Obernburg | 197 |
Oberwerba | 100 |
Schmittlotheim | 309 |
Thalitter | 386 |
Vöhl | 788 |
Kreisräte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1845–1848 Karl Ludwig Heinrich Zimmermann
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 74 vom 5. September 1832, S. 561–563 (563).
- ↑ Bekanntmachung die Kreisverwaltung in den Landrathsbezirken Wimpfen und Vöhl betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 74 vom 5. September 1832, S. 564.
- ↑ Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (219).
- ↑ Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (227).
- ↑ Fuhr, Friedrich Daniel Carl. In: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Bestand S 1. In: Arcinsys.
- ↑ a b Philipp A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. 1854, abgerufen am 22. Juli 2009.