Corporate Governance
Corporate Governance (eng. "Unternehmensführung und -kontrolle") bezeichnet die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, die mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf die Führungsentscheidungen eines Unternehmens und somit auf den Unternehmenserfolg haben.
Geschichte
Der Ausgangspunkt für die Deklaration und Einführung von Corporate Governance liegt in den 1930er Jahren, als man erstmals das Auseinanderklaffen von Aktionärsinteressen und Unternehmensführung erkannt wurde. Ein bedeutendes Buch dazu erschien 1932 unter dem Titel "The Modern Corporation and Private Property" von Adolf A. Berle und Gardiner C. Means.
Unter diesem Titel erschien der Begriff erstmals 1976, wurde aber erst durch den Cadbury Report (1992), den Greenbury Report (1995) und den Hampel Report (1998) bekannt, welche über praktische Erfahrungen damit berichteten.
Diese Reports förderten weltweit die Bemühungen der Unternehmen, ihre Grundsätze einer guten Corporate Governance (siehe auch: Good Governance und Corporate-Governance-Grundsätze) zu Papier zu bringen. Diese Grundsätze formulieren einerseits die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Unternehmensführung und -überwachung, andererseits aber auch bloße Empfehlungen, etwa zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung oder zur Arbeit des Vorstandes und der Aufsichtsgremien (z.B. Aufsichtsrat) von Unternehmen.
Internationale Regelungen
OECD
Die OECD Principles of Corporate Governance wurden erstmalig 1998 publiziert und 2004 [1] aktualisiert. Die Prinzipien berücksichtigen sowohl das dualistische "two-tier" System mit Aufsichtsrat und Vorstand als auch das einstufige "unitarian" Board-System.
Die Prinzipien (2004) sind:
[Headings aus den OECD CGP einfügen]
In 2005 hat die OECD einen Arbeitskreis [Link einfügen] ins Leben gerufen, der konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Guidelines durch Boards - Leitungs- und Überwachungsorgane - erarbeiten soll.
Die OECD CG Guidelines sind Soft Law - rechtliche Instrumente für die Durchsetzung der Prinzipien z.B. durch Aktionäre oder Gerichte sind nicht vorgesehen. Man vertraut hier auf die regulierende Wirkung des Marktes.
Finanzdienstleister
1975 wurde von den G10-Ländern der "Basler Ausschuss für Bankenaufsicht" gegründet. Unter den Namen Basel I (1988) und Basel II (2002) wurden Richtlinien erlassen, die Anforderungen an die Kreditwürdigkeit von Gesellschaften formulierten. Während Basel I nur Banken und Finanzinstitute im Visier hatte, sind bei Basel II sämtliche operationelle Risiken und somit die Kreditwürdigkeit aller Unternehmen erfasst.
Öffentliche Institutionen
Über die bestehende, für den privatwirtschaftlichen Bereich gedachten Corporate Governance Guidelines hinaus wurde von der OECD im Mai 2005 eine Richtlinie für öffentliche Institutionen verabschiedet.
Europäische Union
Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission zur Prüfung der in den Mitgliedsstaaten bewährten Verfahren im Oktober 2004 ein Europäisches Corporate Governance-Forum eingerichtet. Dieses Forum soll die Konvergenz der nationalen Corporate Governance-Kodizes fördern sowie die Kommission beraten. Dem Forum gehören fünfzehn Experten mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund an. Die Mitglieder des Forums werden für 3 Jahre ernannt.
Nationale Regelungen
Deutschland
In Deutschland sind die Corporate Governance-Grundsätze in dem so genannten Corporate-Governance-Kodex fixiert worden. Eine vom Bundesministerium für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 diesen Kodex verabschiedet. Der Kodex soll dazu beitragen, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und –überwachung für nationale und internationale Investoren transparent zu machen. Auf diese Weise soll das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Unternehmen nachhaltig gestärkt werden.
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Mindestbedingungen zu Corporate Governance. In den Zulassungesbedingungen zum Börsenhandel an der SWX sind jedoch einige Mindestanforderungen für Unternehmen definiert. Seit dem 1. Juli 2002 existiert zudem der Swiss Code of Best Practice (oder "Swiss Code") vom Dachverband der Schweizer Wirtschaft (Economiesuisse). Dieser listet Verhaltensregeln auf, die für eine vorbildliche Corporate Governance notwendig sind.
Österreich
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex ein internationalen Standards entsprechendes Regelwerk geschaffen. Der Kodex trat mit seiner Verkündung am 1. Oktober 2002 in Kraft.
Großbritannien
Der Cadbury Report (1992), der Greenbury Report (1995) und der Hampel Report (1998) bilden das Basis für Corporate Governance in Großbritannien.
Der heute für börsennotierte Unternehmen maßgebliche Turnbull Report wird in 2005 von der Flint Commission überarbeitet.
Frankreich
Hier gibt es unter anderem das Loi de Sécurité Finacière von 2003 (LOI n° 2003-706 du 1er août 2003 de sécurité financière).
Vereinigte Staaten
Basis bilden u.a. die auf der Arbeit der Treadway-Kommission beruhenden Kontrollmodelle COSO (1992) und COSO ERM (2004). Seit 2002 ist der Sarbanes-Oxley Act (SOX) für alle Unternehmen verbindlich, die an einer der US-Börsen notiert sind.
Kanada
Neben dem CoCo-Modell (1995) gibt weitere konkrete Vorgaben.