Diözesanbischof

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Der Begriff Diözesanbischof wird in der Katholischen Kirche verwendet, um einen regulären Bischof, der Vorsteher einer Diözese ist, von anderen Bischöfen wie Titularbischof, Weihbischof zu unterscheiden.

Der Diözesanbischof hat die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht (Jurisdiktion) eines Bischofs für sein Bistum und ist allein dem Papst (siehe Hierarchie) verantwortlich. Weihbischöfe sind ihnen untergeordnet. Diözesan- und Weihbischöfe stehen allerdings von der Weihe her auf gleicher Stufe (Weiheamt). Alle Bischöfe eines Landes oder Gebiets gehören meist einer Bischofskonferenz an, in der sie praktische Fragen der seelsorglichen Zusammenarbeit besprechen und ihr Handeln aufeinander abstimmen.

Ein Titularbischof ist in der katholischen Kirche ist ein reiner (Ehren-)Titel ohne Befugnisse. Ein Weihbischof ist in der Regel auch ein Titularbischof eines untergeangenen antiken Bistums. Erzbischof ist ebenfalls ein Ehrentitel.

Siehe auch: Altdiözesanbischof, Erzbischof, Patriarch, Metropolit.