Internetrecht
Mit dem Begriff Internetrecht werden alle Normen des objektiven Rechts bezeichnet, die sich mit dem Internet beschäftigen.
Geschichte
Mit der zunehmenden Nutzung und Kommerzialisierung des Internets gegen Ende der 1990er wurde klar, dass auch für das Handeln im Netz rechtliche Regelungen gefunden werden müssen. Dies wurde anfangs von vielen Nutzern argwöhnisch betrachtet, das Internet sollte weitgehend frei von staatlicher Regulierung bleiben. Nicht wenige dachten aufgrund der scheinbaren Anonymität und grenzüberschreitenden Funktionsweise, dass das Internet mit einzelstaatlichen Regelungen nicht in Berührung kommt und eine Art rechtsfreien Raum bildet. Zumindest die Ansicht, dass man es im Internet mit Gesetzen nicht so eng nehmen muss, hat sich bis heute in vielen Kreisen erhalten.
Spätestens seit mit dem Internet auch Geld verdient wird, wurden jedoch die Rufe nach einem klaren rechtlichen Rahmen im Netz lauter. Ohne rechtliche Grundlagen hätte kein Unternehmen in Geschäftsmodelle investiert, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen. Auch wurden einige Formen der Kriminalität sichtbar, die zwar schon vorher existierten, deren Begehung aber durch das Internet begünstigt wurde.
Länderberichte
- Deutschland: Internetrecht (Deutschland)
Literatur
- Jonathan L. Zittrain: Be Careful What You Ask for: Reconciling a Global Internet and Local Law. In: Harvard Law School (Hrsg.): Public Law Research Paper. Nr. 60 (ssrn.com).
Kategorie:Internetrecht