Definitorium

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juli 2022 um 08:40 Uhr durch Der wahre Jakob (Diskussion | Beiträge) (erg). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Definitorium (von lat. definire „bestimmen, begrenzen“) ist bei einigen Ordensgemeinschaften ein Beratungs- und Entscheidungsgremium, das den General oder Provinzial in allen wichtigen Ordensangelegenheiten unterstützt und mit ihm oder statt seiner die Visitation der Klöster zu besorgen hat. Die Mitglieder des Definitoriums werden von den Ordenskapiteln gewählt und Definitor genannt. Auf der Ebene des Gesamtordens heißen sie Generaldefinitor (Definitor generalis).

In einigen protestantischen Landeskirchen entsprach das Definitorium dem heutigen Konsistorium, ein den Superintendenten beratendes Gremium.[1]

In einigen Bistümern der katholischen Kirche wird auch der Stellvertreter des Dechanten Definitor genannt.[2]

Einzelnachweise

  1. Claudia Tietz: Johann Winckler (1642–1705) – Anfänge eines lutherischen Pietisten. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2008
  2. https://www.kirche-und-leben.de/artikel/dechant-und-definitor-im-dekanat-dorsten-ernannt
Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890