Vorlandbrücke

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Als Vorlandbrücke bezeichnet man den Abschnitt einer über einen Fluss führenden Brücke, der noch an Land steht.[1][2] Der Teil der Brücke, der über das Wasser führt, wird als Hauptbrücke, Flussbrücke oder Strombrücke[3] bezeichnet.

Die häufig im Hochwasserbett stehenden Vorlandbrücken haben meist kürzere Öffnungen und einfachere Konstruktionen als die Hauptbrücke mit vergleichsweise großen Stützweiten. Als Beispiele können viele der Rheinbrücken und Elbbrücken dienen.

Nicht alle Vorlandbrücken werden als Vorlandbrücken bezeichnet, da man Brücken nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Art des über die Brücke geführten Verkehrsweges, Standort, Konstruktionsform oder Material benennen kann.[1] So werden die vom Hochufer zur Strombrücke führenden Bogenreihen oft als Viadukt oder die zu einer Hochbrücke hinaufführenden Konstruktionen als Rampenbrücken bezeichnet.

Einzelnachweise

  1. a b Hans-Gustav Olshausen: VDI-Lexikon Bauingenieurwesen, in Kooperation mit VDI-Gesellschaft Bautechnik, Springer-Verlag 2013, S. 151 f.; abgerufen am 12. November 2015
  2. Schiersteiner Brücke, abgerufen am 12. November 2015
  3. Wasserstraßenkreuz Magdeburg, abgerufen am 12. November 2015