Bargeldloser Zahlungsverkehr

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Als Zahlungsverkehr werden alle Geldbewegungen bezeichnet, sowohl Zahlungen in Form von Bargeld, als auch bargeldlose Zahlungen.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt üblicherweise über Kreditinstitute und betrifft Zahlungen in der Form von Buchgeld zwischen Kontokorrentkonten, auch Girokonten genannt, bei denen kein Bargeld bewegt wird. Das Konto des Auftraggebers wird mit dem Zahlungsbetrag belastet, der Empfänger erhält eine entsprechende Gutschrift auf seinem Konto. Die Kreditinstitute erbringen die Dienstleistung des Transfers und erhalten meist eine Gebührengutschrift, eventuell im Rahmen von Kontoführungspauschalen.

Zahlungsverkehrsarten und Auftragserteilung

Übliche Wege der Auftragserteilung in Deutschland sind

Es gibt derzeit die folgenden grundsätzlichen Auftragsarten im klassischen Zahlungsverkehr:

  • Überweisung (eine Unterart der Überweisung ist z. B. der Dauerauftrag)
  • Lastschrift (Einzugslastschrift und Abbuchungslastschrift)
  • Scheck (Barscheck, Verrechnungsscheck und Orderscheck, der garantiere EC-Scheck wurde abgeschafft)
  • Wechsel

Neben diesen Grundarten gibt es eine Vielzahl von elektronisch basierten Zahlungsmöglichkeiten wie die

Letztlich bedienen sich die Kartenzahlungen auch einer der oben genannten Grundzahlungsverfahren – meist werden die Beträge per garantierter, nicht rückgebbarer Lastschriften beim Karteninhaber eingezogen und seinem Konto belastet.

Debitkarte: Bei der Debitkarte erfolgt eine sofortige Kontoauthorisierung und Belastung – das EC-Cash-Verfahren ist das von der deutschen Kreditwirtschaft unterstützte garantierte elektronische Bezahlverfahren mit Eingabe einer PIN (Persönliche Identifikations Nummer). Daneben wird durch den Handel auch der sog. ELV (Elektronischer Lastschriftverkehr) oder auch "Wildes Lastschriftverfahren" aus Kostengründen genutzt. Hierbei wird aus dem Magnetstreifen die Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) ausgelesen und ein Lastschriftdatensatz erzeugt und über einen Netzbetreiber an das jeweilige Kartenausgebende Institut zum Einzug des Betrages übermittelt.

Kreditkarte: Bei Kreditkarten werden periodisch alle Beträge aus der Nutzung der Karte auf dem Kreditkartenkonto gesammelt und dem Inhaber in einer Lastschrift von seinem dort hinterlegten Referenz-Girokonto belastet.

Geldkarte: Bei der Geldkarte wird beim Aufladevorgang eine Überweisung vom Girokonto des Karteninhabers auf den Geldchip vorgenommen und der Betrag hier gespeichert. Während des Bezahlvorgangs wird der Betrag auf dem Chip um die Bezahlsumme reduziert und dem Händler auf seiner Händlerkarte der gleiche Betrag – ggf. unter Abzug seiner Entgelte – gutgeschrieben. Im Rahmen des Kassenabschluss wird der Saldo der Händlerkarte seinem Girokonto gutgeschrieben. Obwohl die Geldkarte den Vorteil hat, dass man niemals ohne passendes Kleingeld vor einem Automaten steht, konnte sie sich bisher nicht Ersatz von Kleingeld durchsetzen. Einen Schub wird sie durch ihre Zusatzfunktion eines neu integrierten Altersmerkmals erleben. Aufgrund der Änderungen im Jugendschutzgesetz müssen insbesondere Tabak-Automatenbetreiber ihre Automaten dergestalt umstellen, das es Jugendlichen unter 18 Jahren ab 2007 nicht mehr gestattet ist, ohne weiteres an einem Zigarettenautomaten Zigaretten zu erwerben. Die Geldkarte wird mit dem Altermerkmal eine Identifikation erlauben. Hierzu ist die Tabakindustrie eine Kooperation mit der deutschen Kreditwirtschaft eingegangen – da man sowieso die Geldkarte zwecks Alterslegitimation einsetzen muss, wird der Kunde sicher auch die Zahlungsfunktion verstärkt zu nutzen beginnen.

Dauerauftrag: regelmäßig wiederkehrende Überweisung mit Termin, gleichem Betrag, Empfänger und Verwendungszweck (meist für Sparaufträge oder Mietzahlungen genutzt)

  • Lastschriften werden aufgrund einer Vertragsbeziehung durch den Zahlungsempfänger erstellt und laufen von seinem Kreditinstitut zum Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen, dessen Konto mit dem Betrag belastet wird.
  • Zahlungen mit Kreditkarte, Der Zahlungsempfänger erhält aufgrund einer Vertragsbeziehung mit dem Kreditkartenunternehmen eine Gutschrift, meist unter Abzug eines Provisionsbetrages. Der Zahlungspflichtige wird nach einer bestimmten Zeit mit dem Betrag belastet.
  • Innereuropäische Zahlungen und Auslandszahlungsaufträge gehen ab einer Einzelsumme von EUR 12.500,00 in die nationale Zahlungsbilanzstatistik ein, hierfür sind dann zusätzliche Angaben zum Grundgeschäft für nationale Statistiken erforderlich. Derartige Aufträge werden zwischen den Banken meist über SWIFT oder TARGET abgewickelt.

Geschichtliche Entwicklung in Deutschland

Mit der Gründung der Reichsbank 1876 übernahm diese neben hoheitlichen Aufgaben auch Aufgaben im bargeldlosen Zahlungsverkehr. An einigen großen Orten trafen sich die Boten der Kreditinstitute und verrechneten die gesammelten Schecks und Überweisungen miteinander, die Spitzenbeträge wurden über die Reichsbankkonten, die von den Kreditinstituten bei der Reichsbank zu unterhalten waren, im Rahmen der großen Abrechnung verrechnet. Überweisungen an andere Orte wurden dann innerhalb der Reichsbank durch körperliche Übersendung der Belege verrechnet. Nach Gründung der Bank Deutscher Länder und Ihrem Rechtsnachfolger, der Deutschen Bundesbank mit ihren örtlichen Filialen, den Landeszentralbanken, wurde die direkte Verrechnung zwischen den Banken mit Ausnahme der Hamburger Abrechnung 1949 abgeschafft. Alle Beträge wurden mit den Landeszentralbanken verrechnet.

Um mit den Überweisungsbeträgen während der Postlaufzeit der Belege zinsbringend arbeiten zu können, wurde größere Beträge im eigenen Filialnetz gehalten. Die Sparkassen bedienten sich hierzu der Landesbanken oder Girozentralen, der Genossenschaftssektor der Volksbanken und die Raiffeisenbanken bedienten sich der Genossenschaftszentralen.

Auch die Postscheckämter, als Rechtvorgänger der Postbank, hielten die Beträge im eigenen Netz.

Automatisierungsschritte

Mit Einführung der Bankleitzahlen und der Einigung der Spitzenverbände der Kreditinstitute auf ein einheitliches Überweisungsformular mit einem besonderen Bereich, für eine OCR-fähige Beschriftung wurden die Überweisungsbelege und Schecks maschinenlesbar und auf besonderen Anlagen maschinell auch sortierbar, außerdem erfolgte eine automatisierte Verfilmung der Belege. Die Belege mußten aber weiterhin körperlich zum Institut des Zahlungsempfängers, bei Schecks zum Institut des Zahlungspflichtigen, transportiert werden.

Die Postscheckämter nahmen an dieser Belegstandardisierung etliche Jahre nicht teil.

Für Kunden wurde ferner das DTA Datenträgeraustausch-Verfahren geschaffen. Mit diesem Datenträgeraustausch wurden die Erstellung von Belegen überflüssig. Die Überweisungen oder Lastschriften wurden auf Datenträgern wie Magnetbändern oder auch Disketten zur weiteren Ausführung eingereicht.

Ab Mitte der 1990er wurden sämtliche weiteren Angaben in den Betreffzeilen der Überweisungen maschinell eingelesen oder von Hand erfasst. Der Belegtransport konnte entfallen. Die Daten aus der Überweisung wurden entweder innerhalb des Institutssektors oder zur Bundesbank über Standleitungen übertragen und weiterverarbeitet.

Siehe auch

  • Geldwäsche in Hinblick auf Überwachungspflichten der Kreditinstitute