„Diözesanbischof“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Diözesanbischof''' wird in der [[Römisch-Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] verwendet, um einen regulären [[Bischof]], der Vorsteher einer [[Diözese]] ist, von anderen Bischöfen wie [[Titularbischof]], [[Weihbischof]] zu unterscheiden.
Der Begriff '''Diözesanbischof''' wird in der [[Römisch-Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] verwendet, um einen [[Bischof]], der Vorsteher einer [[Diözese]] (Bistum) ist, von den übrigen Bischöfen ([[Titularbischof]], [[Weihbischof]]) zu unterscheiden.


Der Diözesanbischof hat die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht (Jurisdiktion) eines Bischofs für sein Bistum und ist allein dem [[Papst]] (siehe [[Hierarchie]]) verantwortlich. Weihbischöfe sind ihnen untergeordnet. Diözesan- und Weihbischöfe stehen allerdings von der Weihe her auf gleicher Stufe ([[Weiheamt]]). Alle Bischöfe eines Landes oder Gebiets gehören meist einer [[Bischofskonferenz]] an, in der sie praktische Fragen der seelsorglichen Zusammenarbeit besprechen und ihr Handeln aufeinander abstimmen.
Der Diözesanbischof hat die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht (Jurisdiktion) für sein Bistum und ist allein dem [[Papst]] (siehe [[Hierarchie]]) verantwortlich. Weihbischöfe sind ihnen untergeordnet. Diözesan- und Weihbischöfe stehen allerdings von der Weihe her auf gleicher Stufe ([[Weiheamt]]); beide können als Bischöfe dieselben Weihehandlungen ausführen. Alle Bischöfe eines Landes schließen sich meist zu einer [[Bischofskonferenz]] zusammen, in der sie praktische Fragen der seelsorglichen Zusammenarbeit besprechen und ihr Handeln aufeinander abstimmen.


Ein [[Titularbischof]] ist in der katholischen Kirche ist ein reiner (Ehren-)Titel ohne Befugnisse. Ein Weihbischof ist in der Regel auch ein Titularbischof eines untergegangenen antiken Bistums. [[Erzbischof]] ist ebenfalls ein Ehrentitel.
Ein [[Titularbischof]] ist in der katholischen Kirche ist ein reiner (Ehren-)Titel ohne Befugnisse. Ein Weihbischof ist immer auch ein Titularbischof eines untergegangenen antiken Bistums. [[Erzbischof]] ist ebenfalls ein Ehrentitel.


Siehe auch: [[Altbischof|Altdiözesanbischof]], [[Erzbischof]], [[Patriarch]], [[Metropolit]].
Siehe auch: [[Altbischof|Altdiözesanbischof]], [[Patriarch]], [[Metropolit]].


[[Kategorie:Bischof]]
[[Kategorie:Bischof]]

Version vom 13. August 2007, 22:49 Uhr

Der Begriff Diözesanbischof wird in der Katholischen Kirche verwendet, um einen Bischof, der Vorsteher einer Diözese (Bistum) ist, von den übrigen Bischöfen (Titularbischof, Weihbischof) zu unterscheiden.

Der Diözesanbischof hat die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht (Jurisdiktion) für sein Bistum und ist allein dem Papst (siehe Hierarchie) verantwortlich. Weihbischöfe sind ihnen untergeordnet. Diözesan- und Weihbischöfe stehen allerdings von der Weihe her auf gleicher Stufe (Weiheamt); beide können als Bischöfe dieselben Weihehandlungen ausführen. Alle Bischöfe eines Landes schließen sich meist zu einer Bischofskonferenz zusammen, in der sie praktische Fragen der seelsorglichen Zusammenarbeit besprechen und ihr Handeln aufeinander abstimmen.

Ein Titularbischof ist in der katholischen Kirche ist ein reiner (Ehren-)Titel ohne Befugnisse. Ein Weihbischof ist immer auch ein Titularbischof eines untergegangenen antiken Bistums. Erzbischof ist ebenfalls ein Ehrentitel.

Siehe auch: Altdiözesanbischof, Patriarch, Metropolit.