„Salzsteuer“ – Versionsunterschied

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Fiskalische Bedeutung
K Formulierung
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In [[Deutschland]] stand die Salzsteuer seit der Reichsgründung dem Reich zu. Im ersten Haushaltsjahr 1872 war sie neben den Zöllen die wichtigste Steuereinnahme des Reichs<ref>http://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PID=PPN514401303_1880|log21&physid=phys166#navi</ref>; zum Zeitpunkt ihrer Abschaffung durch den Bund handelte es sich um eine [[Bagatellsteuer]]. In [[Österreich]] wurde die Salzsteuer nach dem Beitritt zur EG im Jahr 1995 abgeschafft. In der [[Schweiz]] besteht ein [[Salzmonopol]] der Kantone.
In [[Deutschland]] stand die Salzsteuer seit der Reichsgründung dem Reich zu. Im ersten Haushaltsjahr 1872 war sie neben den Zöllen die wichtigste Steuereinnahme des Reichs<ref>http://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PID=PPN514401303_1880|log21&physid=phys166#navi</ref>; zum Zeitpunkt ihrer Abschaffung durch den Bund handelte es sich um eine [[Bagatellsteuer]]. In [[Österreich]] wurde die Salzsteuer nach dem Beitritt zur EG im Jahr 1995 abgeschafft. In der [[Schweiz]] besteht ein [[Salzmonopol]] der Kantone.


Ähnlich wie bei [[alkoholisches Getränk|Alkohol]] war die Verwendung von Salz zu anderen Zwecken als dem persönlichen Genuss, wie der Nutzung als [[Tausalz]], im technischen oder wissenschaftlichen Bereich oder als Futtermittel für Vieh (daher die Bezeichnung [[Viehsalz]]) steuerfrei möglich, wenn es vorher [[Vergällung|vergällt]] wurde.
Ähnlich wie bei [[alkoholisches Getränk|Alkohol]] war die Verwendung von Salz zu anderen Zwecken als dem persönlichen Genuss, wie der Nutzung als [[Tausalz]], im technischen oder wissenschaftlichen Bereich oder als Futtermittel für Vieh (daher die Bezeichnung [[Viehsalz]]) steuerfrei, wenn das Salz vorher [[Vergällung|vergällt]] wurde.


Die Salzsteuer, die so genannte ''{{lang|fr|[[Gabelle]]}}'', war eine [[indirekte Steuer]] in [[Frankreich]]. Sie war besonders unbeliebt und gilt neben der [[Taille (Steuer)|Taille]] deshalb als ein Paradebeispiel für das ungerechte [[Steuersystem (Steuerrecht)|Steuersystem]] des ''{{lang|fr|[[ancien régime]]}}''. Das Steuersystem gilt als eine der wesentlichen Ursachen für den Ausbruch der [[Französische Revolution |französischen Revolution]].
Die Salzsteuer, die so genannte ''{{lang|fr|[[Gabelle]]}}'', war eine [[indirekte Steuer]] in [[Frankreich]]. Sie war besonders unbeliebt und gilt neben der [[Taille (Steuer)|Taille]] deshalb als ein Paradebeispiel für das ungerechte [[Steuersystem (Steuerrecht)|Steuersystem]] des ''{{lang|fr|[[ancien régime]]}}''. Das Steuersystem gilt als eine der wesentlichen Ursachen für den Ausbruch der [[Französische Revolution |französischen Revolution]].

Version vom 7. Juli 2015, 10:57 Uhr

Die Salzsteuer bezeichnet eine Verbrauchssteuer auf Kochsalz.

In Deutschland stand die Salzsteuer seit der Reichsgründung dem Reich zu. Im ersten Haushaltsjahr 1872 war sie neben den Zöllen die wichtigste Steuereinnahme des Reichs[1]; zum Zeitpunkt ihrer Abschaffung durch den Bund handelte es sich um eine Bagatellsteuer. In Österreich wurde die Salzsteuer nach dem Beitritt zur EG im Jahr 1995 abgeschafft. In der Schweiz besteht ein Salzmonopol der Kantone.

Ähnlich wie bei Alkohol war die Verwendung von Salz zu anderen Zwecken als dem persönlichen Genuss, wie der Nutzung als Tausalz, im technischen oder wissenschaftlichen Bereich oder als Futtermittel für Vieh (daher die Bezeichnung Viehsalz) steuerfrei, wenn das Salz vorher vergällt wurde.

Die Salzsteuer, die so genannte Gabelle, war eine indirekte Steuer in Frankreich. Sie war besonders unbeliebt und gilt neben der Taille deshalb als ein Paradebeispiel für das ungerechte Steuersystem des ancien régime. Das Steuersystem gilt als eine der wesentlichen Ursachen für den Ausbruch der französischen Revolution.

In Indien spielte die programmatische Umgehung der Salzsteuer durch Salzgewinnung aus dem Meer eine ausschlaggebende Rolle bei der Widerstandsbewegung Gandhis gegen die britische Besatzung.

In Thailand wurde eine Salzsteuer unter König Rama III. (reg. 1824 bis 1851) zwischen 1824 und 1827 eingeführt. Um 1839 betrug die Steuer auf Salz etwa das Neunfache seines Wertes[2].

Einzelnachweise

  1. http://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PID=PPN514401303_1880%7Clog21&physid=phys166#navi
  2. B.J. Terwiel: Through travellers' eyes - an approach to early nineteenth-century Thai history. Duang Kamol, Bangkok 1989, S. 84f.