„Bargeldloser Zahlungsverkehr“ – Versionsunterschied
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'''Bargeldloser Zahlungsverkehr''' (oder '''unbarer Zahlungsverkehr''', englisch ''electronic funds transfer'' mit Abkürzung EFT) ist in der [[Wirtschaft]] ein Teilbereich des [[Zahlungsverkehr]]s, bei dem die Übertragung von [[Zahlungsmittel]]n zwischen [[Wirtschaftssubjekt]]en durch [[Buchgeld]] erfolgt, ohne dass [[Bargeld]] erforderlich ist. |
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Als [[Zahlungsverkehr]] werden alle [[Geld]]bewegungen bezeichnet, sowohl Zahlungen in Form von Bargeld, als auch '''bargeldlose Zahlungen'''. |
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== Allgemeines == |
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Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt üblicherweise über [[Kreditinstitut]]e |
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Der gesamte Zahlungsverkehr besteht aus [[Barzahlung]]en, [[Halbbare Zahlung|halbbaren Zahlungen]] und bargeldlosen Zahlungen. Bei Barzahlungen wird das Bargeld zwischen [[Zahlungspflichtiger|Zahlungspflichtigem]] und [[Zahlungsempfänger]] ausgetauscht, während bei halbbaren Zahlungen entweder der Zahlungspflichtige oder der Zahlungsempfänger über Bargeld verfügt und durch [[Bareinzahlung]] in Buchgeld oder durch [[Barauszahlung]] Buchgeld in Bargeld verwandelt. Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfordert für alle hieran beteiligten Wirtschaftssubjekte eine [[Bankverbindung]], damit sie ihre [[Zahlung]]en über ein [[Bankkonto]] bargeldlos leisten können. Zu den Wirtschaftssubjekten gehören [[Privathaushalt]]e, [[Unternehmen]], sonstige [[Personenvereinigung]]en und der [[Staat]] mit seinen Untergliederungen ([[öffentliche Verwaltung]]). |
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und betrifft Zahlungen in der Form von [[Buchgeld]] zwischen Kontokorrentkonten, |
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auch ''[[Girokonto|Girokonten]]'' genannt, bei denen kein Bargeld bewegt wird. |
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Das Konto des Auftraggebers wird mit dem Zahlungsbetrag belastet, |
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der Empfänger erhält eine entsprechende Gutschrift |
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auf seinem Konto. Die Kreditinstitute erbringen die Dienstleistung des Transfers |
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und erhalten meist eine Gebührengutschrift, eventuell im Rahmen von Kontoführungspauschalen. |
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== Geschichte == |
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===Zahlungsverkehrsarten und Auftragserteilung=== |
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Nach den [[Perserkriege]]n zwischen 490 und 449 v. Chr. nahmen die im [[Bankgeschäft]] führenden ''[[Trapeziten]]'' (heute noch {{elS|τραπεζα|trapeza}} für ‚Bank‘) [[Depositen]] an und führten hieraus Zahlungsleistungen durch Umschreibung von einem auf das andere Konto aus.<ref>Otto Gradenwitz, ''Vom Bank- und Geschäftswesen der Papyri der Römerzeit'', 1903, S. 258 Anm. 2</ref> [[Römisches Reich|Römisches]] Pendant zu den Trapeziten stellten die ''Argentarii'' dar. Sie vermittelten Zahlungen durch Umschreiben in den Geschäftsbüchern, das Umschreiben ({{laS|''perscribere''}}) nahm die Bedeutung von „Bezahlung“ an.<ref>Willy Schulthess, ''Rechtsnatur von Girovertrag und Girozahlung'', 1910, S. 9</ref> Der Anweisungsakt ({{laS|''delegatio''}}) war im [[Römisches Recht|römischen Recht]] der Ausgangspunkt für Zahlungen. |
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Übliche Wege der Auftragserteilung in Deutschland sind |
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* per Abgabe eines Beleges oder mittels belegloser Datenbeauftragung im Internetbanking, SB-Terminal und Telefonbanking bzw. per Datenträger wie Diskette oder Magnetband. |
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Es gibt derzeit die folgenden grundsätzlichen Auftragsarten im klassischen Zahlungsverkehr: |
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* 1. [[Überweisung]] (eine Unterart der Überweisung ist z.B. der Dauerauftrag) |
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* 2. [[Lastschrift]] (Einzugslastschrift und Abbuchungslastschrift) |
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* 3. [[Scheck]] (Barscheck, Verrechnungsscheck und Orderscheck, der garantiere EC-Scheck wurde abgeschafft) |
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* 4. [[Wechsel]] |
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Das in islamischen Ländern bekannte [[Hawala]]-Finanzsystem wurde bereits 1327 dokumentiert<ref>Spies, ZVglRWiss 1972, S. 18</ref>, das sich durch die Koexistenz kleiner, stammesrechtlich geprägter Gebiete kennzeichnete und auf dem Vertrauen ({{arS|حوالة|d=Ḥawāla}}) der Beteiligten aufbaute. In Europa wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr mit Wechselbriefen wahrscheinlich im Rechtskreis von Genua im 12./13. Jahrhundert erfunden.<ref>{{Literatur |Autor=Michael Borgolte |Titel=Die Welten des Mittelalters |Verlag=C. H. Beck |Ort=München |Datum=2022 |ISBN=978-3-406-78446-0 |Seiten=760}}</ref> Erste Banken mit ausschließlichem Zahlungsverkehrsgeschäft entstanden mit der 1407 gegründeten „Casa di San Georgio“ in [[Genua]], erste staatliche [[Girobank]]en waren die 1587 in [[Venedig]] entstandene „Banco di Rialto“, die 1592 in [[Mailand]] gegründete [[Banco Ambrosiano]] und die 1619 in Venedig gegründete „Banco Giro“, die erstmals das Wort „Giro“ im Namen enthielt.<ref>[https://books.google.de/books?id=XBppZeE2-lkC&pg=PA95&dq=anweisung+bgb&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=anweisung%20bgb&f=false Alexander Djazayeri: ''Die Geschichte der Giroüberweisung''], 2011, S. 26</ref> |
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Neben diesen Grundarten gibt es eine Vielzahl von elektronisch basierten Zahlungsmöglichkeiten wie die |
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Die [[Frankfurter Reformation]] befand im Jahr 1578, dass die bloße Anweisung noch keine Zahlung sei. Die Zahlung werde demnach nicht bereits mit der Verpflichtung des Angewiesenen, sondern erst mit dessen tatsächlicher Leistung bewirkt. Das findet sich noch heute in {{§|788|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] wieder. Nach dem Vorbild der italienischen Banken entstand im Januar 1609 die [[Amsterdamer Wechselbank]], der im März 1619 die [[Hamburger Bank]] folgte. Sie war eine reine Zahlungsbank, der 1621 noch die [[Nürnberg]]er [[Nürnberger Börse#Banco Publico|Banco Publico]] folgte. Die im Januar 1876 gegründete [[Reichsbank]] übernahm die Hamburger Girobank als [[Niederlassung (Wirtschaft)|Niederlassung]]. Der Reichsbank-Vorstand [[Richard Koch (Jurist)|Richard Koch]] verstand unter einer Girozahlung die Vermittlung von Zahlungen unter den Kunden durch Ab- und Zuschreibung in den Bankbüchern auf der Grundlage der Depositen.<ref>Johannes Conrad/[[Ludwig Elster]]/Wilhelm Lexis, Edgar Loehning (Hrsg.): ''Handwörterbuch der Staatswissenschaften'', Band IV, 1900, S. 728 f.</ref> |
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* Geldkarte, |
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* Debitkarten - frühere EC-Karte (heute z.B. SparkassenCard oder andere Kundenkarten mit Debitfunktion), |
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* Kreditkarten, |
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Der [[Rechtswissenschaft]]ler [[Georg Cohn]] trug 1885 mit den ersten zahlungsverkehrsrechtlichen Werken zur rechtlichen Einordnung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei und ordnete den Girovertrag als Voraussetzung für die Girozahlung ein<ref>Georg Cohn: ''Die Girozahlung'', in: Wilhelm Endemann (Hrsg.), Handbuch des deutschen Handels-, See- und Wechselrechts, 1885, S. 1047</ref>, [[Bankguthaben]] seien die Grundlage jeder Girozahlung.<ref>Georg Cohn: ''Die Girozahlung'', in: Wilhelm Endemann (Hrsg.), Handbuch des deutschen Handels-, See- und Wechselrechts, 1885, S. 1050</ref> Mit der Gründung der [[Reichsbank]] im Januar 1876 übernahm diese neben hoheitlichen Aufgaben auch Aufgaben im ''bargeldlosen'' Zahlungsverkehr. An einigen zentral gelegenen Orten trafen sich die Boten der Kreditinstitute und verrechneten die gesammelten Schecks und Überweisungen miteinander, die Spitzenbeträge wurden über die Reichsbankkonten, die von den Kreditinstituten bei der Reichsbank zu unterhalten waren, im Rahmen der ''großen Abrechnung'' verrechnet. Überweisungen an andere Orte wurden dann innerhalb der Reichsbank durch körperliche Übersendung der Belege verrechnet. Nach Gründung der [[Bank deutscher Länder]] und ihrem Rechtsnachfolger, der [[Deutsche Bundesbank|Deutschen Bundesbank]] mit ihren örtlichen [[Filiale]]n, den [[Landeszentralbank]]en, wurde die direkte Verrechnung zwischen den Banken mit Ausnahme der ''[[Hamburger Abrechnung]]'' 1949 abgeschafft. Alle Beträge wurden mit den Landeszentralbanken verrechnet. |
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Letztlich bedienen sich die Kartenzahlungen auch einer der oben genannten Grundzahlungsverfahren - meist werden die Beträge per garantierter, nicht rückgebbarer Lastschriften beim Karteninhaber eingezogen und seinem Konto belastet. |
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Die Wirtschaftskrise des Jahres 1907 in Deutschland gab einen Anstoß zur Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, um die Geldversorgung der Wirtschaft unabhängiger vom Bargeld zu gestalten.<ref>Hans Pohl: ''Wirtschaft, Unternehmen, Kreditwesen, soziale Probleme'', Band 1, 2005, [http://books.google.de/books?id=ND8PlyJm__YC&pg=PA966&dq=girozentralen&hl=de&sa=X&ei=mCsmU4HdO4mQtAa3ioH4BQ&ved=0CFIQ6AEwCDgU#v=onepage&q=girozentralen&f=false S. 979]</ref> Hierfür bauten die historisch gewachsenen verschiedenen Bankengruppen ([[Sparkasse]]n, [[Raiffeisenbank]]en/Volksbanken, [[Großbank]]en, [[Private Bank]]en) ab 1908 eigene Gironetze auf, in denen der Zahlungsverkehr durch Spitzeninstitute ([[Girozentrale]]n, Genossenschaftszentralbanken) schnell abgewickelt werden konnte. [[Johann Christian Eberle]] hatte die Vorteile eines sparkasseneigenen, geschlossenen Zahlungsverkehrsnetzes erkannt und die Gründung von Girozentralen als zentrale Verrechnungsstelle in jedem Land Preußens vorgeschlagen.<ref>Adalbert Dick, ''Die Verflechtung zwischen Sparkassen und Girozentralen'', 1959, S. 19</ref> Auf Eberles Initiative hin kam es am 5. Oktober 1908 zur Gründung des ''Giroverbandes Sächsischer Gemeinden'' mit 151 Mitgliedern, der eigentliche Giroverkehr begann am 2. Januar 1909 mit der ersten deutschen Girozentrale, die in Dresden den Giroverkehr für 143 Girokassen aufnahm.<ref>Hans Pohl: ''Wirtschaft, Unternehmen, Kreditwesen, soziale Probleme'', Band 1, 2005, S. 980</ref> Seit 1910 stieg die Bedeutung der [[Zahlungsverkehr]]sfunktion für Landesbanken, da sie zur zentralen Verrechnungsstelle bei der Beschleunigung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wurden.<ref>Hans Pohl: ''Wirtschaft, Unternehmen, Kreditwesen, soziale Probleme'', Band 1, 2005, [http://books.google.de/books?id=ND8PlyJm__YC&pg=PA959&dq=girozentralen&hl=de&sa=X&ei=mCsmU4HdO4mQtAa3ioH4BQ&ved=0CFIQ6AEwCDgU#v=onepage&q=girozentralen&f=false S. 972]</ref> Seit Februar 1911 übernahm die [[Stadtsparkasse Köln]] die Funktion der Girozentrale in der Rheinprovinz. Am 20. Juni 1914 beschloss der Rheinisch-Westfälische Sparkassentag in Köln, die ''Landesbank der Rheinprovinz'' anstelle der Stadtsparkasse Köln als Girozentrale einzusetzen.<ref>Hans Pohl: ''Die rheinischen Sparkassen'', 2001, [http://books.google.de/books?id=YLHqyBg_XB8C&pg=PA137&lpg=PA137&dq=landesbank+der+rheinprovinz+1931&source=bl&ots=xtY4JaisWB&sig=vPzmdEZPwwBf381RtTuk8lOrWo8&hl=de&sa=X&ei=L4kkU42aMojZtQa4yIGACw&ved=0CEQQ6AEwBA#v=onepage&q=landesbank%20der%20rheinprovinz%201931&f=false S. 112]</ref> In der Folge gründeten sich weitere Giroverbände, und am 26. Oktober 1916 schlossen sich 12 Giroverbände zum „Deutschen Zentral-Giroverband“ zusammen. Ab 1923 begann der Zusammenschluss von in der gleichen Region tätigen [[Landesbank]]en mit reinen Girozentralen, was zur Schaffung der „Gemeinschaftsbanken“ führte.<ref>Melchior Palyi, Paul Quittner: ''Handwörterbuch des Bankwesens'', 1933, S. 723 ff.</ref> |
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[[Debitkarte]]: Bei der Debitkarte erfolgt eine sofortige Kontoauthorisierung und Belastung - das EC-Cash-Verfahren ist das von der deutschen Kreditwirtschaft unterstützte garantierte elektronische Bezahlverahren mit Eingabe einer PIN ('''P'''ersönliche '''I'''dentifikations '''N'''ummer) . Daneben wird durch den Handel auch der s.g. ELV (Elektronischer Lastschriftverkehr) oder auch "Wildes Lastschriftverfahren" aus Kostengründen genutzt. Hierbei wird aus dem magnetstreifen die Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) ausgelesen und ein Lastschriftdatensatz erzeugt und über einen Netzbetreiber an das jeweilige Kartenausgebende Instiut zum Einzug des betrages übermittelt. |
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Um mit den Überweisungsbeträgen während der [[Postlauf]]zeit der Belege zinsbringend arbeiten zu können ([[Float (Zahlungsverkehr)|Float]]), wurden größere Beträge so lange wie möglich im eigenen Filialnetz gehalten. Die [[Sparkasse]]n bedienten sich hierzu der [[Landesbank]]en oder [[Girozentrale]]n, der Genossenschaftssektor der [[Genossenschaftsbank|Volksbanken]] und die [[Genossenschaftsbank|Raiffeisenbanken]] bedienten sich der Genossenschaftszentralen. Auch die Postscheckämter, als Rechtsvorgänger der [[Postbank]], hielten die Beträge im eigenen Netz. |
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[[Kreditkarte]]: Bei Kreditkarten werden periodisch alle Beträge aus der Nutzug der Karte auf dem Kreditkartenkonto gesammelt und dem Inhaber in einer Lastschrift von seinem dort hinterlegten Referenz-Girokonto belastet. |
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Eine Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in den [[EU-Mitgliedstaaten]] erfolgte durch das [[Zahlungsdiensterecht]] vom Oktober 2009. Es führte zu europaweiten einheitlichen [[Transaktion (Wirtschaft)|Zahlungstransaktionen]], Zeitvorgaben für die Auftragsausführung oder [[Widerruf (Recht)|Widerrufsrechten]]. Durch das Projekt [[Europäischer Zahlungsraum]] (SEPA) begann ab Februar 2014 ein europaweit einheitlicher Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen in [[Euro]], wobei allerdings die teilnehmenden Gebiete weit über die Euro-Staaten hinausgehen. Seit Januar 2018 gilt die überarbeitete [[Zahlungsdiensterichtlinie]] (PSD2), die [[Elektronisches Geld|Online- und Mobilfunkzahlungen]] berücksichtigt. |
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[[Geldkarte]]: Bei der Geldkarte wird beim Aufladevorgang eine Überweisung vom Girokonto des Karteninhabers auf den Geldchip vorgenommen und der Betrag hier gespeichert. Während des Bezahlvorgangs wird der Betrag auf dem Chip um die Bezahlsumme reduziert und dem Händler auf seiner Händlerkarte der gleiche Betrag - ggf. unter Abzug seiner Entgelte - gutgeschrieben. Im Rahmen des Kassenabschluss wird der Saldo der Händlerkarte seinem Girokonto gutgeschrieben. Obwohl die Geldkarte den Vorteil hat, daß man niemals ohne passendes Kleingeld vor einem Automaten steht, konnte sie sich bisher nicht Ersatz von Kleingeld durchsetzen. Einen Schub wird sie durch ihre Zusatzfunktion eines neu integrierten Altersmerkmals erleben. Aufgrund der Änderungen im Jugendschutzgesetz müssen inbesondere Tabak-Automatenbetreiber ihre Automaten dergestalt umstellen, das es Jugendlichen unter 18 Jahren ab 2007 nicht mehr gestattet ist, ohne weiteres an einem Zigarettenautomaten Zigaretten zu erwerben. Die Geldkarte wird mit dem Altermerkmal eine Identifikation erlauben. Hierzu ist die Tabakindustrie eine Kooperation mit der deutschen Kreditwirtschaft eingegangen - da man sowieso die Geldkarte zwecks Alterslegitimation einsetzen muss, wird der Kunde sicher auch die Zahlungsfunktion verstärkt zu nutzen beginnen. |
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=== Automatisierungsschritte === |
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Dauerauftrag: regelmäßig wiederkehrende Überweisung mit Termin, gleichem Betrag, Empfänger und Verwendungszweck (meist für Sparaufträge oder Mietzahlungen genutzt) |
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Mit Einführung der [[Bankleitzahl]]en und der Einigung der Spitzenverbände der Kreditinstitute auf ein einheitliches Überweisungsformular mit einem besonderen Bereich, für eine [[Texterkennung|OCR]]-fähige Beschriftung wurden die Überweisungsbelege und Schecks maschinenlesbar und auf besonderen Anlagen maschinell auch sortierbar, außerdem erfolgte eine automatisierte Verfilmung der Belege. Die Belege mussten aber weiterhin körperlich zum Institut des Zahlungsempfängers, bei Schecks zum Institut des Zahlungspflichtigen, transportiert werden. |
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Die Postscheckämter nahmen an dieser Belegstandardisierung etliche Jahre nicht teil. |
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*[[Lastschrift]]en werden aufgrund einer Vertragsbeziehung durch den Zahlungsemfänger erstellt und laufen von seinem Kreditinstitut zum Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen, dessen Konto mit dem Betrag belastet wird. |
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*Zahlungen mit [[Kreditkarte]], Der Zahlungsempfänger erhält aufgrund einer Vertragsbeziehung mit dem Kreditkartenunternehmen eine Gutschrift, meist unter Abzug eines Provisionsbetrages. Der Zahlungspflichtige wird nach einer bestimmten Zeit mit dem Betrag belastet. |
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*Innereuropäische Zahlungen und Auslandszahlungsaufträge gehen ab einer Einzelsumme von EUR 12.500,00 in die nationale [[Zahlungsbilanz]]statistik ein, hierfür sind dann zusätzliche Angaben zum [[Grundgeschäft]] für nationale Statistiken erfoderlich. Derartige Aufträge werden zwischen den Banken meist über [[SWIFT]] oder [[TARGET]] abgewickelt. |
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Für Kunden wurde ferner das [[Datenträgeraustausch-Verfahren]] (DTA) geschaffen. Mit diesem Datenträgeraustausch wurde die Erstellung von Belegen überflüssig. Die Überweisungen oder Lastschriften wurden auf [[Datenträger]]n wie Magnetbändern oder auch Disketten zur weiteren Ausführung eingereicht. |
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===geschichtliche Entwicklung in Deutschland=== |
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Mit der Gründung der [[Reichsbank]] [[1876]] übernahm diese neben |
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hoheitlichen Aufgaben auch Aufgaben im ''bargeldlosen'' Zahlungsverkehr. |
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An einigen großen Orten trafen sich die Boten der Kreditinstitute und verrechneten die gesammelten Schecks und Überweisungen miteinander, die Spitzenbeträge wurden über die Reichsbankkonten, die von den Kreditinstituten bei der Reichsbank zu unterhalten waren, im Rahmen der ''großen Abrechnung'' verrechnet. Überweisungen an andere Orte wurden dann innerhalb der Reichsbank durch körperliche Übersendung der Belege verrechnet. Nach Gründung der Bank Deutscher Länder und Ihrem Rechtsnachfolger, der Deutschen [[Bundesbank]] mit ihren örtlichen Filialen, den Landeszentralbanken, wurde die direkte Verrechnung zwischen den Banken mit Ausnahme der '''Hamburger Abrechnung''' 1949 abgeschafft. Alle Beträge wurden mit den Landeszentralbanken verrechnet. |
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Ab Mitte der 1990er Jahre wurden sämtliche weitere Angaben in den Betreffzeilen der Überweisungen maschinell eingelesen oder von Hand erfasst. Der Belegtransport konnte entfallen. Die Daten aus der Überweisung wurden entweder innerhalb des Institutssektors oder zur Bundesbank über [[Standleitung]]en übertragen und weiterverarbeitet. |
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Um mit den Überweisungsbeträgen während der Postlaufzeit der Belege zinsbringend arbeiten zu können, wurde größere Beträge im eigenen Filialnetzt gehalten. Die Sparkassen bedienten sich hierzu der [[Landesbank]]en oder [[Girozentrale]]n, der Genossenschaftssektor der [[Volksbank]]en und die [[Raiffeisenbank]]en bedienten sich der Genossenschaftszentralen. |
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=== Geschichtliche Entwicklung in der Schweiz === |
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Auch die Postscheckämter als Rechtvorgänger der [[Postbank]], hielten die Beträge im eigenen Netz. |
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Der bargeldlose Zahlungsverkehr existierte hier bereits, bevor die [[Schweizerische Nationalbank]] (SNB) 1905/1906 ihre Tätigkeit aufnahm. 1905 erhielt sie ein Mandat, diesen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Sie setzte dies um mittels eines dezentralem Überweisungssystems. Während der [[Weltwirtschaftskrise]] dann trat die Schweiz einem internationalen [[Clearing]]-System bei.<ref>{{HLS|13892|Zahlungsverkehr|Autor=Dominique Baumann|Datum=2015-05-11|Zugriff=2019-06-05}}</ref> 1987 wurde das Swiss Interbank Clearing geschaffen, das von der ''[[SIX Interbank Clearing]] AG'' im Auftrag der SNB betrieben wird.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.snb.ch/de/iabout/paytrans |titel=Bargeldloser Zahlungsverkehr |hrsg=Schweizerische Nationalbank |abruf=2021-04-19}}</ref> Im gleichen Jahr wurde der [[Verband Elektronischer Zahlungsverkehr]] (VEZ) von zwölf Firmen und fünf Verbänden gegründet. Laut VEZ soll in Zukunft das Barzahlen durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr ersetzt werden.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.vez-epay.ch/uber-uns/ |titel=Über uns |hrsg=Verband Elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ) |abruf=2021-04-08}}</ref> Die [[Debitkarte#Schweiz|Debitkarten in der Schweiz]] werden von [[Maestro-Karte|Maestro]] auf [[Debit Mastercard]] und von [[V Pay]] auf [[Visa Inc.#Debitkarten|Visa Debit]] umgestellt. Für die [[Kleine und mittlere Unternehmen|kleinen und mittleren Unternehmen]] (KMU) bedeutet dieser Wechsel vor allem eine Vervielfachung der Gebühren, welche sie pro Transaktion zu bezahlen haben. Die Banken hingegen profitieren, da sie an den Gebühren mitverdienen. Der [[Schweizerischer Gewerbeverband|Schweizerische Gewerbeverband]] hat indes bereits den Austritt aus dem VEZ verkündet.<ref>{{Internetquelle |autor=Nicola Imfeld |url=https://www.blick.ch/wirtschaft/neue-debitkarten-sorgen-bei-kmu-fuer-rote-koepfe-gebuehren-vervielfachten-sich-ueber-nacht-wir-alle-werden-die-preise-erhoehen-muessen-id16537380.html |titel=Neue Debitkarten sorgen bei KMU für rote Köpfe – Preise dürften steigen |werk=[[blick.ch]] |datum=2021-05-21 |abruf=2021-05-21}}</ref> Die [[Wettbewerbskommission]] und der [[Preisüberwacher]] intervenierten, die Politikerin [[Jacqueline de Quattro]] reichte eine [[Interpellation]] ein.<ref>{{Internetquelle |autor=Nicola Imfeld |url=https://www.blick.ch/wirtschaft/gebuehrenhammer-bei-debitkarten-jetzt-schalten-sich-preisueberwacher-und-weko-ein-id16539603.html |titel=Debitkarten: Jetzt untersuchen Weko und Preisüberwacher den Gebührenhammer |werk=[[blick.ch]] |datum=2021-05-22 |abruf=2021-05-22}}</ref> |
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== Funktionsweise == |
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===Automatisierungsschritte=== |
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{{Siehe auch|Überweisung (Zahlungsverkehr)}} |
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Mit Einführung der [[Bankleitzahl]]en und der Einigung der Spitzenverbände der |
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Kreditinstitute auf ein einheitliches Überweisungsformular mit einem besonderen Bereich, für eine [[OCR]]-fähige Beschriftung wurden die Überweisungsbelege und Schecks maschinenlesbar und auf besonderen Anlagen maschinell auch sortierbar, außerdem erfolgte eine automatisierte Verfilmung der Belege. Die Belege mußten aber weiterhin körperlich zum Institut des Zahlungsempfängers, bei Schecks zum Institut des Zahlungspflichtigen, transportiert werden. |
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Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt üblicherweise über [[Kreditinstitut]]e und betrifft Zahlungen in der Form von [[Buchgeld]] zwischen [[Kontokorrent]]konten, auch ''[[Girokonto|Girokonten]]'' genannt, bei denen kein Bargeld bewegt wird. Das Konto des Auftraggebers wird mit dem Zahlungsbetrag belastet, der Empfänger erhält eine entsprechende Gutschrift auf seinem Konto. Die Kreditinstitute erbringen die Dienstleistung des Transfers und erhalten meist eine Gebührengutschrift, eventuell im Rahmen von Kontoführungspauschalen. |
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Die Postscheckämter nahmen an dieser Belegstandardisierung etliche Jahre nicht teil. |
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Wird Geld von einer Bank zur anderen übertragen, so geschieht dies über die so genannten ''[[Gironetz]]e'' oder ''Girokreise''. In Deutschland existierten fünf klassische Gironetze, die ihrerseits ebenfalls vernetzt sind und auch Zahlungen mit dem Ausland abwickeln<ref>[https://www.google.de/books/edition/Gabler_Bank_Lexikon/gurNBgAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Gironetz+lexikon&pg=PA766&printsec=frontcover Ludwig Gramlich/Roland Eller/Wolfgang Grill, ''Gabler Bank Lexikon: Bank, Börse, Finanzierung'', 1996, S. 766]</ref><ref>Hermann May, ''Wirtschaftsbürger-Taschenbuch''. Oldenbourg-Verlag, München, 2003, ISBN 3-486-27237-3</ref> |
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{| class="wikitable" style="padding:1em; vertical-align:top; border:2px;" |
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! [[Betreiber]] |
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! [[Mitglied]]er |
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! Zweck |
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| [[Deutsche Bundesbank]] || [[Landeszentralbank]]en, [[Geschäftsbank]]en || [[Verrechnung]]sverkehr, [[Fernüberweisung]]en der Geschäftsbanken |
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| [[Postbank]] || [[Postscheckamt|Postgiroämter]] || [[Zahlungsverkehr]] der [[Deutsche Post AG]] |
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| [[Deutscher Sparkassen- und Giroverband]] || [[Sparkasse]]n, [[Bausparkasse]]n und [[Girozentrale]]n || [[Zahlungsverkehr]] der Sparkassen, über Girozentralen abgewickelt |
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| [[Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband]] || [[Kreditgenossenschaft]]en und [[Genossenschaftsbank|Volksbanken]] || [[Zahlungsverkehr]] der [[Raiffeisenbank]]en und [[Genossenschaftsbank|Volksbank]]en, heute zentralisiert über die [[DZ Bank]] |
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| [[Filialbank]]en || [[Deutsche Bank]] und [[Commerzbank]] || [[Zahlungsverkehr]] der [[Filiale]]n dieser [[Großbank]]en |
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|} |
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Zahlungen und [[Auslandszahlungsverkehr]] innerhalb der [[EU-Mitgliedstaaten]] gehen ab einer Einzelsumme von 12.500 Euro in die nationale [[Zahlungsbilanz]]statistik ein, hierfür sind dann zusätzliche Angaben zum [[Grundgeschäft]] für nationale Statistiken erforderlich. Derartige Aufträge werden zwischen den Banken meist über [[SWIFT]] oder [[TARGET (Bankwesen)|TARGET]] abgewickelt. |
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Seit Januar 2008 existierte das Verfahren für die Schaffung des [[Europäischer Zahlungsraum|Europäischen Zahlungsraumes]] (SEPA), das im Euro-Zahlungsverkehr die Grenze zwischen nationalen und europäischen Transaktionen für den Bankkunden verschwinden lässt und in Zukunft alle Überweisungen (auch im Inland) standardisiert. |
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== Zahlungsverkehrsarten == |
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{| class="wikitable float-right" |
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|- class="hintergrundfarbe6" |
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!colspan="6"| Bargeldlose [[Zahlungsart]]en im Überblick |
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|- class="hintergrundfarbe8" |
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! |
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! [[Geschäftsvorfall|Vorgang]] |
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! [[Abrechnung]] |
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! [[Bonität]]<br />geprüft? |
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! [[Bankgebühr]]en |
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! Sonstiges |
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|- |
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|class="hintergrundfarbe8" | [[Scheck]] |
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|[[Unterschrift]] [[Aussteller (Urkunde)|Aussteller]] auf [[Vordruck]] |
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|[[Offline]] |
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|Nein |
|||
|keine |
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|Im [[Bankgeschäft]] mit [[Privatkunde]]n nach dem Wegfall des [[Eurocheque|EC]] die Ausnahme, mit [[Unternehmen]] weiterhin üblich |
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|- |
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|class="hintergrundfarbe8" | [[Überweisung (Zahlungsverkehr)|Überweisung]] |
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|[[Überweisungsträger]]: |
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* Vordruck und Unterschrift |
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* [[Onlinebanking]], [[Telefonbanking]], [[Überweisungsterminal]] |
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|[[Offline]] / [[Online]] |
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|Ja |
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|keine |
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|Meist per Onlinebanking |
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|- |
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|class="hintergrundfarbe8" | [[Lastschriftverfahren]] |
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|[[Girocard]] und Unterschrift |
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|Offline |
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|Nein |
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|keine |
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|Auf Vertrauensbasis ([[Stammkunde]]n haben geringere Beträge) |
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|- |
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|class="hintergrundfarbe8" | Online-<br />[[SEPA-Lastschriftmandat]] |
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|Girocard und Unterschrift |
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|Online |
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|Nein |
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|0,05 € (Sperrdateiabfrage) |
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|Nur Abfrage nach Sperrung (keine Bonitätsprüfung). Bis 31. Dezember 2006 über [[Point of Sale ohne Zahlungsgarantie|PoZ]], seitdem nur durch Teilnahme an [[Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen|KUNO]]. |
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|- |
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|class="hintergrundfarbe8" | [[Electronic Cash]] |
|||
|Girocard und [[Persönliche Identifikationsnummer|PIN]] |
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|Online |
|||
|Ja |
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|0,3 % des Umsatzes (mindestens 0,08 €) |
|||
|Für Zahlungen im [[Laden (Geschäft)|Laden]] / am Tresen |
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|- |
|||
|class="hintergrundfarbe8" | [[Kreditkarte]] |
|||
|Kreditkarte und Unterschrift |
|||
|On- und Offline |
|||
|Ja |
|||
|(gemäß Vereinbarung mit dem [[Acquirer]]) |
|||
|weltweit verbreitet |
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|- |
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|class="hintergrundfarbe8" | [[GeldKarte]] |
|||
| aufgeladene GeldKarte |
|||
|Offline |
|||
|Ja |
|||
|0,3 % des Umsatzes (min. 0,01 €) |
|||
|Garantie wegen vorherigem Aufladen der Karte |
|||
|- |
|||
|class="hintergrundfarbe8" | [[Debitkarte]] |
|||
|Debitkarte und PIN oder [[Near Field Communication|NFC]]-Debitkarte |
|||
|Online |
|||
|Ja |
|||
|(gemäß Vereinbarung mit dem Acquirer) |
|||
|Neu ausgestellte Karten enthalten in der Regel einen NFC-Chip. |
|||
|- |
|||
|class="hintergrundfarbe8" | [[Mobile-Payment]] |
|||
|[[Mobile App]] und [[Authentifizierung]] |
|||
|Online |
|||
|Ja |
|||
|(gemäß Vereinbarung mit dem Acquirer) |
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|Erweiterte [[Kundenbindung]]smöglichkeiten |
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Bei den angegebenen Kosten für den [[Unternehmer]] (z. B. [[Verkäufer]] im [[Einzelhandel]]) sind gegebenenfalls zusätzliche Bankgebühren für die [[Buchung (Buchführung)|Buchungen]] auf dem Konto des [[Zahlungspflichtiger|Zahlungspflichtigen]] und dem Konto des [[Zahlungsempfänger]]s zu berücksichtigen ([[Buchungsposten]]gebühr). |
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== Auftragserteilung == |
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Üblicher Weg der Auftragserteilung in [[Deutschland]] ist die persönliche Beauftragung in einer Filiale der Bank, oder die Beauftragung über das [[E-Bank|elektronische Bankgeschäft]]. |
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Es gibt derzeit die folgenden grundsätzlichen Auftragsarten im klassischen Zahlungsverkehr: |
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* [[Überweisung (Zahlungsverkehr)|Überweisung]] (eine Unterart der Überweisung ist z. B. der [[Dauerauftrag]], bei der eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung von der Bank automatisch ausgeführt wird) |
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* [[Scheck]] (Barscheck, Verrechnungsscheck und Orderscheck, der garantierte EC-Scheck wurde abgeschafft) |
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* [[Wechsel (Urkunde)|Wechsel]] |
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* [[Lastschrift]]en werden aufgrund einer Vertragsbeziehung durch den Zahlungsempfänger erstellt und laufen von seinem Kreditinstitut zum Kreditinstitut des [[Zahlungspflichtiger|Zahlungspflichtigen]], dessen Konto mit dem Betrag belastet wird. |
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Neben diesen Grundarten gibt es eine Vielzahl von [[elektronisch]] basierten Zahlungsmöglichkeiten wie die [[GeldKarte]], [[Debitkarte]]n – sowie die [[Kreditkarte]]n. Neben der persönlichen Auftragsabwicklung in einer [[Filiale]] ist Beschaffung von Bargeld an [[Geldautomat]]en sowie die bargeldlose Bezahlung an Kassen, welche in das System des Electronic Cashs eingebunden sind, möglich. |
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Letztlich bedienen sich die Kartenzahlungen auch einer der oben genannten Grundzahlungsverfahren – meist werden die Beträge per garantierter, nicht rückgebbarer Lastschriften beim Karteninhaber eingezogen und seinem Konto belastet. Neben der Funktion der Karten als bargeldloses Zahlungsmittel dienen sie hauptsächlich der Bargeldbeschaffung und, bei der Kreditkarte, der kurzfristigen Kreditinanspruchnahme. |
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== Vor- und Nachteile == |
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=== Vorteile für Kontoinhaber === |
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* schnelle und bequeme Zahlungen |
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* Sicherheit durch geringe Bargeldhaltung |
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=== Nachteile für Kontoinhaber === |
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* Transaktionsgebühren |
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* Protokollierbarkeit/Nachverfolgbarkeit des Geldverkehrs, auch zum Zwecke der [[Überwachung]] |
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* kein sofortiger Zahlungseingang |
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* Ggfs. Auszahlungsentgelte an Geldein- und -ausgabeautomaten |
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== Statistische Angaben == |
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Daten zum bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland werden von der Deutschen Bundesbank und vom Zentralen Kreditausschuss bereitgestellt. 2010 wurden in Deutschland 64,5 Billionen Euro bargeldlos übertragen. Der überwiegende Anteil der bargeldlosen Transaktionen (gemessen am Umsatz) entfällt auf Überweisungen.<ref name="bankenverband"> {{Webarchiv|text=Bargeldloser Zahlungsverkehr – Umsätze. |url=http://www.bankenverband.de/downloads/statistik-service/bargeldloser-zahlungsverkehr-umsaetze |wayback=20120823111937}} Daten: Deutsche Bundesbank und [[Zentraler Kreditausschuss]] (ZKA); veröffentlicht vom [[Bundesverband deutscher Banken]].</ref><ref>{{Webarchiv|url=https://bankenverband.de/statistik/zahlungsverkehr/bargeldloser-zahlungsverkehr/ |wayback=20171113112834 |text=Bankenverband Statistik bargeldloser Zahlungsverkehr 2016 |archiv-bot=2022-10-08 17:48:29 InternetArchiveBot}}</ref> |
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! Umsatz !! Anteil 2010 !! Anteil 2016 |
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| Überweisungen ||style="text-align:right"| 81,0 % ||style="text-align:right"| 91,6 % |
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| Schecks ||style="text-align:right"| 0,4 % ||style="text-align:right"| 0,3 % |
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| Debitkarten ||style="text-align:right"| 0,2 % ||style="text-align:right"| 0,3 % |
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| Kreditkarten ||style="text-align:right"| 0,1 % ||style="text-align:right"| 0,2 % |
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! Transaktionen !! Anteil 2010 !! Anteil 2016 |
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| Überweisungen ||style="text-align:right"| k. A. ||style="text-align:right"| 29,6 % |
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| Lastschriften ||style="text-align:right"| k. A. ||style="text-align:right"| 50,6 % |
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| Schecks ||style="text-align:right"| k. A. ||style="text-align:right"| 0,1 % |
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| Debitkarten ||style="text-align:right"| k. A. ||style="text-align:right"| 14 % |
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| Kreditkarten ||style="text-align:right"| k. A. ||style="text-align:right"| 5 % |
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<!--== Moderne unbare Zahlungsarten == |
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Heute gibt es – teilweise [[Internetdienstanbieter|anbieterbezogene]] – [[Zahlungsverfahren]] und [[Zahlungsdienst]]e wie [[Amazon Pay]], [[Apple Pay]], [[Cyberwallet]], [[geldkarte]], [[giropay]], [[Google Pay]], [[Micropayment]], [[Mobile-Payment]], [[Online-Bezahldienst]]e, [[paydirekt]], [[PayPal]], [[Schattenkonto]], [[Sofortüberweisung]] oder [[Tauschring]]. Neben diesen herkömmlichen Zahlungen in [[Euro]] oder [[Fremdwährung]] ist auch die Zahlung über die kryptische Währung [[Bitcoin]] möglich, die ein eigenes dezentrales [[Buchungssystem]] nutzt. Seit November 2017 gibt es in einigen [[EU-Mitgliedstaaten]] die [[Echtzeitüberweisung]] ({{enS|''Instant Payment''}}), bei der zwischen [[Belastung (Zahlungsverkehr)|Belastung]] und [[Gutschrift]] ein Zeitraum von maximal 10 Sekunden liegt.--> |
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== Trivia == |
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Eine größtenteils bargeldlose Gesamt-Volkswirtschaft ergab sich während der Versorgungskrise und Hyperinflation in Venezuela ab 2018, als Bargeld der Landeswährung [[Venezolanischer Bolívar#Bolívar soberano (seit 20. August 2018)|Bolivar]] aus dem Alltagsleben der Bevölkerung nahezu verschwunden war.<ref>[https://www.nzz.ch/vertrauen/venezuela-wenn-vertrauen-in-waehrung-und-institutionen-zerbricht-ld.1426671 Wie funktioniert ein Land ohne funktionierende Währung? Ein Erfahrungsbericht aus Venezuela], [[Neue Zürcher Zeitung|NZZ]], 12. Oktober 2018</ref><ref>[https://www.lemonde.fr/international/article/2019/03/12/panne-de-courant-geante-au-venezuela-a-caracas-c-est-le-chaos_5435054_3210.html Panne d’électricité géante au Venezuela : « A Caracas c’est le chaos »], Le Monde, 12. März 2019</ref> |
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== Siehe auch == |
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* [[Geldwäsche]] in Hinblick auf Überwachungspflichten der Kreditinstitute |
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* [[EBPP]] für Modelle des elektronischen Zahlungsverkehrs |
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* [[Elektronisches Geld]] |
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* [[Electronic Banking]] |
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* [[Guthabenkarte]] |
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== Literatur == |
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Für Kunden wurde ferner das [[DTA]] Datenträgeraustausch-Verfahren geschaffen. Mit diesem Datenträgeraustausch wurden die Erstellung von Belegen überflüssig. Die Überweisungen oder Lastschriften wurden auf [[Datenträger]]n wie Magnetbändern oder auch Disketten zur weiteren Ausführung eingereicht. |
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* [[Sebastian Omlor]]: ''Zahlungsdiensterecht (§§ 675c-676c BGB)''. In: [[Staudinger (Gesetzeskommentar)|Staudinger, ''Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Nebengesetzen'']]. Sellier / de Gruyter, 2012, ISBN 978-3-8059-1131-3 |
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== Weblinks == |
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Ab Mitte der [[1990er]] wurden sämtliche weiteren Angaben in den Betreffzeilen der Überweisungen maschinell eingelesen oder von Hand erfasst. Der Belegtransport konnte entfallen. Die Daten aus der Überweisung wurden entweder innerhalb des Institutssektors oder zur Bundesbank über Standleitungen übertragen und weiterverarbeitet. |
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* {{DNB-Portal|4124608-1}} |
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* {{Internetquelle |autor=iconomix|hrsg=|url=http://www.iconomix.ch/de/blog/757-der-zahlungsverkehr-der-schweiz/ |format= |sprache=de|titel=Zahlungsverkehr der Schweiz |kommentar=Wie der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Schweiz abgewickelt wird|werk= |zugriff=2013-04-08}} |
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* Markus Breitschaft, Thomas Krabichler, Ernst Stahl, Georg Wittmann: {{Webarchiv |url=https://www.bsi.bund.de/cae/servlet/contentblob/476842/publicationFile/28064/4_Zahlv_pdf.pdf |wayback=20120117051921 |text=''Sichere Zahlungsverfahren für E-Government''.}} (PDF) In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): ''E-Government-Handbuch''. Bundesanzeiger Verlag, 2005, ISBN 3-89817-180-9, 144 Seiten, 43 Abbildungen, 32 Tabellen |
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* [http://www.sylaender.de/simulationen/spk_terminal/ecs_simct700.swf Simulation einer ec-cash Zahlung] ([[Adobe Flash|Flash]]; 000 kB) |
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== Einzelnachweise == |
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''siehe auch: ''[[Geldwäsche]] in Hinblick auf Überwachungspflichten der Kreditinstitute |
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<references /> |
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{{Normdaten|TYP=s|GND=4124608-1}} |
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===Weblinks=== |
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http://www.zahlungsverkehrsfragen.de |
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[[Kategorie: |
[[Kategorie:Unbarer Zahlungsverkehr| ]] |
Aktuelle Version vom 30. November 2024, 22:37 Uhr
Bargeldloser Zahlungsverkehr (oder unbarer Zahlungsverkehr, englisch electronic funds transfer mit Abkürzung EFT) ist in der Wirtschaft ein Teilbereich des Zahlungsverkehrs, bei dem die Übertragung von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten durch Buchgeld erfolgt, ohne dass Bargeld erforderlich ist.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der gesamte Zahlungsverkehr besteht aus Barzahlungen, halbbaren Zahlungen und bargeldlosen Zahlungen. Bei Barzahlungen wird das Bargeld zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger ausgetauscht, während bei halbbaren Zahlungen entweder der Zahlungspflichtige oder der Zahlungsempfänger über Bargeld verfügt und durch Bareinzahlung in Buchgeld oder durch Barauszahlung Buchgeld in Bargeld verwandelt. Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfordert für alle hieran beteiligten Wirtschaftssubjekte eine Bankverbindung, damit sie ihre Zahlungen über ein Bankkonto bargeldlos leisten können. Zu den Wirtschaftssubjekten gehören Privathaushalte, Unternehmen, sonstige Personenvereinigungen und der Staat mit seinen Untergliederungen (öffentliche Verwaltung).
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach den Perserkriegen zwischen 490 und 449 v. Chr. nahmen die im Bankgeschäft führenden Trapeziten (heute noch griechisch τραπεζα trapeza für ‚Bank‘) Depositen an und führten hieraus Zahlungsleistungen durch Umschreibung von einem auf das andere Konto aus.[1] Römisches Pendant zu den Trapeziten stellten die Argentarii dar. Sie vermittelten Zahlungen durch Umschreiben in den Geschäftsbüchern, das Umschreiben (lateinisch perscribere) nahm die Bedeutung von „Bezahlung“ an.[2] Der Anweisungsakt (lateinisch delegatio) war im römischen Recht der Ausgangspunkt für Zahlungen.
Das in islamischen Ländern bekannte Hawala-Finanzsystem wurde bereits 1327 dokumentiert[3], das sich durch die Koexistenz kleiner, stammesrechtlich geprägter Gebiete kennzeichnete und auf dem Vertrauen (arabisch حوالة, DMG Ḥawāla) der Beteiligten aufbaute. In Europa wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr mit Wechselbriefen wahrscheinlich im Rechtskreis von Genua im 12./13. Jahrhundert erfunden.[4] Erste Banken mit ausschließlichem Zahlungsverkehrsgeschäft entstanden mit der 1407 gegründeten „Casa di San Georgio“ in Genua, erste staatliche Girobanken waren die 1587 in Venedig entstandene „Banco di Rialto“, die 1592 in Mailand gegründete Banco Ambrosiano und die 1619 in Venedig gegründete „Banco Giro“, die erstmals das Wort „Giro“ im Namen enthielt.[5]
Die Frankfurter Reformation befand im Jahr 1578, dass die bloße Anweisung noch keine Zahlung sei. Die Zahlung werde demnach nicht bereits mit der Verpflichtung des Angewiesenen, sondern erst mit dessen tatsächlicher Leistung bewirkt. Das findet sich noch heute in § 788 BGB wieder. Nach dem Vorbild der italienischen Banken entstand im Januar 1609 die Amsterdamer Wechselbank, der im März 1619 die Hamburger Bank folgte. Sie war eine reine Zahlungsbank, der 1621 noch die Nürnberger Banco Publico folgte. Die im Januar 1876 gegründete Reichsbank übernahm die Hamburger Girobank als Niederlassung. Der Reichsbank-Vorstand Richard Koch verstand unter einer Girozahlung die Vermittlung von Zahlungen unter den Kunden durch Ab- und Zuschreibung in den Bankbüchern auf der Grundlage der Depositen.[6]
Der Rechtswissenschaftler Georg Cohn trug 1885 mit den ersten zahlungsverkehrsrechtlichen Werken zur rechtlichen Einordnung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei und ordnete den Girovertrag als Voraussetzung für die Girozahlung ein[7], Bankguthaben seien die Grundlage jeder Girozahlung.[8] Mit der Gründung der Reichsbank im Januar 1876 übernahm diese neben hoheitlichen Aufgaben auch Aufgaben im bargeldlosen Zahlungsverkehr. An einigen zentral gelegenen Orten trafen sich die Boten der Kreditinstitute und verrechneten die gesammelten Schecks und Überweisungen miteinander, die Spitzenbeträge wurden über die Reichsbankkonten, die von den Kreditinstituten bei der Reichsbank zu unterhalten waren, im Rahmen der großen Abrechnung verrechnet. Überweisungen an andere Orte wurden dann innerhalb der Reichsbank durch körperliche Übersendung der Belege verrechnet. Nach Gründung der Bank deutscher Länder und ihrem Rechtsnachfolger, der Deutschen Bundesbank mit ihren örtlichen Filialen, den Landeszentralbanken, wurde die direkte Verrechnung zwischen den Banken mit Ausnahme der Hamburger Abrechnung 1949 abgeschafft. Alle Beträge wurden mit den Landeszentralbanken verrechnet.
Die Wirtschaftskrise des Jahres 1907 in Deutschland gab einen Anstoß zur Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, um die Geldversorgung der Wirtschaft unabhängiger vom Bargeld zu gestalten.[9] Hierfür bauten die historisch gewachsenen verschiedenen Bankengruppen (Sparkassen, Raiffeisenbanken/Volksbanken, Großbanken, Private Banken) ab 1908 eigene Gironetze auf, in denen der Zahlungsverkehr durch Spitzeninstitute (Girozentralen, Genossenschaftszentralbanken) schnell abgewickelt werden konnte. Johann Christian Eberle hatte die Vorteile eines sparkasseneigenen, geschlossenen Zahlungsverkehrsnetzes erkannt und die Gründung von Girozentralen als zentrale Verrechnungsstelle in jedem Land Preußens vorgeschlagen.[10] Auf Eberles Initiative hin kam es am 5. Oktober 1908 zur Gründung des Giroverbandes Sächsischer Gemeinden mit 151 Mitgliedern, der eigentliche Giroverkehr begann am 2. Januar 1909 mit der ersten deutschen Girozentrale, die in Dresden den Giroverkehr für 143 Girokassen aufnahm.[11] Seit 1910 stieg die Bedeutung der Zahlungsverkehrsfunktion für Landesbanken, da sie zur zentralen Verrechnungsstelle bei der Beschleunigung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wurden.[12] Seit Februar 1911 übernahm die Stadtsparkasse Köln die Funktion der Girozentrale in der Rheinprovinz. Am 20. Juni 1914 beschloss der Rheinisch-Westfälische Sparkassentag in Köln, die Landesbank der Rheinprovinz anstelle der Stadtsparkasse Köln als Girozentrale einzusetzen.[13] In der Folge gründeten sich weitere Giroverbände, und am 26. Oktober 1916 schlossen sich 12 Giroverbände zum „Deutschen Zentral-Giroverband“ zusammen. Ab 1923 begann der Zusammenschluss von in der gleichen Region tätigen Landesbanken mit reinen Girozentralen, was zur Schaffung der „Gemeinschaftsbanken“ führte.[14]
Um mit den Überweisungsbeträgen während der Postlaufzeit der Belege zinsbringend arbeiten zu können (Float), wurden größere Beträge so lange wie möglich im eigenen Filialnetz gehalten. Die Sparkassen bedienten sich hierzu der Landesbanken oder Girozentralen, der Genossenschaftssektor der Volksbanken und die Raiffeisenbanken bedienten sich der Genossenschaftszentralen. Auch die Postscheckämter, als Rechtsvorgänger der Postbank, hielten die Beträge im eigenen Netz.
Eine Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in den EU-Mitgliedstaaten erfolgte durch das Zahlungsdiensterecht vom Oktober 2009. Es führte zu europaweiten einheitlichen Zahlungstransaktionen, Zeitvorgaben für die Auftragsausführung oder Widerrufsrechten. Durch das Projekt Europäischer Zahlungsraum (SEPA) begann ab Februar 2014 ein europaweit einheitlicher Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro, wobei allerdings die teilnehmenden Gebiete weit über die Euro-Staaten hinausgehen. Seit Januar 2018 gilt die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), die Online- und Mobilfunkzahlungen berücksichtigt.
Automatisierungsschritte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Einführung der Bankleitzahlen und der Einigung der Spitzenverbände der Kreditinstitute auf ein einheitliches Überweisungsformular mit einem besonderen Bereich, für eine OCR-fähige Beschriftung wurden die Überweisungsbelege und Schecks maschinenlesbar und auf besonderen Anlagen maschinell auch sortierbar, außerdem erfolgte eine automatisierte Verfilmung der Belege. Die Belege mussten aber weiterhin körperlich zum Institut des Zahlungsempfängers, bei Schecks zum Institut des Zahlungspflichtigen, transportiert werden.
Die Postscheckämter nahmen an dieser Belegstandardisierung etliche Jahre nicht teil.
Für Kunden wurde ferner das Datenträgeraustausch-Verfahren (DTA) geschaffen. Mit diesem Datenträgeraustausch wurde die Erstellung von Belegen überflüssig. Die Überweisungen oder Lastschriften wurden auf Datenträgern wie Magnetbändern oder auch Disketten zur weiteren Ausführung eingereicht.
Ab Mitte der 1990er Jahre wurden sämtliche weitere Angaben in den Betreffzeilen der Überweisungen maschinell eingelesen oder von Hand erfasst. Der Belegtransport konnte entfallen. Die Daten aus der Überweisung wurden entweder innerhalb des Institutssektors oder zur Bundesbank über Standleitungen übertragen und weiterverarbeitet.
Geschichtliche Entwicklung in der Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der bargeldlose Zahlungsverkehr existierte hier bereits, bevor die Schweizerische Nationalbank (SNB) 1905/1906 ihre Tätigkeit aufnahm. 1905 erhielt sie ein Mandat, diesen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Sie setzte dies um mittels eines dezentralem Überweisungssystems. Während der Weltwirtschaftskrise dann trat die Schweiz einem internationalen Clearing-System bei.[15] 1987 wurde das Swiss Interbank Clearing geschaffen, das von der SIX Interbank Clearing AG im Auftrag der SNB betrieben wird.[16] Im gleichen Jahr wurde der Verband Elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ) von zwölf Firmen und fünf Verbänden gegründet. Laut VEZ soll in Zukunft das Barzahlen durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr ersetzt werden.[17] Die Debitkarten in der Schweiz werden von Maestro auf Debit Mastercard und von V Pay auf Visa Debit umgestellt. Für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bedeutet dieser Wechsel vor allem eine Vervielfachung der Gebühren, welche sie pro Transaktion zu bezahlen haben. Die Banken hingegen profitieren, da sie an den Gebühren mitverdienen. Der Schweizerische Gewerbeverband hat indes bereits den Austritt aus dem VEZ verkündet.[18] Die Wettbewerbskommission und der Preisüberwacher intervenierten, die Politikerin Jacqueline de Quattro reichte eine Interpellation ein.[19]
Funktionsweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt üblicherweise über Kreditinstitute und betrifft Zahlungen in der Form von Buchgeld zwischen Kontokorrentkonten, auch Girokonten genannt, bei denen kein Bargeld bewegt wird. Das Konto des Auftraggebers wird mit dem Zahlungsbetrag belastet, der Empfänger erhält eine entsprechende Gutschrift auf seinem Konto. Die Kreditinstitute erbringen die Dienstleistung des Transfers und erhalten meist eine Gebührengutschrift, eventuell im Rahmen von Kontoführungspauschalen.
Wird Geld von einer Bank zur anderen übertragen, so geschieht dies über die so genannten Gironetze oder Girokreise. In Deutschland existierten fünf klassische Gironetze, die ihrerseits ebenfalls vernetzt sind und auch Zahlungen mit dem Ausland abwickeln[20][21]
Betreiber | Mitglieder | Zweck |
---|---|---|
Deutsche Bundesbank | Landeszentralbanken, Geschäftsbanken | Verrechnungsverkehr, Fernüberweisungen der Geschäftsbanken |
Postbank | Postgiroämter | Zahlungsverkehr der Deutsche Post AG |
Deutscher Sparkassen- und Giroverband | Sparkassen, Bausparkassen und Girozentralen | Zahlungsverkehr der Sparkassen, über Girozentralen abgewickelt |
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband | Kreditgenossenschaften und Volksbanken | Zahlungsverkehr der Raiffeisenbanken und Volksbanken, heute zentralisiert über die DZ Bank |
Filialbanken | Deutsche Bank und Commerzbank | Zahlungsverkehr der Filialen dieser Großbanken |
Zahlungen und Auslandszahlungsverkehr innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gehen ab einer Einzelsumme von 12.500 Euro in die nationale Zahlungsbilanzstatistik ein, hierfür sind dann zusätzliche Angaben zum Grundgeschäft für nationale Statistiken erforderlich. Derartige Aufträge werden zwischen den Banken meist über SWIFT oder TARGET abgewickelt.
Seit Januar 2008 existierte das Verfahren für die Schaffung des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA), das im Euro-Zahlungsverkehr die Grenze zwischen nationalen und europäischen Transaktionen für den Bankkunden verschwinden lässt und in Zukunft alle Überweisungen (auch im Inland) standardisiert.
Zahlungsverkehrsarten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bargeldlose Zahlungsarten im Überblick | |||||
---|---|---|---|---|---|
Vorgang | Abrechnung | Bonität geprüft? |
Bankgebühren | Sonstiges | |
Scheck | Unterschrift Aussteller auf Vordruck | Offline | Nein | keine | Im Bankgeschäft mit Privatkunden nach dem Wegfall des EC die Ausnahme, mit Unternehmen weiterhin üblich |
Überweisung | Überweisungsträger:
|
Offline / Online | Ja | keine | Meist per Onlinebanking |
Lastschriftverfahren | Girocard und Unterschrift | Offline | Nein | keine | Auf Vertrauensbasis (Stammkunden haben geringere Beträge) |
Online- SEPA-Lastschriftmandat |
Girocard und Unterschrift | Online | Nein | 0,05 € (Sperrdateiabfrage) | Nur Abfrage nach Sperrung (keine Bonitätsprüfung). Bis 31. Dezember 2006 über PoZ, seitdem nur durch Teilnahme an KUNO. |
Electronic Cash | Girocard und PIN | Online | Ja | 0,3 % des Umsatzes (mindestens 0,08 €) | Für Zahlungen im Laden / am Tresen |
Kreditkarte | Kreditkarte und Unterschrift | On- und Offline | Ja | (gemäß Vereinbarung mit dem Acquirer) | weltweit verbreitet |
GeldKarte | aufgeladene GeldKarte | Offline | Ja | 0,3 % des Umsatzes (min. 0,01 €) | Garantie wegen vorherigem Aufladen der Karte |
Debitkarte | Debitkarte und PIN oder NFC-Debitkarte | Online | Ja | (gemäß Vereinbarung mit dem Acquirer) | Neu ausgestellte Karten enthalten in der Regel einen NFC-Chip. |
Mobile-Payment | Mobile App und Authentifizierung | Online | Ja | (gemäß Vereinbarung mit dem Acquirer) | Erweiterte Kundenbindungsmöglichkeiten |
Bei den angegebenen Kosten für den Unternehmer (z. B. Verkäufer im Einzelhandel) sind gegebenenfalls zusätzliche Bankgebühren für die Buchungen auf dem Konto des Zahlungspflichtigen und dem Konto des Zahlungsempfängers zu berücksichtigen (Buchungspostengebühr).
Auftragserteilung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Üblicher Weg der Auftragserteilung in Deutschland ist die persönliche Beauftragung in einer Filiale der Bank, oder die Beauftragung über das elektronische Bankgeschäft.
Es gibt derzeit die folgenden grundsätzlichen Auftragsarten im klassischen Zahlungsverkehr:
- Überweisung (eine Unterart der Überweisung ist z. B. der Dauerauftrag, bei der eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung von der Bank automatisch ausgeführt wird)
- Scheck (Barscheck, Verrechnungsscheck und Orderscheck, der garantierte EC-Scheck wurde abgeschafft)
- Wechsel
- Lastschriften werden aufgrund einer Vertragsbeziehung durch den Zahlungsempfänger erstellt und laufen von seinem Kreditinstitut zum Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen, dessen Konto mit dem Betrag belastet wird.
Neben diesen Grundarten gibt es eine Vielzahl von elektronisch basierten Zahlungsmöglichkeiten wie die GeldKarte, Debitkarten – sowie die Kreditkarten. Neben der persönlichen Auftragsabwicklung in einer Filiale ist Beschaffung von Bargeld an Geldautomaten sowie die bargeldlose Bezahlung an Kassen, welche in das System des Electronic Cashs eingebunden sind, möglich.
Letztlich bedienen sich die Kartenzahlungen auch einer der oben genannten Grundzahlungsverfahren – meist werden die Beträge per garantierter, nicht rückgebbarer Lastschriften beim Karteninhaber eingezogen und seinem Konto belastet. Neben der Funktion der Karten als bargeldloses Zahlungsmittel dienen sie hauptsächlich der Bargeldbeschaffung und, bei der Kreditkarte, der kurzfristigen Kreditinanspruchnahme.
Vor- und Nachteile
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorteile für Kontoinhaber
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- schnelle und bequeme Zahlungen
- Sicherheit durch geringe Bargeldhaltung
Nachteile für Kontoinhaber
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Transaktionsgebühren
- Protokollierbarkeit/Nachverfolgbarkeit des Geldverkehrs, auch zum Zwecke der Überwachung
- kein sofortiger Zahlungseingang
- Ggfs. Auszahlungsentgelte an Geldein- und -ausgabeautomaten
Statistische Angaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Daten zum bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland werden von der Deutschen Bundesbank und vom Zentralen Kreditausschuss bereitgestellt. 2010 wurden in Deutschland 64,5 Billionen Euro bargeldlos übertragen. Der überwiegende Anteil der bargeldlosen Transaktionen (gemessen am Umsatz) entfällt auf Überweisungen.[22][23]
Umsatz | Anteil 2010 | Anteil 2016 |
---|---|---|
Überweisungen | 81,0 % | 91,6 % |
Lastschriften | 18,3 % | 7,2 % |
Schecks | 0,4 % | 0,3 % |
Debitkarten | 0,2 % | 0,3 % |
Kreditkarten | 0,1 % | 0,2 % |
Transaktionen | Anteil 2010 | Anteil 2016 |
---|---|---|
Überweisungen | k. A. | 29,6 % |
Lastschriften | k. A. | 50,6 % |
Schecks | k. A. | 0,1 % |
Debitkarten | k. A. | 14 % |
Kreditkarten | k. A. | 5 % |
Trivia
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine größtenteils bargeldlose Gesamt-Volkswirtschaft ergab sich während der Versorgungskrise und Hyperinflation in Venezuela ab 2018, als Bargeld der Landeswährung Bolivar aus dem Alltagsleben der Bevölkerung nahezu verschwunden war.[24][25]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Geldwäsche in Hinblick auf Überwachungspflichten der Kreditinstitute
- EBPP für Modelle des elektronischen Zahlungsverkehrs
- Elektronisches Geld
- Electronic Banking
- Guthabenkarte
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Sebastian Omlor: Zahlungsdiensterecht (§§ 675c-676c BGB). In: Staudinger, Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Nebengesetzen. Sellier / de Gruyter, 2012, ISBN 978-3-8059-1131-3
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Bargeldloser Zahlungsverkehr im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- iconomix: Zahlungsverkehr der Schweiz. Abgerufen am 8. April 2013 (Wie der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Schweiz abgewickelt wird).
- Markus Breitschaft, Thomas Krabichler, Ernst Stahl, Georg Wittmann: Sichere Zahlungsverfahren für E-Government. ( vom 17. Januar 2012 im Internet Archive) (PDF) In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): E-Government-Handbuch. Bundesanzeiger Verlag, 2005, ISBN 3-89817-180-9, 144 Seiten, 43 Abbildungen, 32 Tabellen
- Simulation einer ec-cash Zahlung (Flash; 000 kB)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Otto Gradenwitz, Vom Bank- und Geschäftswesen der Papyri der Römerzeit, 1903, S. 258 Anm. 2
- ↑ Willy Schulthess, Rechtsnatur von Girovertrag und Girozahlung, 1910, S. 9
- ↑ Spies, ZVglRWiss 1972, S. 18
- ↑ Michael Borgolte: Die Welten des Mittelalters. C. H. Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-78446-0, S. 760.
- ↑ Alexander Djazayeri: Die Geschichte der Giroüberweisung, 2011, S. 26
- ↑ Johannes Conrad/Ludwig Elster/Wilhelm Lexis, Edgar Loehning (Hrsg.): Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band IV, 1900, S. 728 f.
- ↑ Georg Cohn: Die Girozahlung, in: Wilhelm Endemann (Hrsg.), Handbuch des deutschen Handels-, See- und Wechselrechts, 1885, S. 1047
- ↑ Georg Cohn: Die Girozahlung, in: Wilhelm Endemann (Hrsg.), Handbuch des deutschen Handels-, See- und Wechselrechts, 1885, S. 1050
- ↑ Hans Pohl: Wirtschaft, Unternehmen, Kreditwesen, soziale Probleme, Band 1, 2005, S. 979
- ↑ Adalbert Dick, Die Verflechtung zwischen Sparkassen und Girozentralen, 1959, S. 19
- ↑ Hans Pohl: Wirtschaft, Unternehmen, Kreditwesen, soziale Probleme, Band 1, 2005, S. 980
- ↑ Hans Pohl: Wirtschaft, Unternehmen, Kreditwesen, soziale Probleme, Band 1, 2005, S. 972
- ↑ Hans Pohl: Die rheinischen Sparkassen, 2001, S. 112
- ↑ Melchior Palyi, Paul Quittner: Handwörterbuch des Bankwesens, 1933, S. 723 ff.
- ↑ Dominique Baumann: Zahlungsverkehr. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 11. Mai 2015, abgerufen am 5. Juni 2019.
- ↑ Bargeldloser Zahlungsverkehr. Schweizerische Nationalbank, abgerufen am 19. April 2021.
- ↑ Über uns. Verband Elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ), abgerufen am 8. April 2021.
- ↑ Nicola Imfeld: Neue Debitkarten sorgen bei KMU für rote Köpfe – Preise dürften steigen. In: blick.ch. 21. Mai 2021, abgerufen am 21. Mai 2021.
- ↑ Nicola Imfeld: Debitkarten: Jetzt untersuchen Weko und Preisüberwacher den Gebührenhammer. In: blick.ch. 22. Mai 2021, abgerufen am 22. Mai 2021.
- ↑ Ludwig Gramlich/Roland Eller/Wolfgang Grill, Gabler Bank Lexikon: Bank, Börse, Finanzierung, 1996, S. 766
- ↑ Hermann May, Wirtschaftsbürger-Taschenbuch. Oldenbourg-Verlag, München, 2003, ISBN 3-486-27237-3
- ↑ Bargeldloser Zahlungsverkehr – Umsätze. ( vom 23. August 2012 im Internet Archive) Daten: Deutsche Bundesbank und Zentraler Kreditausschuss (ZKA); veröffentlicht vom Bundesverband deutscher Banken.
- ↑ Bankenverband Statistik bargeldloser Zahlungsverkehr 2016 ( des vom 13. November 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Wie funktioniert ein Land ohne funktionierende Währung? Ein Erfahrungsbericht aus Venezuela, NZZ, 12. Oktober 2018
- ↑ Panne d’électricité géante au Venezuela : « A Caracas c’est le chaos », Le Monde, 12. März 2019