„Reichsarbeitsministerium“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Berlin, Mitte, Unter den Linden, Deutsche Guggenheim 01.jpg|miniatur|''Reichsarbeitsministerium'' in den heutigen Bauten der ''Disconto-Bank'', Unter den Linden 15]]
[[Datei:Berlin, Mitte, Unter den Linden, Deutsche Guggenheim 01.jpg|miniatur|''Reichsarbeitsministerium'' 1934–1938 in der heutigen Hauptstadtrepräsentanz der ''Deutschen Bank'', Unter den Linden 13–15]]
Das '''Reichsarbeitsministerium''' war während der [[Weimarer Republik]] und zur [[Zeit des Nationalsozialismus]] zuständig für die Regelung des Arbeitsrechts und der Sozialpolitik. Eine wichtige untergeordnete Mittelbehörde war die '''Reichsarbeitsverwaltung'''.
Das '''Reichsarbeitsministerium''' war während der [[Weimarer Republik]] und zur [[Zeit des Nationalsozialismus]] zuständig für die Regelung des Arbeitsrechts und der Sozialpolitik im [[Deutsches Reich|Deutschen Reich]]. Eine wichtige untergeordnete Mittelbehörde war die ''Reichsarbeitsverwaltung''.


== Weimarer Republik ==
== Weimarer Republik ==
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=== Kompetenzen und Aufgaben ===
=== Kompetenzen und Aufgaben ===
Eine zentrale Aufgabe war ab 1919 die Regelung des [[Arbeitsrecht]]s. Das Ziel war anfangs die Erarbeitung eines einheitlichen [[Arbeitsgesetzbuch]]es. Zu diesem Zweck wurden beim Reichsarbeitsministerium ein Arbeitsrechtsausschuss eingerichtet. Geregelt wurden aber nur Teilbereiche.
Eine zentrale Aufgabe des Reichsarbeitsministeriums war ab 1919 die Regelung des [[Arbeitsrecht]]s. Das Ziel war anfangs die Erarbeitung eines einheitlichen [[Arbeitsgesetzbuch]]es. Zu diesem Zweck wurde beim Reichsarbeitsministerium ein Arbeitsrechtsausschuss eingerichtet. Geregelt wurden aber nur Teilbereiche.


Im weiteren Verlauf des Jahres 1919 und der Folgezeit kamen weitere Aufgabenbereiche hinzu. Schließlich umfassten diese fast das gesamte Gebiet der Sozialpolitik. Dazu zählten die Sozialstatistik, das Wohnungs- und Siedlungswesen, das Versorgungs- und wichtige Bereiche des Fürsorgewesens. Im Bereich des Fürsorgewesens gab es Überschneidungen mit dem [[Reichsinnenministerium]]. Hinzu kamen Kompetenzstreitigkeiten mit den zuständigen Stellen der Kommunen und Länder.
Im weiteren Verlauf des Jahres 1919 und in der Folgezeit kamen weitere Aufgabenbereiche hinzu. Schließlich umfassten diese fast das gesamte Gebiet der Sozialpolitik. Dazu zählten die Sozialstatistik, das Wohnungs- und Siedlungswesen, das Versorgungswesen und wichtige Bereiche des Fürsorgewesens. Im Bereich des Fürsorgewesens gab es Überschneidungen mit dem [[Reichsinnenministerium]]. Hinzu kamen Kompetenzstreitigkeiten mit den zuständigen Stellen der Kommunen und Länder.


Wegen seiner vielfältigen Aufgaben entstand einer der größten Reichsbehörden. Vor allem wegen der Versorgungsleistung für die ehemaligen Kriegsteilnehmer und der Hinterbliebenen war der Etat des Ministeriums der größte aller Ressorts.
Wegen seiner vielfältigen Aufgaben entstand einer der größten Reichsbehörden. Vor allem wegen der Versorgungsleistung für die ehemaligen Kriegsteilnehmer und die Hinterbliebenen war der Etat des Ministeriums der größte aller Ressorts.


Geleitet wurde das Ministerium streng zentralistisch. Dies verstärkte noch einmal die Spannungen mit dem föderalen Anspruch der Länder.
Geleitet wurde das Ministerium streng zentralistisch. Dies verstärkte noch einmal die Spannungen mit dem föderalen Anspruch der Länder.


=== Reichsversicherungsamt und -arbeitsverwaltung ===
=== Reichsversicherungsamt und Reichsarbeitsverwaltung ===
Zur Entlastung wurden verschiedene Mittelbehörden geschaffen. Neben dem bereits bestehenden [[Reichsversicherungsamt]] entstand 1920 die Reichsarbeitsverwaltung. Diese hieß anfangs noch Reichsamt für Arbeitsvermittlung, wurde aber wegen der wachsenden Aufgaben 1922 umbenannt.
Zur Entlastung der Zentralbehörde wurden verschiedene Mittelbehörden geschaffen. Neben dem bereits bestehenden [[Reichsversicherungsamt]] entstand 1920 die ''Reichsarbeitsverwaltung''. Diese hieß anfangs noch Reichsamt für Arbeitsvermittlung, wurde aber wegen der wachsenden Aufgaben 1922 umbenannt.


Aufgaben waren die Arbeitsmarktbeobachtung, die Arbeitsmarktlenkung, die Erwerbslosenfürsorge, die Berufsberatung sowie die Bearbeitung des Tarifvertragswesen. Seit 1922 gehörte dazu auch das Recht Tarifverträge für verbindlich zu erklären. Mit dem Erlass des Arbeitsnachweisgesetzes wurde die Arbeitsverwaltung auch Zentralstelle für [[Arbeitsnachweis]]e.
Aufgaben der Reichsarbeitsverwaltung waren die Arbeitsmarktbeobachtung, die Arbeitsmarktlenkung, die Erwerbslosenfürsorge, die Berufsberatung sowie die Bearbeitung des Tarifvertragswesens. Seit 1922 gehörte dazu auch das Recht, Tarifverträge für verbindlich zu erklären. Mit dem Erlass des Arbeitsnachweisgesetzes wurde die Arbeitsverwaltung zudem die Zentralstelle für [[Arbeitsnachweis]]e.


=== Behördengliederung ===
=== Behördengliederung ===
Nach der Entlastung des Ministerium durch unmittelbare Verwaltungsaufgaben durch die Schaffung von Mittelbehörden wurde das Reichsarbeitsministerium selbst in mehrere Abteilungen untergliedert werden. Deren Bezeichnung und Aufgaben änderten sich dabei teilweise im Zeitverlauf. An deren Spitze stand jeweils ein Ministerialdirektor.
Nach der Entlastung des Ministeriums von unmittelbaren Verwaltungsaufgaben durch die Schaffung von Mittelbehörden wurde das Reichsarbeitsministerium selbst in mehrere Abteilungen untergliedert. Deren Bezeichnungen und Aufgaben änderten sich dabei teilweise im Zeitverlauf. An ihrer Spitze stand jeweils ein Ministerialdirektor.


Im Jahr 1923 war die Herausbildung der Struktur einer Reichszentralbehörde für Sozialwesen weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen der Reichsverwaltung hatte die Sozialverwaltung neben dem Reichsfinanzministerium eine besonders starke Stellung und hatte wie sonst kaum eine andere Reichsbehörde mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf zahlreiche Lebensbereiche.
Im Jahr 1923 war im Reichsarbeitsministerium die Herausbildung der Struktur einer zentralen Reichsbehörde für das Sozialwesen weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen der Reichsverwaltung hatte diese neben dem Reichsfinanzministerium eine besonders starke Stellung und hatte wie sonst kaum eine andere Reichsbehörde mittelbaren und unmittelbaren Einfluss auf zahlreiche Lebensbereiche.


=== Zentrale Regelungen ===
=== Zentrale Regelungen ===
In den 1920er Jahren wurden wichtige Grundlagen der Sozialpolitik gelegt:
In den 1920er Jahren wurden wichtige Grundlagen der Sozialpolitik gelegt:
* 1919: die Versorgung der [[Deutsche Kriegsversehrte im 20. Jahrhundert|Kriegsinvaliden]] geht an der Ministerium über
* 1919: die Versorgung der [[Deutsche Kriegsversehrte im 20. Jahrhundert|Kriegsinvaliden]] geht an das Ministerium über
* 1920: das [[Betriebsrätegesetz]]
* 1920: das [[Betriebsrätegesetz]]
* 1923: die [[Arbeitszeitverordnung]]
* 1923: die [[Arbeitszeitverordnung]]
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* 1927: die Arbeitslosenversicherung wurde eingeführt. Mit der 1929 einsetzenden [[Weltwirtschaftskrise]] brach jedoch die Finanzierung zusammen, worüber am 27. März 1930 mit [[Reichskanzler]] [[Hermann Müller (Reichskanzler)|Hermann Müller]] die letzte parlamentarisch kontrollierte Regierung der Weimarer Republik stürzte.
* 1927: die Arbeitslosenversicherung wurde eingeführt. Mit der 1929 einsetzenden [[Weltwirtschaftskrise]] brach jedoch die Finanzierung zusammen, worüber am 27. März 1930 mit [[Reichskanzler]] [[Hermann Müller (Reichskanzler)|Hermann Müller]] die letzte parlamentarisch kontrollierte Regierung der Weimarer Republik stürzte.


== Zeit des Nationalsozialismus ==
==Drittes Reich==
[[Datei:EhemGebäudeRAM.jpg|mini|Ehemaliger Gebäudekomplex des Reichsarbeitsministeriums, Saarlandstraße, heute Stresemannstraße, Berlin. Vgl. Nützenadel (Hrsg.), 2017, Umschlagfoto und Foto S. 497]]
Während der Zeit des [[Nationalsozialismus]] verlor das Ministerium zunehmend an Einfluss. Die [[Sozialversicherung]]en wurden unter Zwangsverwaltung gestellt, [[Gewerkschaft]]en und [[Betriebsrat|Betriebsräte]] abgeschafft, Löhne und Gehälter zentral gesteuert.
Nach der [[Machtübernahme]] der Nationalsozialisten veränderte sich die Rolle des Ministeriums. Zwei wichtigen Gegenständen des Ministeriums – [[Arbeitspolitik]] und [[Sozialpolitik]] – maßen auch die Nationalsozialisten große Bedeutung zu. Auch in diesen [[Policy|Politikfeldern]] wollte man nach Möglichkeit die nationalsozialistischen „[[Volksgemeinschaft]]sideen“ realisieren. Zudem rückte die Mobilisierung des Arbeitsmarktes in den Mittelpunkt, zunächst für die „Arbeitsschlachten“, mit denen die Massenarbeitslosigkeit abgebaut werden sollte. Ab 1936 suchten Arbeitsverwaltungen Arbeitskräfte, die für die militärische Aufrüstung des Regimes eingesetzt wurden. Disziplinierung und [[Dirigismus]] kamen durch die Einführung von [[Arbeitsbuch|Arbeitsbüchern]] hinzu – [[Gewerkschaft]]en und [[Betriebsrat|Betriebsräte]] waren bereits wenige Wochen nach der „Machtergreifung“ abgeschafft worden. Nach Beginn des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] wirkte das Reichsarbeitsministerium unter Leitung des [[Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz|Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz]] maßgeblich an der Rekrutierung von [[NS-Zwangsarbeit|Zwangsarbeitern]] aus den besetzten Gebieten mit, in denen darüber hinaus neue Verwaltungsstrukturen im Arbeits- und Sozialbereich etabliert werden sollten.<ref>[[Alexander Nützenadel]]: [http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Ministerium/PDF-Symposium-Geschichte-2013/prof-nuetzenadel.pdf?__blob=publicationFile ''Das Reichsarbeitsministerium im NS-Staat. Grundlagen und Perspektiven der Forschung''] (PDF, Abruf am 25. Januar 2015).</ref>


Als Nachfolger des Reichsarbeitsministeriums entstand 1949 in der Bundesrepublik Deutschland das [[Bundesministerium für Arbeit und Soziales|Bundesministerium für Arbeit]], während es in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] nur von 1949 bis 1958 ein Arbeitsministerium gab.
1933 wurde der [[Reichsarbeitsdienst]] dem Ministerium unterstellt, muss jedoch schon 1934 an das [[Reichsinnenministerium]] abgegeben werden.
1938 entstand ein Neubau in der Friedrichstrasse/Charlottenstrasse der auch heute noch von der Agentur für Arbeit (Mitte) genutzt wird. Der drei Meter hohe Reichsadler thront noch über dem Haupteingang.


Die Rolle des Reichsarbeitsministeriums zwischen 1933 und 1945 galt bis vor Kurzem als noch weitgehend unerforscht. Im April 2013 berief [[Ursula von der Leyen]], damals [[Bundesministerium für Arbeit und Soziales|Bundesministerin für Arbeit und Soziales]], eine internationale Kommission von Historikerinnen und Historikern, die bis 2018 die Geschichte des Ministeriums und seine Einbettung in die nationalsozialistische Herrschaftspraxis erforschen sollte.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.historikerkommission-reichsarbeitsministerium.de/ |wayback=20220706231541 |text=Website |archiv-bot=2023-01-01 05:08:18 InternetArchiveBot }} der ''Unabhängigen Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Reichsarbeitsministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus'' (Abruf am 25. Januar 2015).</ref> Am 27. Juni 2017 übergab die Historikerkommission auf einer Pressekonferenz einen „Syntheseband“ zur Geschichte des Reichsarbeitsministeriums im Nationalsozialismus an Ministerin [[Andrea Nahles]].<ref>Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): [http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/historikerkommission-symposium-2017.html ''Historikerkommission stellt Bericht zur Geschichte des Reichsarbeitsministeriums vor'']. 27. Juni 2017</ref>
Als Nachfolger entstanden 1949 das [[Bundesministerium für Arbeit und Soziales|Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung]] (BRD) während es in der DDR nur in den 1950er Jahren ein Arbeitsministerium gab.


== Liste der Reichsarbeitsminister ==
==Ressortchefs==


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| NSDAP
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| [[Kabinett Schwerin von Krosigk]]
|}
|}


==Staatssekretäre==
== Staatssekretäre ==
*[[Franz Erich Caspar]] (1919)
*[[Franz Erich Caspar]] (1919)
*[[Hermann Geib]] (1919–1932)
*[[Hermann Geib]] (1919–1932)
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== Literatur ==
== Literatur ==
*Ludwig Preller: ''Sozialpolitik in der Weimarer Republik.'' Düsseldorf 1978, [Erstdruck 1949]
* Ludwig Preller: ''Sozialpolitik in der Weimarer Republik.'' Düsseldorf 1978, [Erstdruck 1949]
* [[Alexander Nützenadel]] (Hrsg.): [https://www.historikerkommission-reichsarbeitsministerium.de/node/10 ''Das Reichsarbeitsministerium im Nationalsozialismus: Verwaltung – Politik – Verbrechen'']. Wallstein, Göttingen 2017, ISBN 978-3-8353-3002-3.
* [https://magazin.spiegel.de/SP/2017/26/151742019/index.html ''Der Mythos. Eine Historikerkommission beleuchtet die Rolle des Arbeitsministeriums in der NS-Zeit. Ihr erster Bericht zeichnet das Bild einer schrecklich effizienten Behörde.''] [[Der Spiegel]], Heft 26/2017 (kostenpflichtiger Zugang)
* [[Rüdiger Hachtmann]]: ''Vom Wilhelminismus zur Neuen Staatlichkeit des Nationalsozialismus. Das Reichsarbeitsministerium 1918 bis 1945.'' Wallstein Verlag, Göttingen 2023. ISBN 9783835350199.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
*[http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Ministerium/geschichte.html Geschichte der Vorläufer des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales]
* [https://www.bmas.de/DE/Ministerium/Geschichte/geschichte.html Geschichte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales]
* [https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/historikerkommission-symposium-2017.html Syntheseband zur Geschichte des Reichsarbeitsministeriums im Nationalsozialismus]

== Einzelnachweise ==
<references />


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[[Kategorie:Arbeitsministerium]]
[[Kategorie:Arbeitsministerium (Deutschland)|Deutsches Reich]]
[[Kategorie:Gegründet 1919]]
[[Kategorie:Aufgelöst 1945]]
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Aktuelle Version vom 9. August 2023, 13:38 Uhr

Reichsarbeitsministerium 1934–1938 in der heutigen Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Bank, Unter den Linden 13–15

Das Reichsarbeitsministerium war während der Weimarer Republik und zur Zeit des Nationalsozialismus zuständig für die Regelung des Arbeitsrechts und der Sozialpolitik im Deutschen Reich. Eine wichtige untergeordnete Mittelbehörde war die Reichsarbeitsverwaltung.

Weimarer Republik

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Im Jahr 1919 wurde das 1918 gegründete Reichsarbeitsamt in das Reichsarbeitsministerium umgewandelt.

Kompetenzen und Aufgaben

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Eine zentrale Aufgabe des Reichsarbeitsministeriums war ab 1919 die Regelung des Arbeitsrechts. Das Ziel war anfangs die Erarbeitung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches. Zu diesem Zweck wurde beim Reichsarbeitsministerium ein Arbeitsrechtsausschuss eingerichtet. Geregelt wurden aber nur Teilbereiche.

Im weiteren Verlauf des Jahres 1919 und in der Folgezeit kamen weitere Aufgabenbereiche hinzu. Schließlich umfassten diese fast das gesamte Gebiet der Sozialpolitik. Dazu zählten die Sozialstatistik, das Wohnungs- und Siedlungswesen, das Versorgungswesen und wichtige Bereiche des Fürsorgewesens. Im Bereich des Fürsorgewesens gab es Überschneidungen mit dem Reichsinnenministerium. Hinzu kamen Kompetenzstreitigkeiten mit den zuständigen Stellen der Kommunen und Länder.

Wegen seiner vielfältigen Aufgaben entstand einer der größten Reichsbehörden. Vor allem wegen der Versorgungsleistung für die ehemaligen Kriegsteilnehmer und die Hinterbliebenen war der Etat des Ministeriums der größte aller Ressorts.

Geleitet wurde das Ministerium streng zentralistisch. Dies verstärkte noch einmal die Spannungen mit dem föderalen Anspruch der Länder.

Reichsversicherungsamt und Reichsarbeitsverwaltung

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Zur Entlastung der Zentralbehörde wurden verschiedene Mittelbehörden geschaffen. Neben dem bereits bestehenden Reichsversicherungsamt entstand 1920 die Reichsarbeitsverwaltung. Diese hieß anfangs noch Reichsamt für Arbeitsvermittlung, wurde aber wegen der wachsenden Aufgaben 1922 umbenannt.

Aufgaben der Reichsarbeitsverwaltung waren die Arbeitsmarktbeobachtung, die Arbeitsmarktlenkung, die Erwerbslosenfürsorge, die Berufsberatung sowie die Bearbeitung des Tarifvertragswesens. Seit 1922 gehörte dazu auch das Recht, Tarifverträge für verbindlich zu erklären. Mit dem Erlass des Arbeitsnachweisgesetzes wurde die Arbeitsverwaltung zudem die Zentralstelle für Arbeitsnachweise.

Behördengliederung

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Nach der Entlastung des Ministeriums von unmittelbaren Verwaltungsaufgaben durch die Schaffung von Mittelbehörden wurde das Reichsarbeitsministerium selbst in mehrere Abteilungen untergliedert. Deren Bezeichnungen und Aufgaben änderten sich dabei teilweise im Zeitverlauf. An ihrer Spitze stand jeweils ein Ministerialdirektor.

Im Jahr 1923 war im Reichsarbeitsministerium die Herausbildung der Struktur einer zentralen Reichsbehörde für das Sozialwesen weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen der Reichsverwaltung hatte diese neben dem Reichsfinanzministerium eine besonders starke Stellung und hatte wie sonst kaum eine andere Reichsbehörde mittelbaren und unmittelbaren Einfluss auf zahlreiche Lebensbereiche.

Zentrale Regelungen

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In den 1920er Jahren wurden wichtige Grundlagen der Sozialpolitik gelegt:

Zeit des Nationalsozialismus

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Ehemaliger Gebäudekomplex des Reichsarbeitsministeriums, Saarlandstraße, heute Stresemannstraße, Berlin. Vgl. Nützenadel (Hrsg.), 2017, Umschlagfoto und Foto S. 497

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten veränderte sich die Rolle des Ministeriums. Zwei wichtigen Gegenständen des Ministeriums – Arbeitspolitik und Sozialpolitik – maßen auch die Nationalsozialisten große Bedeutung zu. Auch in diesen Politikfeldern wollte man nach Möglichkeit die nationalsozialistischen „Volksgemeinschaftsideen“ realisieren. Zudem rückte die Mobilisierung des Arbeitsmarktes in den Mittelpunkt, zunächst für die „Arbeitsschlachten“, mit denen die Massenarbeitslosigkeit abgebaut werden sollte. Ab 1936 suchten Arbeitsverwaltungen Arbeitskräfte, die für die militärische Aufrüstung des Regimes eingesetzt wurden. Disziplinierung und Dirigismus kamen durch die Einführung von Arbeitsbüchern hinzu – Gewerkschaften und Betriebsräte waren bereits wenige Wochen nach der „Machtergreifung“ abgeschafft worden. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wirkte das Reichsarbeitsministerium unter Leitung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz maßgeblich an der Rekrutierung von Zwangsarbeitern aus den besetzten Gebieten mit, in denen darüber hinaus neue Verwaltungsstrukturen im Arbeits- und Sozialbereich etabliert werden sollten.[1]

Als Nachfolger des Reichsarbeitsministeriums entstand 1949 in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesministerium für Arbeit, während es in der DDR nur von 1949 bis 1958 ein Arbeitsministerium gab.

Die Rolle des Reichsarbeitsministeriums zwischen 1933 und 1945 galt bis vor Kurzem als noch weitgehend unerforscht. Im April 2013 berief Ursula von der Leyen, damals Bundesministerin für Arbeit und Soziales, eine internationale Kommission von Historikerinnen und Historikern, die bis 2018 die Geschichte des Ministeriums und seine Einbettung in die nationalsozialistische Herrschaftspraxis erforschen sollte.[2] Am 27. Juni 2017 übergab die Historikerkommission auf einer Pressekonferenz einen „Syntheseband“ zur Geschichte des Reichsarbeitsministeriums im Nationalsozialismus an Ministerin Andrea Nahles.[3]

Liste der Reichsarbeitsminister

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Name Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei Kabinett
Gustav Bauer 13. Februar 1919 20. Juni 1919 SPD Scheidemann
Alexander Schlicke 21. Juni 1919 21. Juni 1920 SPD Bauer, Müller I
Heinrich Brauns 25. Juni 1920 12. Juni 1928 Zentrum Fehrenbach, Wirth I & II, Cuno,
Stresemann I & II, Marx I & II,
Luther I & II, Marx III & IV
Rudolf Wissell 28. Juni 1928 27. März 1930 SPD Müller II
Adam Stegerwald 30. März 1930 30. Mai 1932 Zentrum Brüning I & II
Hermann Warmbold 1. Juni 1932 6. Juni 1932 Parteilos Papen
Hugo Schäffer 7. Juni 1932 17. November 1932 Parteilos Papen
Friedrich Syrup 3. Dezember 1932 28. Januar 1933 Parteilos Schleicher
Franz Seldte (1) 30. Januar 1933 30. April 1945 DNVP, NSDAP Hitler
Theodor Hupfauer 30. April 1945 1. Mai 1945 NSDAP Goebbels
Franz Seldte (2) 2. Mai 1945 23. Mai 1945 NSDAP Kabinett Schwerin von Krosigk

Staatssekretäre

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Einzelnachweise

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  1. Alexander Nützenadel: Das Reichsarbeitsministerium im NS-Staat. Grundlagen und Perspektiven der Forschung (PDF, Abruf am 25. Januar 2015).
  2. Website (Memento des Originals vom 6. Juli 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.historikerkommission-reichsarbeitsministerium.de der Unabhängigen Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Reichsarbeitsministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus (Abruf am 25. Januar 2015).
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Historikerkommission stellt Bericht zur Geschichte des Reichsarbeitsministeriums vor. 27. Juni 2017