„Hybrider Krieg“ – Versionsunterschied

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== Problematik der hybriden Kriegsführung ==
== Problematik der hybriden Kriegsführung ==
Der hybride Krieg ist nicht defniert, das bedeutet, dass sich die „Kämpfer“ zumindest teilweise im rechtsfreien Raum bewegen, solange die internationale Rechtslage in Bezug auf hybride Kriegsführung nicht geklärt werden kann. Das ist umso schwieriger, als sich der Einsatz von hybrider Kriegsführung gerade für Akteure anbietet, {{"|die sich beim Einsatz konventioneller Methoden vor der internationalen Gemeinschaft rechtfertigen müssten}}.<ref name="handelsblatt_2014-08-07" />
Der hybride Krieg ist nicht definiert, das bedeutet, dass sich die „Kämpfer“ zumindest teilweise im rechtsfreien Raum bewegen, solange die internationale Rechtslage in Bezug auf hybride Kriegsführung nicht geklärt werden kann. Das ist umso schwieriger, als sich der Einsatz von hybrider Kriegsführung gerade für Akteure anbietet, {{"|die sich beim Einsatz konventioneller Methoden vor der internationalen Gemeinschaft rechtfertigen müssten}}.<ref name="handelsblatt_2014-08-07" />


Angebliche Guerillakämpfer sind verschleierte Kombattanten aus konventionellen Truppen oder oder treten umgekehrt als Demonstranten auf. So werden ergänzend zu oder ausschliesslich anstelle konventioneller militärischer Mittel auch Mittel eingesetzt, {{"|die bisher üblicherweise nicht Staaten zugeordnet wurden}}, wie es die Schweizer Regierung defnierte.<ref>[http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20153002 Schutz gegen hybride Bedrohungen] Geschäftsdatenbank des Schweizer Parlaments, 20. Januar 2015</ref> Der Begriff des hybriden Krieges wird stattdessen überwiegend mit Terrorismus, Fehlinformation, Manipulation und Cyberangriffen assoziiert.<ref>[http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4919/469610/d_n_4919_469610_469627.htm Weiterentwicklung der Armee - Änderung der Rechtsgrundlagen], Schweizerisches Parlament, 14. Sitzung 18. Juni 2015</ref> Der "Verlust von gültigen Konventionen" wurde auch von der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU festgestellt. Die „kriminelle Unordnung“ erschwere die Suche nach Antworten.<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805138.pdf Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheitsund Verteidigungspolitik] zu Handen des Bundestags, 11. Juni 2015</ref>
Angebliche Guerillakämpfer sind verschleierte Kombattanten aus konventionellen Truppen oder oder treten umgekehrt als Demonstranten auf. So werden ergänzend zu oder ausschliesslich anstelle konventioneller militärischer Mittel auch Mittel eingesetzt, {{"|die bisher üblicherweise nicht Staaten zugeordnet wurden}}, wie es die Schweizer Regierung defnierte.<ref>[http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20153002 Schutz gegen hybride Bedrohungen] Geschäftsdatenbank des Schweizer Parlaments, 20. Januar 2015</ref> Der Begriff des hybriden Krieges wird stattdessen überwiegend mit Terrorismus, Fehlinformation, Manipulation und Cyberangriffen assoziiert.<ref>[http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4919/469610/d_n_4919_469610_469627.htm Weiterentwicklung der Armee - Änderung der Rechtsgrundlagen], Schweizerisches Parlament, 14. Sitzung 18. Juni 2015</ref> Der "Verlust von gültigen Konventionen" wurde auch von der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU festgestellt. Die „kriminelle Unordnung“ erschwere die Suche nach Antworten.<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805138.pdf Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheitsund Verteidigungspolitik] zu Handen des Bundestags, 11. Juni 2015</ref>

Version vom 21. Oktober 2015, 15:47 Uhr

Als Hybridkrieg oder hybrider Krieg wird eine Kriegsführung bezeichnet, die im 21. Jahrhundert erstmals beschrieben wurde. Die Abgrenzung zur asymmetrischen Kriegsführung bzw. einer Aufstandsbewegung ist unscharf, da durchaus definitorische Elemente dieser Formen vorkommen. Es zeichnet sich aber in der neueren Diskussion ab, dass als wesentliches (und damit abgrenzendes) Element der hybriden Kriegsführung eine staatliche Einflussnahme als aktive Konfliktpartei vorausgesetzt wird.

Etymologie

Der ehemalige Direktor der Militärakademie der ETH Zürich und heutige Kommandant der Generalstabsschulen, Daniel Lätsch geht davon aus, dass der Begriff erstmals 2005 vom Militärautor und Politikwissenschaftler Frank G. Hoffman verwendet worden sei. "Hoffman definiert hybride Kriegsführung als Kombination von Konventionellen und irregulären Kampfweisen in Verbindung mit terroristischen Aktionen und kriminellem Verhalten."[1]

Der Begriff erfuhr seine allgemeine sprachliche Verbreitung im deutschsprachigen Raum durch die Beschreibungen der militärischen Interventionen Russlands im 2014 einerseits auf der Krim als auch im Osten der Ukraine. Der russische Präsident Putin hatte russische Truppen ohne Hoheitszeichen auf der ukrainischen Krim eingesetzt und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte UNHCHR für die fragliche Zeit die russische Propaganda auch als völkerrechtlich verbotene Hass-Propaganda bezeichnet.[2]

Elemente der hybriden Kriegsführung

Elemente dieser Kriegsführung sind:

  • Einsatz von verdeckt kämpfenden Truppen, bzw. Soldaten und militärische Ausrüstung ohne Hoheitszeichen, die auf fremdem Territorium operieren,
  • Nutzung von umfänglichen Kampfmitteln, die auch atomare, biologische, chemische und improvisierte Sprengmittel beinhalten können,
  • Desinformationskampagnen
  • und in der Neuzeit zusätzlich durch Cyberattacken[3]


Andere Definitionen sprechen u.a. von "einer Form des Guerillakrieges, der sich moderner Technologien und Informations- sowie Werbemethoden" bedient.[4]

Problematik der hybriden Kriegsführung

Der hybride Krieg ist nicht definiert, das bedeutet, dass sich die „Kämpfer“ zumindest teilweise im rechtsfreien Raum bewegen, solange die internationale Rechtslage in Bezug auf hybride Kriegsführung nicht geklärt werden kann. Das ist umso schwieriger, als sich der Einsatz von hybrider Kriegsführung gerade für Akteure anbietet, „die sich beim Einsatz konventioneller Methoden vor der internationalen Gemeinschaft rechtfertigen müssten“.[5]

Angebliche Guerillakämpfer sind verschleierte Kombattanten aus konventionellen Truppen oder oder treten umgekehrt als Demonstranten auf. So werden ergänzend zu oder ausschliesslich anstelle konventioneller militärischer Mittel auch Mittel eingesetzt, „die bisher üblicherweise nicht Staaten zugeordnet wurden“, wie es die Schweizer Regierung defnierte.[6] Der Begriff des hybriden Krieges wird stattdessen überwiegend mit Terrorismus, Fehlinformation, Manipulation und Cyberangriffen assoziiert.[7] Der "Verlust von gültigen Konventionen" wurde auch von der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU festgestellt. Die „kriminelle Unordnung“ erschwere die Suche nach Antworten.[8]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Bericht der Zürichsee-Zeitung auf Offiziersgesellschaft Zürichsee Rechtes Ufer. zsz.ch, 2. April 2015.
  2. Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte im April. „Media monitors indicated a significant raise of propaganda on the television of the Russian Federation, which was building up in parallel to developments in and around Crimea. Cases of hate propaganda were also reported.“
  3. dpa: Kleine grüne Männchen, ein Hybridkrieg und die Probleme der Nato. In: Die Welt. 25. Juni 2014, abgerufen am 21. Februar 2015.
  4. Frank G. Hoffman: Hybrid vs. compound war. In: Armed Forces Journal. 1. Oktober 2009, archiviert vom Original am 17. September 2010; abgerufen am 11. Oktober 2015.
  5. Robert Helbig: Wie wir in Zukunft Krieg führen. In: Handelsblatt. 7. August 2014, abgerufen am 11. Oktober 2015.
  6. Schutz gegen hybride Bedrohungen Geschäftsdatenbank des Schweizer Parlaments, 20. Januar 2015
  7. Weiterentwicklung der Armee - Änderung der Rechtsgrundlagen, Schweizerisches Parlament, 14. Sitzung 18. Juni 2015
  8. Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheitsund Verteidigungspolitik zu Handen des Bundestags, 11. Juni 2015