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Der '''Kaufvertrag''' ({{enS|''sale of goods''}}, {{frS|''contrat d'achat''}}) ist in den [[Rechtswissenschaft]]en ein [[Vertrag]], durch den ein Käufer von einem [[Verkäufer]] eine [[Sache (Recht)|Sache]] ('''Kaufsache''') oder ein [[Recht]] ('''Rechtskauf''', '''Rechtekauf''') erwirbt, wofür der Käufer als [[Gegenleistung]] einen [[Kaufpreis]] zu entrichten hat. Das zugehörige sich mit dem Recht der Kaufverträge, d. h. den sich für Käufer und Verkäufer aus der eingegangenen Vertragsbeziehung ergebenden Rechten und [[Pflicht (Recht)|Pflichten]] befassende [[Rechtsgebiet]] heißt '''Kaufrecht''' und ist ein Teilgebiet des [[Privatrecht|Zivilrechts]].
 
== Allgemeines ==