Politische Justiz ist eine im Hinblick auf die Gewaltenteilung nicht von politischen Interessen unabhängige Rechtsprechung. Der deutsche Emigrant Otto Kirchheimer stellte am Ende einer ausführlichen Studie fest, dass in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung juristische Verfahrensmöglichkeiten so ausgiebig und systematisch für politische Zwecke genutzt werden, dass von einer politischen Justiz gesprochen werden müsse.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Kirchheimer, Otto: Politische Justiz. Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken. (1961 Political Justice) dt. Luchterhand, Neuwied 1965
Weblinks
- Forum Justizgeschichte e.V.
- Forum Recht
- 1890 reprint of the original 1793 version of Book VIII, "Property"
- [1] First edition, 1793, at McMaster University
- Vorlage:Anarchives (Fourth edition, 1842)