Sitzteiler

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Als Sitzteiler wird der Abstand von einem Sitz zum davor befindlichen Sitz bezeichnet. Er bezeichnet ebenfalls den Abstand zweier sich gegenüber befindlichen Sitze, z. B. in einem Abteil. Bedeutung erhält der Sitzteiler speziell im öffentlichen Personenverkehr. Sitzteiler unterscheiden sich je nach Verkehrsmittel, der gewählten Reiseklasse (Beförderungs- oder Wagenklasse) und stellen demnach ein Komfortmerkmal während einer Reise dar. Ausgewählte Beispiele von Sitzteilern verschiedener Fernverkehrsmittel in Deutschland in cm:

Verkehrsmittel Business / 1. Wagenklasse Economy / 2. Wagenklasse
Bahn [1] 93,0–102,0 85,0–93,0
Fernbus [2] 83,0
Flugzeug [3][4] 76,2 76,2

Ebenso als Sitzteiler bezeichnet, wird die Anzahl der Sitze rechts und links des Mittelgangs, sofern es sich nicht um Längssitz(bänk)e handelt. Gängige Sitzteiler im öffentlichen Personennahverkehr sind:

  • 1+1 = je ein Sitz rechts und links des Mittelgangs
  • 2+1 = zwei Sitze rechts und ein Sitz links des Mittelgangs (oder umgekehrt)
  • 2+2 = je zwei Sitze rechts und links des Mittelgangs
  • 3+2 = drei Sitze rechts und zwei Sitze links des Mittelgangs (oder umgekehrt)
  • 3+3 = je drei Sitze rechts und links des Mittelgangs

Einzelnachweise

  1. https://www.bahn.de/p/view/service/zug/ice-sitzplatzkomfort.shtml
  2. https://meinfernbus.de/unser-angebot/unsere-busse.html
  3. https://www.seatguru.com/charts/shorthaul_first_class.php
  4. https://www.seatguru.com/charts/shorthaul_economy.php