„Auswärtiger Dienst“ – Versionsunterschied

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[[Völkerrechtssubjekt]]e, in der Regel [[Staat]]en und zunehmend auch [[Internationale Organisation (Völkerrecht)|Internationale Organisationen]], bedienen sich zur Pflege ihrer zwischenstaatlichen Beziehungen etwa seit dem 18. Jahrhundert diplomatischer und [[konsul]]arischer [[Auslandsvertretung|Vertretungen]] im [[Ausland]], um ihre Interessen im Gastland nach den Regeln des [[Völkerrecht|Völkerrechts]] durchzusetzen. Das an die Vertretungen im Ausland entsandte Personal bildet zusammen mit den Bediensteten des Außenministeriums im Heimatstaat den '''Auswärtigen Dienst''' des entsendenden Landes.
 
Der Begriff des Auswärtigen Dienstes ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff des [[Diplomatisches Corps|Diplomatischen Corps]], das die Gesamtheit aller ausländischen Diplomaten in einem Gastland bezeichnet.
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== Weblinks ==
 
* [http://www.berufe-fuer-historiker.de/index.php?id=44 Berufsprofil höherer Auswärtiger Dienst]
 
== QuellenEinzelnachweise ==
<references />