„Christian Gueintz“ – Versionsunterschied

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Mit 23 Jahren immatrikulierte sich Gueintz am 23. Juni [[1615]] an der [[Universität Wittenberg]]. Dort erwarb er schon im Folgejahr, am 24. September [[1616]] den Magister-Titel. [[1617]] erhielt er hier einen Lehrauftrag für Rhetorik, Logik, Physik, Ethik und Politik und wurde zum Adjunkt der philosophischen Fakultät ernannt.
 
Als Fürst [[Ludwig I. (Anhalt-Köthen)|Ludwig I. von Anhalt-Köthen]] 1618 geeignete Pädagogen für die von ihm geförderten Schulreformen suchte, wurde ihm durch [[Wolfgang Ratke]] Christian Gueintz empfohlen. Ab 3. Juni 1619 lehrte Gueintz in [[Köthen]] Latein und Griechisch. Er übersetzte 1619 auch Ratkes ''Grammatica universalis'' ins Griechische (Köthen 1619) und verfasste eine ''Griechische Sprach-Übung'' in deutscher und griechischer Sprache (Köthen 1620).
 
Am 14. September [[1621]] heiratete er noch in Köthen Catharina Bernd, eine Tochter des 1616 verstorbenen Köthener Bürgermeisters Johann Bernd. Erst [[1622]] kehrte Gueintz nach Wittenberg zurück und studierte Jura. Sofort nach Studienabschluß wurde er als Anwalt ins Wittenberger ev. Konsistorium gewählt. Am 4. April 1627 nahm Gueintz die Ernennung zum Rektor des Gymnasiums zu Halle an und wurde hier zum [[Erzieher]] u.a. von [[Gebhard von Alvensleben]], [[David Schirmer]] und [[Philipp von Zesen]]. [[1630]] geriet er jedoch in Kompetenzstreitigkeiten mit dem halleschen Musikdirektor [[Samuel Scheidt]], die zur Amtsenthebung desdieses berühmten Komponisten führten.
 
Durch Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen wurde Gueintz [[1641]] in die [[Fruchtbringende Gesellschaft]] aufgenommen. Der Fürst verlieh ihm den Gesellschaftsnamen ''der Ordnende'' und das Motto ''Jedes an seinem Ort''. Als Emblem wurde ihm ''die Mechoacana'' (evtl. ''Ipomea jalapa Coxe''?) zugedacht. Im Köthener Gesellschaftsbuch findet sich Gueintz' Eintrag unter der Nr. 361. Hier ist auch das Reimgesetz verzeichnet, welches er als Dank für seine Aufnahme verfasste: