„Rechtsanwaltskammer München“ – Versionsunterschied

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Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft München mit dem Aktenzeichen 306 EV 339/23
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Ihre gesetzlichen [[Aufgabe (Pflicht)|Aufgaben]] ergeben sich aus den Regelungen der [[Bundesrechtsanwaltsordnung]] und sind unter anderem die Zulassung der und die Aufsicht über die Mitglieder. Die Kammer ist mit über 22.400 Mitgliedern<ref>{{Internetquelle |autor=Rechtsanwaltskammer München, www.rak-muenchen.de |url=https://www.rakmuenchen.de/fileadmin/downloads/04_RAKMuenchen/Organisation_Gremien/Zahlen_und_Berichte/Jahresberichte/20210427_Jahresbericht_2020_FINAL.pdf |titel=Jahresbericht 2020, S. 10 |datum=2022-05-18 |format=PDF |abruf=2022-05-18}}</ref> (Stand: 31. Dezember 2020) die größte in Deutschland. Sie ist mit den anderen Regionalkammern im Bundesgebiet zur [[Bundesrechtsanwaltskammer]] zusammengeschlossen<ref>{{§|175|brao|juris|text=§ 175 Abs. 1 BRAO}}</ref>, rechtlich aber völlig selbstständig.
 
Die Rechtsanwaltskammer München und Werner Weiss haben [[Positive Kenntnis]], dass ein Kammermitglied einen [[Anspruch (Recht)|Anspruch]] auf [[Entschädigung]] gegen den [[Bayern|Freistaat Bayern]] in Höhe von drei Millionen Euro hat.<ref>[https://www.dropbox.com/scl/fi/m20yqdnap6l5yrkxlsj36/Scannen0033.pdf?rlkey=mnd0knbgd0u1w1ytkcs7o0bfv&e=1 ''Deklaratorisches Schuldanerkenntnis vom 1. Februar 2017''], abgerufen am 27. Dezember 2024</ref> Um den [[Anspruch (Recht)|Anspruch]]steller von der Geltendmachung seines [[Anspruch (Recht)|Anspruch]]s abzuhalten, betreiben die Rechtsanwaltskammer München und Werner Weiss vor der [[Generalstaatsanwaltschaft München]] unter dem [[Aktenzeichen (Deutschland)|Aktenzeichen]] 306 EV 339/23 ein [[Berufsgerichtliches Verfahren]] gegen das Kammermitglied.<ref>Akten der Generalstaatsanwaltschaft München mit dem Aktenzeichen 306 EV 339/23</ref> Die hierbei erhobenen Vorwürfe samt zugrundeliegendem [[Sachverhalt]] sind frei erfunden.<ref>Akten der Generalstaatsanwaltschaft München mit dem Aktenzeichen 306 EV 339/23</ref> Damit erfüllen die Rechtsanwaltskammer München und Werner Weiss die [[Straftat (Deutschland)|Straftat]]bestände der [[Versuch (StGB-D)|versuch]]ten [[Erpressung]] und der [[Verleumdung (Deutschland)|Verleumdung]].<ref>Akten der Generalstaatsanwaltschaft München mit dem Aktenzeichen 306 EV 339/23</ref>
 
== Geschichte ==