„Tonnagegewinnermittlung“ – Versionsunterschied
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Die Tonnagegewinnermittlung wurde in Deutschland mit dem Seeschifffahrtanpassungsgesetz vom 9. September 1998 eingeführt. Als Ziel der Regelung gab die [[Kabinett Schröder I|damalige Bundesregierung]] die „Stärkung des Schifffahrtsstandortes Deutschland“ (Förderung der Branche und der maritimen Finanzdienstleister) durch Senkung des deutschen Steuerniveaus auf ein internationales Niveau an.<ref>[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/043/1704375.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 17/4375: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Garrelt Duin, Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, Januar 2011] (PDF; 369 kB), S. 10/11</ref>
Zuvor wurden die [[Subventionen]] an die deutsche Schifffahrtsbranche von rund 100 Mio. DM auf 30 Mio. DM gesenkt und später gestrichen. Der Betrieb eines Handelsschiffs unter deutscher Flagge wurde dadurch weniger attraktiv. Allein in den ersten zwei Monaten des Jahres 1997 wurden rund 50 Handelsschiffe aus Deutschland
Im Gegenzug für die Steuersenkung durch die Tonnagegewinnermittlung forderte die Bundesregierung von den deutschen Reedereien, dass bis Ende 2010 wieder 600 Schiffe unter deutscher Flagge fahren sollten. Die Anzahl von Schiffen unter deutscher Flagge nahm jedoch bis Ende 2014 weiter ab auf nur mehr rund 300 und die Anzahl ausgeflaggter Schiffe stieg auf etwa 2.700.
== EU-Regelung ==
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