„Landgericht Hamburg“ – Versionsunterschied
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Am Landgericht Hamburg existiert eine ganze Reihe von Zivilkammern mit Spezialzuständigkeiten. Die für Streitigkeiten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wegen Verletzung des Ehrenschutzes oder wegen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unmittelbar durch Veröffentlichungen durch Presse, Film, Rundfunk, Fernsehen oder andere Massenmedien oder durch Meldungen von Presseagenturen zuständige Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg, die bis 2011 von Richter [[Andreas Buske]]<ref>[http://justiz.hamburg.de/contentblob/1289180/data/gvp-gesamt-lg.pdf Geschäftsverteilungsplan des LG Hamburg für 2010] (PDF; 1,4 MB), S. 52.</ref> und seitdem von der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer geleitet wird, ist etwa ab dem Jahr 2000 bundesweit durch eine Rechtsprechung bekannt geworden, die in einem auch unter Experten umstrittenen Maß den Vorrang des [[Persönlichkeitsrecht (Deutschland)|Persönlichkeitsrechts]] vor den Belangen der [[Pressefreiheit|Presse-]] und [[Meinungsfreiheit]] betont und bei Internet-Veröffentlichungen sehr strenge urheberrechtliche Anforderungen stellt.<ref>[https://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-Googles-Bildersuche-ist-urheberrechtswidrig-211204.html LG Hamburg: Googles Bildersuche ist urheberrechtswidrig]. [[heise online]], 14. Oktober 2008.</ref> Aufgrund dieser Besonderheiten und als eine Folge des Prinzips des „[[Gerichtsstand#„Fliegender Gerichtsstand“|fliegenden Gerichtsstands]]“ werden am Landgericht Hamburg deshalb oft medienrechtliche Fälle verhandelt, bei denen weder Kläger noch Beklagte einen Bezug zu Hamburg haben.<ref>[https://www.ksta.de/der-fliegende-gerichtsstand-13251868 Der fliegende Gerichtsstand]. Jan-Philipp Hein, [[Kölner Stadtanzeiger]], 23. Oktober 2007.</ref><ref>[http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,490006,00.html Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland]. Konrad Lischka, [[Spiegel Online]], 21. Juni 2007.</ref><ref>[http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,552301,00.html Das Ende des Interviews?] Adrian Schimpf, [[Spiegel Online]], 8. Mai 2008.</ref><ref>{{Webarchiv | url=http://www3.ndr.de/sendungen/zapp/archiv/ethik_journalismus/gerichte100.html | wayback=20100211081109 | text=Journalistenfrust - Gerichtsurteile behindern Berichterstattung}}. Gita Datta, Josy Wübben, Manuskript zur NDR-Fernsehsendung [[Zapp (Magazin)|Zapp]], 27. Mai 2009.</ref>
=== Kritik ===
Im Mai 2016 kritisierte der Anwalt [[Udo Vetter]] in seinem law-blog ein angebliches „Hamburger Monopol“<ref name = "UV_2016-05-18">{{Internetquelle | url= https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/18/das-hamburger-monopol/| titel= Das Hamburger Monopol|autor = [[Udo Vetter]] |hrsg= [[law blog]]| datum=2016-05-18| zugriff=2016-05-18}}</ref> als „merkwürdige Konzentration der Deutungshoheit im Äußerungsrecht“. Den Grund, warum „die allermeisten Kläger“ den fliegenden Gerichtsstand dort wählen, sieht er darin, dass „[d]as Landgericht Hamburg […] als die sicherste Bank [gilt], wenn es darum geht, im Äußerungsrecht für die Kläger zu entscheiden. Also im Ergebnis gegen die Meinungsfreiheit.“<ref name = "UV_2016-05-18" /> Von der [[Böhmermann-Affäre]], in deren Verlauf [[Recep Tayyip Erdoğan]] eine einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg beantragte, erhofft er sich „genug Schub, um mal energisch diesen seltsamen fliegenden Gerichtsstand zu hinterfragen. Die Deutungshoheit der Hamburger Justiz über das, was in Deutschland gesagt werden darf und was nicht, gehört jedenfalls auf den Prüfstand.“<ref name = "UV_2016-05-18" /> Die einstweilige Verfügung gegen Böhmermann
== Siehe auch ==
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