„Compact (Magazin)“ – Versionsunterschied
[gesichtete Version] | [gesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Krdbot (Diskussion | Beiträge) K Bot: Entferne 10 weiche Trennzeichen |
→Verbotsverfahren: Verhandlungstermin auf den Juni verschoben. |
||
Zeile 66:
Am 14. August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht den Sofortvollzug des Compact-Verbots teilweise aus, weil sich zwar aus vielen Beiträgen „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ herauslesen lasse, bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung jedoch Zweifel bestünden, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‚COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter [[Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)|Verhältnismäßigkeitspunkten]] gerechtfertigt ist“.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39 |titel=Pressemitteilung Nr. 39/2024 {{!}} Bundesverwaltungsgericht |abruf=2024-08-14}}</ref><ref name="ts140824">
[https://www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/rbb-bundesverwaltungsgericht-hebt-compact-verbot-vorlaeufig-auf-100.html ''Bundesverwaltungsgericht hebt „Compact“-Verbot vorläufig auf.''] In: ''tagesschau.de'' vom 14. August 2024.</ref> Damit darf das Magazin vorläufig weiter erscheinen.<ref>[https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/6vr124-bverwg-compact-verbot-bmi-sofortvollzug-ausgesetzt ''Sofortvollzug des Compact-Verbots teilweise ausgesetzt.''] In: ''Legal Tribune Online'' vom 14. August 2024.</ref><ref name="ts140824" /><ref>[https://www.bverwg.de/140824B6VR1.24.0 BVerwG, Beschluss vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24]</ref> Das Bundesverwaltungsgericht wird
== Verlag ==
|