„Mobiler Seefunkdienst“ – Versionsunterschied
[gesichtete Version] | [gesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Weiterleitungshinweis gebracht |
Linkvorschlag-Funktion: 3 Links hinzugefügt. |
||
Zeile 84:
{{Hauptartikel|Mobiler Seefunkdienst (Mittelwelle)}}
Die Frequenzen der Mittelwelle wurden im Seefunkverkehr zur Kommunikation per Tastfunk/Kommunikation per [[Morsezeichen]] verwendet. Die Frequenz 500 kHz war dem Funk für Notfallverkehr sowie [[Morsecode#SOS|SOS]]-Rufen vorbehalten. In der modernen Seefahrt sowie in der [[Sportschifffahrt]] spielt dieser Frequenzbereich für den Schiff-Schiff und -Land-Verkehr keine Rolle mehr. Allerdings werden die Frequenzen 490 kHz und 518 kHz von [[NAVTEX]] für Land-Schiffs-[[Funkfernschreiben|Fernschreib]]-Rundsendungen des Not- und Sicherheitsverkehrs verwendet, welches für ausrüstungspflichtige Schiffe verpflichtend und für alle anderen empfohlen ist.<ref>Andreas Braun, LRC, 3. Auflage, DSV-Verlag 2011.</ref>
Auf Mittelwelle kann mit einer Reichweite bis 1500 [[Seemeile]]n gefunkt werden.
Zeile 112:
=== Dezimeterwelle (UHF) ===
Im [[Dezimeterwelle|UHF]]-Bereich sind dem mobilen Seefunkdienst auf zwei je 75 kHz breiten Frequenzbändern jeweils fünf Kanäle im 12,5-kHz-Raster bzw. jeweils drei Kanäle im 25-kHz-Raster zugeteilt. Sie dürfen nur mit kleiner [[Sendeleistung]] für den Funkverkehr an Bord genutzt werden.<ref name="BNetzA DE" /> Es ergeben sich 2 mal 5 (statt 6) Kanäle zu 12,5 kHz Breite, weil die Mittenfrequenzen der 25-kHz-Kanäle mitgenutzt werden. Die Mittenfrequenzen sind in Anmerkung D287 des Frequenznutzungsplans<ref name="BNetzA DE Plan"/> bzw. in der Allgemeinzuteilung von Frequenzen an den Seefunk<ref name="BNetzA DE" /> festgelegt.
== Betrieb einer Seefunkstelle ==
Zeile 155:
#Verkehr, der die Navigation und die Flugsicherheit der Luftfahrzeuge betrifft, die an Such- und Rettungsarbeiten beteiligt sind
#Verkehr, der die Navigation, die Fahrt- bzw. Flugsicherheit und die Bedürfnisse der See- und Luftfahrzeuge betrifft; sowie Wetterbeobachtungsmeldungen für einen amtlichen Wetterdienst
#ETATPRIORITE − [[Funktelegramm]]e, die sich auf die Anwendung der [[Charta der Vereinten Nationen]] beziehen
#ETATPRIORITE − Funktelegramme, Staatsfunktelegramme mit Vorrang sowie Staatsfunkgespräche und Staatsfunkschreiben, für die ausdrücklich Vorrang verlangt worden ist
#dienstlicher Verkehr, der die Wahrnehmung des Fernmeldedienstes oder den bereits abgewickelten Verkehr betrifft
|