„Wikipedia:Urheberrechtsfragen“ – Versionsunterschied

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:Hallo @[[Benutzer:Wikipardel|Wikipardel]], ich bin da leider auch nicht fit. @[[Benutzer:Yellowcard|Yellowcard]], sind das amtliche Werke (mit Veränderungsverbot)? --[[Benutzer:Gnom|Gnom]] ([[Benutzer Diskussion:Gnom|Diskussion]]) <small>[[:meta:Sustainability_Initiative/de|Wikipedia grün machen!]]</small> 12:09, 28. Okt. 2024 (CET)
::@[[Benutzer:Wikipardel|Wikipardel]], @[[Benutzer:Gnom|Gnom]]: Aus meiner Sicht ist es sogar recht klar so, dass Patente gar keine Werke nach §5 UrhG darstellen, auch nicht nach Abs. 2. Ich könnte dies jetzt lange ausführen, aber tatsächlich fällt mir überhaupt nicht ein, warum es sich dabei um Amtliche Werke i.S.d. Norm handeln sollte, (dass die Patentämter zur Veröffentlichung der Patente verpflichtet sind, reicht dazu bei Weitem nicht aus um die Patentschriften zu Amtlichen Werken zu machen - nicht alles, was von staatlicher Stelle veröffentlicht wird, ist ein Amtliches Werk, das hat man vor 17 Jahren hier im Projekt glaube ich massiv missverstanden), und ironischerweise würde die automatische Gemeinfreiheit einer Patentschrift infolge der Veröffentlichung durch das Patentamt der Intention des Patents ja auf skurrile Art und Weise entgegenlaufen. Zudem, da schon Briefmarken per höchstrichterlichem Urteil keine Amtlichen Werke sind, ist dies bei Patentschriften nach meinem Dafürhalten umso mehr zu verneinen, da die Voraussetzungen noch weniger als bei Briefmarken erfüllt sind. Auch das Argument der fehlenden Schöpfungshöhe wie bei [[:Datei:Zuse archive Z2.jpg]] angegeben teile ich ausdrücklich nicht, bei technischen Darstellungen ist die Schwelle niedrig anzusetzen und bei vielen Darstellungen aus Patentschriften (Erfindungen!) naturgemäß überschritten. Im Zuse-Fall müsste man somit prüfen, ob die Schutzfrist abgelaufen ist, was komplex sein dürfte, aber von Erfolg gekrönt sein könnte - andere Argumente, warum man solche Patentschriften als frei lizenziert betrachten könnte, sehe ich nicht. Zugleich werde ich persönlich die Büchse der Pandorra beim Zuse-Patent sicher nicht öffnen, da das Klagerisiko bei null liegen dürfte und die Nutzung und Weiterverbreitung dieses Dokuments niemandes Interesse entgegen läuft, zudem der enzyklopädische Wert hoch ist; diese persönliche Abwägung von mir steht aber nicht in Einklang mit unseren Grundprinzipien, das muss ich klar zugeben. --[[Benutzer:Yellowcard|Yellowcard]] ([[BD:Yellowcard|D]].) 15:46, 28. Okt. 2024 (CET)
 
== Deckblatt Broschüre ''Einführung in das Studium der Prostitutionsfrage'' von 1921 ==