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In der Geschichte der Kirchen war die Visitation das wichtigste und effektivste Werkzeug zur Durchführung der [[Reformation]] im 16. Jahrhundert. Nur so konnte jeder einzelne Ortspfarrer überprüft werden, ob er der neuen „[[evangelisch]]en“ Lehre entsprach und den gewandelten Anforderungen an das [[Pfarramt]] gewachsen war. [[Philipp Melanchthon]] verfasste 1527/1528 –&nbsp;von [[Martin Luther]] gestützt&nbsp;– seinen Vorschlag für eine Visitationsordnung, also noch bevor eine offiziell anerkannte [[Bekenntnisschriften|Bekenntnisschrift]] oder [[Kirchenordnung]] vorhanden war. Entsprechend ihrer damaligen Bedeutung war die Visitation regelmäßig, zum Beispiel in den Preußischen Artikeln von 1540 sogar im jährlichen Turnus vorgesehen. Im Zuge des Reformationsjubiläums haben Staatsarchive eine Zusammenstellung gefertigt der Jahre der ersten Visitationen nach dem Beginn der Reformation in Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit der Angabe des Archivs, in dem das Original aufbewahrt wird.<ref>[https://www.thueringen.de/mam/th1/staatsarchive/digiref/visitationsprotokolle.pdf Zusammenstellung des Landesarchivs Thüringen] (PDF) </ref> Insbesondere im 19. Jahrhundert, aber auch danach, wurden zahlreiche Protokolle von Kirchenvisitationen als Buch veröffentlicht.<ref>[https://portal.dnb.de/opac.htm?query=Kirchenvisitation&method=simpleSearch&cqlMode=true Übersicht über 95 Publikationen bei der DNB] abgerufen am 24. August 2018</ref>
 
Während in [[LutherischeEvangelisch-lutherische Kirchen|evangelisch-lutherischen Kirchen]] mit der Visitation die Aufsicht des [[Bischof]]s ausgeübt wird, können [[Reformierte KircheKirchen|reformierte Gemeinden]] gemäß dem [[Synodales Prinzip|synodalen Prinzip]] auch von „nachbarschaftlichem Besuch“ sprechen. Zahlreiche Zwischenformen existieren in den [[Kirchenordnung]]en der Landeskirchen und konfessionellen Bünde ([[Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands|VELKD]], [[Arnoldshainer Konferenz]]). Gemeinsam ist allen, dass die Visitation entsprechend den verschiedenen kirchenleitenden Ebenen gestaffelt wird. Kirchengemeinden werden von den Verantwortlichen der nächsthöheren Ebene (Kirchenkreis, Kirchenbezirk, Dekanat u. Ä.) visitiert – sei es durch [[Superintendent|Superintendent(in)]], [[Dekan (Kirche)|Dekan(in)]] bzw. [[Propst|Propst/Pröpstin]] oder durch Visitationskommissionen aus Haupt- und Ehrenamtlichen unter Vorsitz der vorgenannten Amtsinhaber. Mit einem Rhythmus von 6 bis 8 Jahren ist die Visitation im Leben der Gemeinden fest verankert.
 
In der Praxis ist die gottesdienstliche Versammlung der Gemeinde Höhepunkt einer Visitation, die in der Besuchsphase oft eine Woche dauert. Dazu finden üblicherweise Aussprachen, Besuche von Einrichtungen sowie eine Verwaltungsprüfung statt. Zum ursprünglichen Gedanken der Aufsicht ist inzwischen in den heutigen Visitationsordnungen auch der Kontakt zur Gemeinde und deren Beratung hinzugekommen. Über die ordnungsgemäße Verkündigung, Lebens- und Amtsführung von [[Pfarrer]]n und anderen kirchlichen Mitarbeitern sowie ein intaktes Gemeindeleben hinaus wird nun auch nach Visionen und Zielen der Gemeindeglieder gefragt. Über Berichte, [[Protokoll (Niederschrift)|Protokolle]] und [[Statistik]]en hinaus werden Umfragen und [[Gemeinwesenarbeit|gemeinwesenorientierte]] Methoden wie beispielsweise die [[Zukunftswerkstatt]] eingesetzt.