„Embargo“ – Versionsunterschied
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'''Embargo''' (von {{esS|embargo}} ‚Beschlagnahme‘, ‚Pfändung‘) ist im [[Außenhandel]] und in der [[Außenhandelspolitik]] das [[Behörde|behördliche]] [[Verbot]] des [[Export]]s und/oder [[Import]]s von [[Gut (Wirtschaftswissenschaft)|Gütern]] und [[Dienstleistung]]en in einen bzw. aus einem bestimmten [[Staat]].
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