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== Arten ==
{{Redundanztext
|3=Embargo#Arten
|4=Erfüllungsverbot
|2=Februar 2024|1=[[Spezial:Beiträge/141.30.244.62|141.30.244.62]] 20:58, 15. Feb. 2024 (CET)}}
Viele Embargos betreffen das Exportverbot konkreter Güter wie das ''Getreideembargo'' (Lieferung von [[Getreide]]), ''Ölembargo'' ([[Erdöl]]) oder ''Waffenembargo'' ([[Kriegswaffe]]n). Das ''Schiffsembargo'' ist die [[Beschlagnahme]] fremder [[Handelsschiff]]e, um Druck auf den Flaggenstaat auszuüben.<ref>Sophie Mathäß: ''Die Auswirkungen staaten- und personenbezogener Embargomaßnahmen auf Privatrechtsverhältnisse.'' 2015, S. 25.</ref> Das am häufigsten vorkommende ''Handelsembargo'' ist das von einem oder mehreren Staaten ausgesprochene Verbot, mit einem sanktionierten Staat [[Handelsbeziehung|Wirtschaftsbeziehungen]] zu unterhalten.<ref>Henning C. Schneider: ''Wirtschaftssanktionen.'' 1999, S. 35.</ref> Ein Import- und Exportverbot soll den hiervon betroffenen Staat dazu zwingen, seine [[Politik]] zu ändern.<ref>Markus Diehl: ''Handelsembargo.'' In: Thomas Plümper (Hrsg.): ''Lexikon der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen.'' 1996, S. 136. [https://books.google.de/books?id=TrZhDwAAQBAJ&pg=PA138&dq=Handelsembargo+1914&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjilsysmc7pAhUp_SoKHd2lC4IQ6AEIJzAA#v=onepage&q=Handelsembargo%201914&f=false (books.google.de)]</ref>
 
Inhalt und Umfang der erlassenen Embargos können sehr unterschiedlich sein; ein Embargo kann vielfältige Verbote und/oder Beschränkungen enthalten. Je nach Umfang der Beschränkungen können zwei Embargo-Arten unterschieden werden, das ''Totalembargo'' und das ''Teilembargo''. Selten vorkommende Totalembargos sind umfassende Verbote im Außenwirtschaftsverkehr, meist lassen sie lediglich Ausnahmen für humanitäre Zwecke zu. Teilembargos enthalten dagegen Beschränkungen und Verbote, die nur für bestimmte [[Wirtschaftsbereich]]e gelten und nur bestimmte Handlungen verbieten oder beschränken. Ihre bekannteste Form sind die Waffenembargos. Embargoregelungen beschränken nicht nur die Ausfuhr oder Einfuhr von Gütern, sondern auch den [[Transithandel]] oder den [[Zahlungsverkehr]] ([[Zahlungsverbot]]e) und greifen in den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen ([[Erfüllungsverbot]]) ein.
 
== Rechtsfragen ==