„Kentern“ – Versionsunterschied
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{{Dieser Artikel|handelt vom Kentern bei Wasserfahrzeugen; zum Wechsel zwischen Ebbe und Flut und umgekehrt siehe [[Gezeiten]].}}
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'''Kentern''' bezeichnet in der [[Schifffahrt]] einen [[Schiffsunfall]], bei dem ein [[Wasserfahrzeug]] zur Seite umkippt, wenn dessen Schräglage ([[Krängung]]) durch [[Wind]], [[Seegang|Wellengang]] oder Verlagerung von [[Transportgut|Schiffsfracht]] den [[Kenterwinkel]] erreicht. Ein gekentertes Schiff ist nicht mehr in Fahrt und kann Wasser aufnehmen; dreht es sich weiter um seine Längsachse, so spricht man von ''Durchkentern''.
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