„Notausgang“ – Versionsunterschied
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[[Datei:ISO Exit - Right.svg|mini|Notausgang-Piktogramm nach [[ISO 7010]]]]
Ein '''Notausgang''' oder '''Notausstieg''' ist ein Ausgang aus einem [[Bauwerk]] oder Fahrzeug/Flugzeug, der in Notfällen benutzt werden soll. In Deutschland ist hier zu differenzieren zwischen Ausgängen im Zuge von Rettungswegen und Notausgängen, die ausschließlich zur Nutzung im Notfall sind.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/index.html |titel=ArbStättV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis |werk=www.gesetze-im-internet.de |abruf=2016-11-22}}</ref> Er ist ein wesentlicher Bestandteil des zum [[Brandschutz]] vorgesehenen [[Fluchtweg
Die Größe und die Anzahl der Notausgänge muss so bemessen sein, dass die üblicherweise im Gebäude anwesenden Personen schnellstens auch bei [[Panik]]reaktionen ins Freie flüchten können, ohne dass die jeweiligen Personen stürzen und dabei durch die Nachfolgenden überrannt werden oder anderweitig zu Schaden kommen können.<ref>{{Internetquelle | url =https://www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Praevention/Brandschutz/Brandschutz_node.html | hrsg = Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) | titel = Brandschutz im Betrieb: Richtiges Verhalten im Brandfall | zugriff = 2018-12-15 }}</ref>
== Vorschriften ==
Werte und Richtlinien für Notausgänge sind in Deutschland in der [[Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)|Arbeitsstättenverordnung]] und dem entsprechenden Einführungserlass festgelegt. Die Ausführung von Notausgängen wird auch in der ASR A 2.3<ref>{{Internetquelle |url=
== Kennzeichnung ==
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