[ungesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierungen: Zurückgesetzt Mobile Bearbeitung Bearbeitung von einer mobilen Anwendung Bearbeitung mit iOS-App
K Änderungen von 2001:A61:1303:E301:DCF4:AEE2:B192:F266 (Diskussion) rückgängig gemacht (HG) (3.4.10)
Markierung: Zurücksetzung
Zeile 1:
Der '''Kaufvertrag''' ({{enS|''sale of goods''}}, {{frS|''contrat d'achat''}}) ist in den [[Rechtswissenschaft]]en ein [[Vertrag]], durch den ein Käufer von einem [[Verkäufer]] eine [[Sache (Recht)|Sache]] oder ein [[Recht]] erwirbt, wofür der Käufer als [[Gegenleistung]] einen [[Kaufpreis]] zu entrichten hat.
 
pnoe== Allgemeines ==
Der Kaufvertrag ist der wirtschaftlich bedeutendste Vertragstyp des Alltags.<ref>[https://books.google.de/books?id=vxznxV-KLGkC&pg=PA60&dq=Kaufvertrag+wirtschaftlich+bedeutendste&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjwnaWx-MbdAhUuqYsKHUl1DD4Q6AEIJzAA#v=onepage&q=Kaufvertrag%20wirtschaftlich%20bedeutendste&f=false Gerti Donhauser, ''Vertragsrecht / Schuldrecht / Sachenrecht'', 2004, S. 60]</ref> Er ist auf die [[Veräußerung]] eines [[Vermögensgegenstand]]es gerichtet und unterliegt dem [[Vertragsrecht]], das die Vertragsparteien (Käufer, Verkäufer), den Vertragsgegenstand ([[Ware]]n, [[Dienstleistung]]en, [[absolutes Recht|Rechte]]), die [[Lieferungsbedingungen|Lieferungs-]] und [[Zahlungsbedingungen]] und die [[Gewährleistung]]spflichten im Falle von [[Sachmangel|Sach-]] oder [[Rechtsmangel|Rechtsmängeln]] behandelt.