„Bezirksvertretung“ – Versionsunterschied

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Österreich: Struktur
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Die Wahlberechtigten jedes Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirks wählen gleichzeitig mit dem Gemeinderat ihre Bezirksvertretung; diese wählt den Bezirksvorsteher und die zwei Bezirksvorsteherstellvertreter.<ref>{{§§|Wiener Stadtverfassung|LrW|GesetzNr=20000308|text=Wiener Stadtverfassung}} (W LGBl. Nr. 28/1968 idgF)</ref><ref name="StatutGraz">{{§§|Statut der Landeshauptstadt Graz 1967|LrStmk|GesetzNr=20000217|text=Statut der Landeshauptstadt Graz 1967}} (St LGBl. Nr. 130/1967 idgF)</ref> Die [[Liste der Bezirke und Statutarstädte in Österreich|politischen Bezirke bzw. Verwaltungsbezirke]] sind – im Gegensatz zu den städtischen Bezirken – nicht demokratisierte Verwaltungseinheiten: Der Bezirkshauptmann eines politischen Bezirks wird durch die Landesregierung bestellt und ist Beamter, kein Politiker.
 
==== Wien ====
Bezirksvertretungen bestehen in Wien je nach Größe des Bezirkes aus 40 bis 60 gewählten Mitgliedern, den ''Bezirksräten''. Ihnen übergeordnet ist der Bezirksvorsteher. Durch die Dezentralisierung der Wiener Verwaltung 1998 wurden aus den finanziell unterdotierten und politisch wenig bedeutenden [[Wien#Bezirksvertretungen|Wiener Bezirksvertretungen]] einigermaßen wichtige Gremien. In die Entscheidungskompetenz der Bezirke fallen durch die Reform beispielsweise die Instandhaltung von Kindergärten und Pflichtschulen, die Erhaltung von Nebenstraßen sowie der Sicherung ihrer Verkehrssicherheit, die Errichtung und Pflege von Parks und Spielplätzen sowie die Führung von [[Pensionistenklubs der Stadt Wien|Pensionistenklubs]]. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erhalten die Bezirke ein fixes Budget. Durch die vielen Fixposten (Schulsanierung, Straßenerhaltung) bleibt den Bezirksvertretungen aber nur ein kleiner budgetärer Spielraum, der nur durch Ansparungen und/oder Kredite beziehungsweise Vorgriffe erweitert werden kann. Gegenwärtig übersteigen allein die für Schulsanierungen jährlich erforderlichen Aufwendungen in vielen Bezirken das Gesamtbudget.
 
==== Graz ====
In Graz bestehen seit 1993<ref name="MRBGraz2018">{{Literatur |Autor=Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz |Titel=Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2018 |Online=https://www.graz.at/cms/dokumente/10152653_7771447/146ce21e/MRB-Bericht2018_web.pdf |Seiten=16-17}}</ref> Bezirksvertretungen, die gemäß Stadtstatut ''Bezirksräte'' genannt werden; der einzelne Abgeordnete ist ein ''Mitglied des Bezirksrats''. Die Bezirksräte verfügen bevölkerungsabhängig zwischen 7 und 19 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Den Bezirksvorstehern und Bezirksvorsteherstellvertretern in den [[Graz#Bezirksvertretungen|Grazer Bezirksvertretungen]] steht ein monatlicher Bezug zu. Aufgabe der Bezirksräte ist es, bezirksbezogene Interessen gegenüber den Organen und Einrichtungen der Stadt zu vertreten.<ref name="StatutGraz"></ref> Darüber hinaus handelt der Bezirksrat in den ihm vom Gemeinderat übertragenen speziellen Aufgabenbereichen (etwa Grün- und Sportanlagengestaltung, Hebung der Verkehrssicherheit, Stadtbildverschönerung, Vergabe von Förderungen) autonom und verfügt über ein eigenes Bezirksbudget.<ref>{{§§|URL|2=https://www.graz.at/cms/beitrag/10320547/7765198/Geschaeftsordnung_fuer_den_Bezirksrat.html,1|3=Geschäftsordnung für den Bezirksrat vom 14.12.2009, in der Fassung vom 13.02.2020 }}</ref> Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz empfiehlt, die vergleichsweise geringen Bezirksbudgets zu erhöhen sowie die Rechte der Bezirksräte zu stärken.<ref name="MRBGraz2018"></ref>
 
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* [[Ortschaftsrat]] (''Ortsbeirat'', ''Ortsteilvertretung'', ''Ortsausschuss'')
* [[Ergebnisse der Kommunalwahlen in Wien]]
 
* [[Ergebnisse der Kommunalwahlen in Graz]]