„Gewaltmonopol des Staates“ – Versionsunterschied
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Den [[Rechtsbegriff]] selbst hat der [[Soziologe]] [[Max Weber]] im Jahr 1919 in seinem Vortrag ''[[Politik als Beruf]]'' geprägt. Das staatliche Gewaltmonopol ist aber in seinem Wesensgehalt – als Folge staatlicher [[Souveränität]] – bereits bei [[Jean Bodin]] in seiner Schrift ''[[Sechs Bücher über den Staat]]'' (1576) und bei [[Thomas Hobbes]], so im ''[[Leviathan (Thomas Hobbes)|Leviathan]]'' (1651) angelegt.
Die Idee des Gewaltmonopols will, dass die Angehörigen eines Gemeinwesens darauf verzichten, Gewalt (z. B. im Wege der [[Selbstjustiz]]
Die Herausbildung des staatlichen Gewaltmonopols begann mit der [[Staatsentstehung]] als solcher. Seit der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] hat sich in Europa der Staat allmählich als einziger Gewaltinhaber gegenüber anderen sozialen Kräften durchgesetzt.<ref>[[Wolfgang Reinhard]], ''Geschichte der Staatsgewalt'', 1999, passim.</ref> Das historische Ziel war die Machtausweitung des jeweiligen [[Monarchie|Monarchen]]. Diese Entwicklung wurde durch eine neue Staatsidee beflügelt, die nicht mehr den gottgewollten Monarchen, sondern eine imaginierte, eigene Substanz des Staates als Träger des Gewaltmonopols betrachtete.<ref>[[Wolfgang Reinhard]], ''Geschichte der Staatsgewalt'', 1999, passim.</ref>
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