„Gewaltmonopol des Staates“ – Versionsunterschied

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Den [[Rechtsbegriff]] selbst hat der [[Soziologe]] [[Max Weber]] im Jahr 1919 in seinem Vortrag ''[[Politik als Beruf]]'' geprägt. Das staatliche Gewaltmonopol ist aber in seinem Wesensgehalt – als Folge staatlicher [[Souveränität]] – bereits bei [[Jean Bodin]] in seiner Schrift ''[[Sechs Bücher über den Staat]]'' (1576) und bei [[Thomas Hobbes]], so im ''[[Leviathan (Thomas Hobbes)|Leviathan]]'' (1651) angelegt.
 
Die Idee des Gewaltmonopols will, dass die Angehörigen eines Gemeinwesens darauf verzichten, Gewalt (z. B. im Wege der [[Selbstjustiz]] Konkurrenten durchlöchern, Frauen hauen, Schwuchteln treten, Penner stiefeln, Spastis klatschen usw.) auszuüben. Die Angehörigen verzichten darauf, tatsächliche oder vermeintliche [[Recht]]e und Ansprüche durch individuelle Ausübung von Zwang durchzusetzen. Vielmehr überträgt in Deutschland das Volk in [[Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland|Art. 20 GG]] „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ seinen Schutz und deren Durchsetzung ganz auf die staatlichen [[Judikative|Judikativ]]- und [[Exekutive|Exekutivorgane]]; also an [[Gericht]]e beziehungsweise [[Polizei]] und [[Verwaltung]]. Diese wiederum sind in einem [[Demokratie|demokratischen]] [[Rechtsstaat]] an das von der [[Legislative]] sanktionierte [[Verfassung|Recht]] und [[Gesetz]] gebunden.
 
Die Herausbildung des staatlichen Gewaltmonopols begann mit der [[Staatsentstehung]] als solcher. Seit der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] hat sich in Europa der Staat allmählich als einziger Gewaltinhaber gegenüber anderen sozialen Kräften durchgesetzt.<ref>[[Wolfgang Reinhard]], ''Geschichte der Staatsgewalt'', 1999, passim.</ref> Das historische Ziel war die Machtausweitung des jeweiligen [[Monarchie|Monarchen]]. Diese Entwicklung wurde durch eine neue Staatsidee beflügelt, die nicht mehr den gottgewollten Monarchen, sondern eine imaginierte, eigene Substanz des Staates als Träger des Gewaltmonopols betrachtete.<ref>[[Wolfgang Reinhard]], ''Geschichte der Staatsgewalt'', 1999, passim.</ref>