„Christian Gueintz“ – Versionsunterschied

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Als Fürst [[Ludwig I. (Anhalt-Köthen)|Ludwig I. von Anhalt-Köthen]] 1618 geeignete Pädagogen für die von ihm geförderten Schulreformen suchte, wurde ihm Christian Gueintz durch [[Wolfgang Ratke]] empfohlen. Ab 3. Juni 1619 lehrte Gueintz in [[Köthen]] Latein und Griechisch. Er übersetzte auch Ratkes ''Grammatica universalis'' ins Griechische (Köthen 1619) und verfasste eine ''Griechische Sprach-Übung'' in deutscher und griechischer Sprache (Köthen 1620).
 
Am 14. September 1621 heiratete er noch in Köthen Catharina Bernd, eine Tochter des 1616 verstorbenen Köthener Bürgermeisters Johann Brand.<ref>Vgl. Reichard 1747, S.83-84 83–84.</ref> Erst 1622 kehrte Gueintz nach Wittenberg zurück und studierte Jura. Sofort nach Studienabschluss wurde er als Anwalt ins [[Konsistorium Wittenberg]] gewählt. Am 4. April 1627 nahm Gueintz die Ernennung zum Rektor des Gymnasiums zu Halle an und wurde hier zum [[Erzieher]] unter anderem von [[Gebhard XXV. von Alvensleben|Gebhard von Alvensleben]], [[David Schirmer]], [[Erhard Weigel]] und [[Philipp von Zesen]]. 1630 geriet er jedoch in Kompetenzstreitigkeiten mit dem halleschen Musikdirektor [[Samuel Scheidt]], die zur Amtsenthebung dieses berühmten Komponisten führten.
 
Durch Fürst Ludwig&nbsp;I. von Anhalt-Köthen wurde Gueintz 1641 in die [[Fruchtbringende Gesellschaft]] aufgenommen. Der Fürst verlieh ihm den Gesellschaftsnamen ''der Ordnende'' und das Motto ''Jedes an seinem Ort''. Als Emblem wurde ihm ''die Mechoacana'' (evtl. ''Ipomea jalapa Coxe''?) zugedacht. Im Köthener Gesellschaftsbuch findet sich Gueintz’ Eintrag unter der Nr.&nbsp;361. Hier ist auch das Reimgesetz verzeichnet, welches er als Dank für seine Aufnahme verfasste: