„Bundesamt für Kultur“ – Versionsunterschied

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Das '''Bundesamt für Kultur''' (BAK) ist eine Verwaltungseinheit des [[Eidgenössisches Departement des Innern|Eidgenössischen Departements des Innern]] (EDI). Sein Verwaltungssitz ist Bern. Die Aufgaben des Amtes gliedern sich in zwei umfassende Bereiche: [[Kulturförderung#Schweiz|Förderung des schweizerischen Kulturschaffens]] und Erhaltung des kulturellen Erbes. 20072013 betrug das Gesamtbudget rund 206171 Millionen Franken.
 
Das BAK fördert das Kulturschaffen in den Bereichen Literatur, Theater, Tanz, Musik, Film, Kunst und Design. Eine seiner vielfältigen Aufgaben besteht auch in der Unterstützung und Förderung der jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie der verschiedenen schweizerischen Sprach- und Kulturgemeinschaften. Im Bereich des Heimatschutzes unterstützt das BAK den Denkmalschutz und die Archäologie. Weiter unterhält es wertvolle Sammlungen, Bibliotheken, Archive und Museen.
 
Direktorin ist seit 1. November 2013 [[Isabelle Chassot]].<ref name="nzz">Marcel Amrein: [http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/isabelle-chassot-wird-kulturchefin-beim-bund-1.18078231 ''Unerwartete Wahl fürs Kulturamt.''] In: [[Neue Zürcher Zeitung]] vom 8. Mai 2013</ref>
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== Geschichte ==
 
1975 wurde das Bundesamt für Kultur als einfacher Verwaltungsdienst zur Koordination der kulturellen Aktivitäten geschaffen. Im gleichen Jahr erschien der sogenannte Clottubericht, ein vom Departement des Innern in Auftrag gegebenes Inventar der kulturellen Ausrüstung der Schweiz. Der Bericht empfahl unter anderem die Schaffung eines Verfassungsartikels, der die Zuständigkeiten des Bundes in Belangen der Kultur regeln sollte. Doch erst 1999, nach einigen schwierigen Abstimmungen und im Zuge der Totalrevision der [[Bundesverfassung (Schweiz)|Bundesverfassung]], wurde die Rolle des Bundes in Belangen der Kultur auf Verfassungsebene festgelegt. Um Artikel 69 der Bundesverfassung ("Kulturartikel") umzusetzen, wurde unter der Federführung des BAK das Kulturförderungsgesetz (KFG) ausgearbeitet, das am 11. Dezember 2009 im Parlament verabschiedet wurde. Das KFG ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
 
== Gesetzliche Grundlagen ==