„Kabinettsorder“ – Versionsunterschied
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Als '''Kabinettsorder''' bzw. '''Kabinettsordre''' (von
== Formale Bestimmung ==
Die Kabinettsorder, auch als ''Allerhöchste Cabinets Ordre'' (''A.C.O.'') bzw. ''Allerhöchste Kabinettsorder'' (''A.K.O.'') bezeichnet,
* wurde vom Monarchen selbständig und eigenmächtig erlassen,
* war ohne Gegenzeichnung gültig,
* unterlag keiner jurisdiktionellen Kontrolle und
* behielt ihre Gültigkeit, bis sie durch eine neue Order widerrufen oder aufgehoben wurde.
Sie hatte etwa die juristische und politische Bedeutung in vorkonstitutioneller Zeit, die in konstitutionellen Staaten das [[Gesetz]] hat.
== Geschichte ==
Die Kabinettsorder war das typische Instrument des Ancien Régime für die integrierte und unabhängige Herrschaftsausübung durch den Monarchen, mittels dessen [[Legislative]], [[Exekutive]] und [[Judikative]] gleichermaßen, gelegentlich auch koinzident, ausgeübt werden konnten. Alleinige [[Rechtsquelle]] war der monarchische ''Wille'', daher etwa die französischen {{lang|fr|''[[Lettres de cachet]]''}} mit der stereotypen Formel schließen:
Das Aufkommen des [[Konstitutionalismus]] seit der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] 1789 stellte die überkommene Praxis monarchischer Herrschaftsausübung grundlegend in Frage. Mit der Durchsetzung bürgerlicher [[Verfassung
* Personalverhältnisse des Militärs und der Beamtenschaft
* Ausübung des [[Landesherrliches Kirchenregiment|Landesherrlichen Kirchenregiments]]
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Jurisdiktionelle Befugnisse im weiteren zivil- und strafrechtlichen Sinne konnten in konstitutionellen Monarchien durch die Kabinettsorder allerdings nicht mehr ausgeübt werden.
== Im heutigen Großbritannien ==
Unter der Bezeichnung {{lang|en|''Order-in-Council''}} existiert das Konzept der Kabinettsorder im [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] bis heute. Es handelt sich um Rechtssetzungsakte, die formal vom [[König von Großbritannien|König]] im Rahmen einer Sitzung des [[Privy Council]] erlassen werden. Da die Orders aber vorab von den zuständigen Ministerien entworfen und abgestimmt werden und der König seine Zustimmung nie verweigert, handelt es sich in der Sache um [[exekutive]] Rechtssetzung durch die Regierung, ungefähr vergleichbar einer deutschen [[Rechtsverordnung]]. Für die meisten ''Orders-in-Council'' ist eine Ermächtigungsgrundlage in einem Parlamentsgesetz erforderlich, es gibt aber auch vereinzelt noch Regelungsbereiche, etwa im Beamtenrecht, in denen unmittelbar ohne Gesetz durch ''Order-in-Council'' gehandelt werden kann.
== Siehe auch ==
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== Literatur ==
* ''[[Brockhaus Enzyklopädie]]'' online, s.v. ''Kabinettsorder''.
* Lemma ''Kabinettsorder.''
[[Kategorie:Rechtsgeschichte der Neuzeit]]
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