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Als '''Kabinettsorder''' bzw. '''Kabinettsordre''' (von frz. ''{{frS|cabinet'', „|de=[[Kabinett (Politik)|Kabinett]]}}, und {{lang|fr|''ordre'', „|de=[[Instruktion|Befehl]]}}) wurde im deutschen Sprachraum seit dem [[Absolutismus]] im [[Ancien Régime]] bis zum Ende der mitteleuropäischen [[Monarchie]]n 1918 die übliche Form der monarchischen [[Gesetzgebung]] bezeichnet.
 
== Formale Bestimmung ==
Die Kabinettsorder, auch als ''Allerhöchste Cabinets Ordre'' (''A.C.O.'') bzw. ''Allerhöchste Kabinettsorder'' (''A.K.O.'') bezeichnet,
* wurde vom Monarchen selbständig und eigenmächtig erlassen,
* war ohne Gegenzeichnung gültig,
* unterlag keiner jurisdiktionellen Kontrolle und
* behielt ihre Gültigkeit, bis sie durch eine neue Order widerrufen oder aufgehoben wurde.
Sie hatte etwa die juristische und politische Bedeutung in vorkonstitutioneller Zeit, die in konstitutionellen Staaten das [[Gesetz]] hat.
 
== Geschichte ==
Die Kabinettsorder war das typische Instrument des Ancien Régime für die integrierte und unabhängige Herrschaftsausübung durch den Monarchen, mittels dessen [[Legislative]], [[Exekutive]] und [[Judikative]] gleichermaßen, gelegentlich auch koinzident, ausgeübt werden konnten. Alleinige [[Rechtsquelle]] war der monarchische ''Wille'', daher etwa die französischen {{lang|fr|''[[Lettres de cachet]]''}} mit der stereotypen Formel schließen: „Car{{"|Sprache=fr|Text=Car tel est notre bon plaisir“plaisir}} (dt.deutsch etwa: „Denn dies ist unser rechter Wille“ oder „Denn so gefällt es uns wohl“). Während vor allem das [[Strafrecht]] seit der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] vielerorts generell abstrakte Regeln mit konstitutionellem Charakter kannte – etwa die [[Constitutio Criminalis Carolina]] von 1532 –, wurden Gegenstände des [[Zivilrecht|bürgerlichen]] und [[Öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]] häufig bis ins 19. Jahrhundert hinein weitgehend per Kabinettsorder geregelt. Dies trug zur kritischen Wahrnehmung des Absolutismus – vor allem durch das aufstrebende [[Bürgertum]] – als willkürliche, weil nicht an grundsätzlichen, dauerhaften Normen orientierte Herrschaftsform wesentlich bei.
 
Das Aufkommen des [[Konstitutionalismus]] seit der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] 1789 stellte die überkommene Praxis monarchischer Herrschaftsausübung grundlegend in Frage. Mit der Durchsetzung bürgerlicher [[Verfassung|Verfassungen]]en – etwa in [[Preußische Verfassung (1848/1850)|Preußen]] 1850, in [[Februarpatent|Österreich]] 1861 – wurde die ''Kabinettsorder'' mehr und mehr vom [[Gesetz]] als der vorherrschenden Form der Normsetzung verdrängt. Gleichwohl blieb sie in den Rechtssphären, die die Verfassung dem Monarchen als relative oder absolute Einflusszonen zugestand, weiterhin das bis 1918 übliche Instrument der legislativen und exekutiven Koordination rechtlicher Verhältnisse, und zwar vor allem in folgenden Rechtsgebieten:
* Personalverhältnisse des Militärs und der Beamtenschaft
* Ausübung des [[Landesherrliches Kirchenregiment|Landesherrlichen Kirchenregiments]]
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Jurisdiktionelle Befugnisse im weiteren zivil- und strafrechtlichen Sinne konnten in konstitutionellen Monarchien durch die Kabinettsorder allerdings nicht mehr ausgeübt werden.
 
== Im heutigen Großbritannien ==
Unter der Bezeichnung {{lang|en|''Order-in-Council''}} existiert das Konzept der Kabinettsorder im [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] bis heute. Es handelt sich um Rechtssetzungsakte, die formal vom [[König von Großbritannien|König]] im Rahmen einer Sitzung des [[Privy Council]] erlassen werden. Da die Orders aber vorab von den zuständigen Ministerien entworfen und abgestimmt werden und der König seine Zustimmung nie verweigert, handelt es sich in der Sache um [[exekutive]] Rechtssetzung durch die Regierung, ungefähr vergleichbar einer deutschen [[Rechtsverordnung]]. Für die meisten ''Orders-in-Council'' ist eine Ermächtigungsgrundlage in einem Parlamentsgesetz erforderlich, es gibt aber auch vereinzelt noch Regelungsbereiche, etwa im Beamtenrecht, in denen unmittelbar ohne Gesetz durch ''Order-in-Council'' gehandelt werden kann.
 
== Siehe auch ==
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== Literatur ==
* ''[[Brockhaus Enzyklopädie]]'' online, s.v. ''Kabinettsorder''.
* Lemma ''Kabinettsorder.'', inIn: ''[[Meyers Konversations-Lexikon]],.'' Bd. 13, 1975, S. 291.
 
[[Kategorie:Rechtsgeschichte der Neuzeit]]