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Aufgrund der Abgeschiedenheit des ''Hinterlandswaldes'' und des unwegsamen Geländes wurde er hauptsächlich für [[Köhlerei]] und [[Waldweide]] genutzt. Nachdem schon vor dem [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] Anzeichen für [[Raubbau (Natur)|Raubbau]] zu verzeichnen waren, wurden im 18. Jahrhundert zwei Revierförster für den Hinterlandswald bestellt mit Sitz im ''Forsthaus Weißenturm'' bei [[Presberg]] und im späteren ''Erbacher Forsthaus'' bei [[Niedergladbach]]. Weder diese beiden Förster, denen es an Fachwissen und Ausbildung fehlte, noch eine neue Haingerichtsordnung des Kurfürsten [[Emmerich Joseph von Breidbach zu Bürresheim]] von 1772 konnte diesem Übel abhelfen. Erst nach dem Übergang des Rheingaus an das [[Herzogtum Nassau]] trat eine Wende ein. Die Haingerichtsverfassung wurde 1808 aufgehoben und die Aufteilung des Hinterlandswaldes auf die Rheingaugemeinden wurde eingeleitet und 1822 durch einen Vergleich abgeschlossen, mit dem sich jede Gemeinde einverstanden erklärte. Unter dem Herzogtum Nassau begann der Wiederaufbau des Waldes, der unter preußischer Verwaltung ab 1866 noch verstärkt fortgesetzt wurde und im 20. Jahrhundert zu ertragreichen und gut gepflegten Beständen geführt hat.
 
Mit dem Ziel einer intensiveren Waldbewirtschaftung wurde 1939 der ''[[Zweckverband (Deutschland)|Zweckverband]] Hinterlandswald'' gegründet. Zur besseren Erschließung der abgelegenen Waldgebiete wurde vom [[Reichsarbeitsdienst]] die 13 Kilometer lange ''Hinterlandswaldstraße'' gebaut. Sie führt von [[Hausen vor der Höhe]] auf dem Höhenrücken zwischen ''[[Ernstbachtal]]'' und ''[[Gladbachtal]]'' nach Norden und ist bis zum Ende der [[Kammlinie]] mit einem Asphaltbelag befestigt. Dann steigt sie kurvenreich an den Steilhängen des Wispertals hinunter zur [[Laukenmühle (Lorch)|Laukenmühle]].
Außer der Hinterlandswaldstraße gibt es im gesamten Hinterlandswald keine asphaltierten Wege. Somit ist dieses Waldgebiet eines der größten, nicht durch solche Wege zerschnittenen ökologischen Rückzugsgebiete der Tierwelt in Hessen. Der Hinterlandswald gehört größtenteils zu dem [[Richtlinie_92/43/EWG_(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)|FFH]]-Gebietsvorschlag ''[[Wispertaunus]]''.<ref>[http://www2.hmuelv.hessen.de/natura2000/Sdb/sdb5913-308.html HMULV Natura 2000 Hessen: FFH-Gebietsvorschlag Wispertaunus]{{Toter Link|date=2018-04 |archivebot=2018-04-14 23:47:37 InternetArchiveBot |url=http://www2.hmuelv.hessen.de/natura2000/Sdb/sdb5913-308.html }}</ref>