[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Etymologie: saeculum - säkular / saecularis - Säkularisation
K Literatur: wikilink
 
(45 dazwischenliegende Versionen von 30 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1:
{{Dieser Artikel|behandelt die Enteignung von kirchlichen Besitztümern. Zum allgemeinen Prozess der Verweltlichung siehe [[Säkularisierung]].}}
Als '''Säkularisation''' wird ursprünglich die [[staatlich]]e Einziehung oder Nutzung [[Kirche (Organisation)|kirchlicher]] Besitztümer (Land oder Vermögen) bezeichnet. Im engeren Sinne versteht man darunter die Säkularisation während des [[Napoleon Bonaparte|napoleonischen]] Zeitalters (d. h. von [[1799]] bis [[1821]]), bei der zwei Formen zu unterscheiden sind: einerseits die Aufhebung kirchlicher Institutionen, [[Abtei]]en und [[Kloster|Klöster]] und die Verstaatlichung ihres Besitzes (Einziehung von Kirchengütern), andererseits die Einverleibung ([[Annexion|Annektierung]]) der geistlichen Fürstentümer und Herrschaften des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] durch größere Territorialstaaten. Eine wichtige Rechtsgrundlage bildete der [[Reichsdeputationshauptschluss]], eine Folge der Niederlage der Alliierten im [[Zweiter Koalitionskrieg|Zweiten Koalitionskrieg]].
 
In einem weiteren Sinn versteht man unter ''Säkularisation'' allgemein die Abwendung von der Religion und von religiösen Werten als gesellschaftliche Entwicklung; dafür ist jedoch eher die Bezeichnung ''[[Säkularisierung]]'' üblich.
 
== Etymologie ==
Der Begriff leitet sich von lat. ''saeculum'' „Jahrhundert“, „Zeitalter“ und dem davon abgeleiteten Adjektiv ''saecularis'' „säkular“, „weltlich“ ab und bezeichnet allgemein einen Wechsel hin zum „Zeitlichen“ und Weltlichen. Als Begriff für die Enteignung von Kirchengut verwendete schon der französische Gesandte [[Henri II. d’Orléans-Longueville]] am 8. Mai 1646 bei den Verhandlungen zum [[Westfälischer Frieden|Westfälischen Frieden]] in [[Münster]] das Verb ''séculariser''. Er bezeichnete damit den Übergang von katholischen Gütern in protestantischen Besitz.
 
Das lateinische Substantiv ''saecularisatio'' war zwar bereits 1559 in Verwendung, das entsprechende Verb 1586. Lateinisch ''saecularisatio'' bezog sich damals aber nicht auf Kirchengut, sondern bezeichnete den Übergang von Mitgliedern des in Gemeinschaft lebenden Klerus der Bischofskirchen zu allein lebenden [[Kapitular|Domkapitularen]]. Die Ausgliederung von Kirchengut wurde zu dieser Zeit als ''profanatio sacrae rei'' bezeichnet.<ref>Marie-Luisa Frick, Andreas Oberprantacher (Universität Innsbruck): ''Wiederkehr des Verdrängten? Die ‚Krise‘ der Säkularisierungsthese im Spiegel gegenwärtiger Debatten über das Phänomen ‚Religion‘ in Europa.'' Innsbrucker Diskussionspapiere zu Weltordnung, Religion und Gewalt, Nr. 24, 2008 ([httphttps://diglib.uibk.ac.at/ulbtiroloa/content/titleinfo/771886 Titelaufnahme bei der ULB Tirol mit PDF-Download]), S.&nbsp;4: dort Bezug nehmend auf den Artikel ''Säkularisation, Säkularisierung'', in: ''[[Geschichtliche Grundbegriffe]]'', Band 5 (1984), S. 794&nbsp;f.</ref>
 
== Säkularisation vor der Französischen Revolution ==
=== England ab 1535 ===
[[Heinrich VIII. (England)|Heinrich &nbsp;VIII.]], König von England, ließ im Zuge des königlichen [[Supremat]]sakts von 1535 ab dem Jahr 1538 die [[Auflösung der englischen Klöster|englischen Klöster auflösen]] und konfiszierte ihre Besitztümer. Über hundert frühere Klosterkirchen blieben als Pfarrkirchen in Verwendung, 14 wurden zu Kathedralen. Im Rahmen der Kampagne gegen den Aberglauben wurden viele Reliquien und Heiligenstatuen zerstört und eingeschmolzen. Große Abteien und Pilgerstätten wie [[Glastonbury Abbey]], [[Walsingham (Norfolk)|Walsingham]], die [[Abtei St. Edmund]] und [[Shaftesbury Abbey]] wurden zu Ruinen. Auch in der [[Lordschaft Irland]] und in [[Wales]] wurden die Klöster aufgelöst.
 
=== Sachsen ab 1539 ===
Nach seiner Regierungsübernahme am 17. April 1535 ließ der sächsische Herzog [[Heinrich (Sachsen)|Heinrich der Fromme]] am 23. April 1539 den ersten evangelischen Gottesdienst in der [[Dresdner Schlosskirche]] abhalten.; Feierlichefeierliche Gottesdienste in Leipzig und in der [[Dresdner Kreuzkirche]] folgten. Während einer umfangreichen Kirchenvisitation von Dezember 1539 bis Juli 1540 ließ Heinrich alle kirchlichen Besitztümer säkularisieren und Klöster aufheben. Im November 1539 setzte er auf dem Landtag in Chemnitz einen landständischen Ausschuss zur Verwendung des säkularisierten Kirchengutes ein und überließ damit die Entscheidung über die Verwendung den Landständen. Nach dem Tode Heinrichs im Jahre 1541 zog sein Sohn [[Moritz (Sachsen)|Moritz]] die Verfügungsgewalt über das säkularisierte Kirchen- und Klostergut wieder an sich und ließ es teils verkaufen und teils selbst durch landesherrliche [[Vogt|Vögte]] verwalten.<ref>Groß, S. 53–55.</ref>
 
=== Heiliges Römisches Reich nach der Reformation ===
In der Zeit der [[Reformation]] muss sorgfältig zwischen Reformation und Säkularisation unterschieden werden.
Infolge der [[Reformation]] und der Auseinandersetzungen des [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieges]] wurden auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches durch den Westfälischen Frieden 1648 das [[Erzstift Magdeburg]], das [[Hochstift Halberstadt]], das [[Hochstift Bremen]], das [[Hochstift Minden]] und das [[Hochstift Schwerin]] in weltliche Fürstentümer umgewandelt.
Viele geistliche Institutionen schlossen sich der Reformation in ihrer [[Lutherische Kirchen|lutherischen]] Version an, bestanden aber fort. Lutherische [[Erwählter Bischof|''erwählte'' Bischöfe]], katholischerseits als [[Administrator]]en diffamiert, versahen weiterhin geistliche Aufgaben wie die Festlegung [[Liturgie|liturgischer]] Regeln und die Überwachung von [[Pfarrei]]en. Im [[Erzbistum Bremen]] visitierte sogar der dritte und letzte lutherische Erzbischof [[Johann Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf|Johann Friedrich]] dem Vernehmen nach 1625 das katholisch gebliebene [[Kloster Harsefeld]]. Auch eine beachtliche Anzahl von Klöstern bestand weiter, obwohl zumeist große Teile ihrer Liegenschaften säkularisiert wurden. Aus dieser Entwicklung heraus gibt es heute die [[Klosterkammer]] des Bundeslandes [[Niedersachsen]]. Insbesondere waren es Nonnenklöster in den [[Herzogtum Braunschweig|Herzogtümern Braunschweig]] und [[Herzogtum Mecklenburg|Mecklenburg]], die schließlich zu lutherischen [[Damenstift]]en wurden.
 
Andere Bistümer wurden tatsächlich säkularisiert, sowohl ihre Liegenschaften als auch ihre Kirchenverwaltung umgehend von weltlichen Obrigkeiten übernommen. Ebenso wurden die meisten Klöster schon im Zuge der Reformation aufgehoben, ihre Gebäude oft zu landwirtschaftlichen Zwecken, manchmal aber auch für neu geschaffene Bildungsstätten genutzt, darunter viele der im 16. und 17. Jahrhundert gegründeten [[Akademisches Gymnasium#Liste der frühneuzeitlichen akademischen Gymnasien und Hohen Schulen|akademischen Gymnasien]].
 
InfolgeAuf derdem Gebiet des [[ReformationHRR|Heiligen Römischen Reiches]] undwurden mit der AuseinandersetzungenBeendigung des [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieges]] wurdendurch aufden dem[[Westfälischer GebietFrieden|Westfälischen desFrieden]] Heiligen1648 Römischendie Reicheslutherischen durchBistümer denaufgehoben Westfälischenund Friedenihre 1648Stiftsgebiete säkularisiert, das [[Erzstift Magdeburg]], das [[Hochstift Halberstadt]], das [[Hochstift Bremen]], das [[Hochstift Minden]] und das [[Hochstift Schwerin]] in weltliche Fürstentümer umgewandelt.
 
=== Bayern ab 1608 ===
{{Hauptartikel|Säkularisation in Bayern}}
 
Im 16.&nbsp;Jahrhundert richtete Herzog [[Maximilian I. (Bayern)|Maximilian&nbsp;I.]] auf der Grundlage der Superiorität des Staates ein geistliches Ratskollegium zur Kirchenaufsicht ein. Ab 1608 beanspruchte der Kurfürst das Patronatsrecht, wenn bei Stiftern und Klöstern hierüber Unklarheiten bestanden.<ref>Scheglmann&nbsp;I, S.&nbsp;2.</ref> 1743 schlug der zum Kaiser gewählte bayerische Kurfürst [[Karl VII. (HRR)|Karl Albrecht]] der Habsburgerin [[Maria Theresia]] vor, Österreich und insbesondere Bayern durch die Säkularisation und Einverleibung von Fürstbistümern zu vergrößern. Maria Theresia lehnte dies als großes Unrecht ab.<ref>Scheglmann&nbsp;I, S.&nbsp;3 ([httphttps://reader.digitale-sammlungen.de//de/fs1/object/display/bsb10931717_00025.html Digitalisat]).</ref>
 
Im Rahmen der [[Aufhebung des Jesuitenordens]] durch Papst [[Clemens&nbsp;XIV.]] (1773) wurden die in Bayern gelegenen Güter des [[Jesuitenorden]]s auf Weisung des Papstes dem kurfürstlichen Schulfonds zur Verfügung gestellt.<ref>Scheglmann&nbsp;I, S.&nbsp;51.</ref> Im Jahre 1778 gelang einem Prälaten in Aschaffenburg ein Säkularisationsvorhaben: Der Fürsterzbischof von Mainz zog gegen eine nur geringe Entschädigung den Klostergarten eines Kapuzinerklosters ein und verwendete ihn als Schlossgarten und als Holzhof für seine weltliche Hochstiftsregierung.<ref>Scheglmann&nbsp;I, S.&nbsp;48.</ref> 1783 stimmte Papst [[Pius&nbsp;VI.]] dem Antrag des kurpfalz-bayerischen Kurfürsten [[Karl Theodor (Pfalz und Bayern)|Karl Theodor]] auf Aufhebung der Prämonstratenserabtei Osterhofen und des Augustinerchorherrenstiftes Indersdorf zu.<ref>Scheglmann&nbsp;I, S.&nbsp;61–72.</ref> 1787 wies der Fürstbischof von Bamberg in einer Visitationsverfügung die Zisterzienserabtei Langheim darauf hin, dass eine Aufhebung der Klöster möglich und der Vorwurf der Prachtliebe deshalb zu vermeiden sei.<ref>Scheglmann&nbsp;I, S.&nbsp;74.</ref> 1789 verfasste der Jurist [[Maximilian von Montgelas]] eine Denkschrift, in der er eine Säkularisation für wirtschaftlich wünschenswert und aufgrund des Westfälischen Friedens für rechtlich zulässig hielt. 56&nbsp;v.&nbsp;H. der Hofstellen seien in kirchliches Obereigentum gelangt, und diese Konzentration schädige den Wirtschaftsverkehr.<ref>Weis, Montgelas&nbsp;I, S.&nbsp;121–125.</ref>
Zeile 29 ⟶ 34:
{{Hauptartikel|Josephinismus}}
 
Kaiser [[Joseph II. (HRR)|Joseph &nbsp;II.]], Herrscher des [[Aufgeklärter Absolutismus|aufgeklärten Absolutismus]], löste bereits vor der Französischen Revolution zahlreiche Klöster und Kirchen auf und zog deren Vermögen ein. Von 915 Klöstern (762 Männer-, 153 Frauenklöster), die 1780 in Österreich (mit Böhmen, Mähren und Galizien) existierten, blieben nur 388 erhalten.
 
== Säkularisation imnach Zeitalterder NapoleonsFranzösischen Revolution ==
=== Frankreich ===
Die Säkularisation in Frankreich am Ende des 18. Jahrhunderts bzw. zu Beginn des 19. Jahrhunderts geht auf Debatten in der Zeit der [[Aufklärung]] zurück. Sie ist die umfassendste, die bislang stattfand. Beinahe alle geistlichen [[Reichsstand|Reichsstände]] wurden aufgelöst und annähernd 95.000 km² Grundfläche, auf denen mehr als 3 Millionen Menschen lebten, wechselten ihren Herrscher oder Eigentümer.
 
Die [[französische Nationalversammlung]] beschloss schon zu Beginn der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] am 2. November 1789 in einem Dekret (''Décret des biens du clergé mis à la disposition de la Nation''<ref>[[:fr:Décret des biens du clergé mis à la disposition de la Nation|Artikel]] in der französischen Wikipedia.</ref>), das auf eine Antragsvorlage des Abgeordneten der Nationalversammlung und späteren Außenministers Napoleons, Bischof [[Talleyrand-Périgord|Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord]], zurückging, die Nationalisierung der Kirchengüter und damit die faktische Enteignung der [[Römisch-katholische Kirche|katholischen Kirche]]. Hintergrund waren massive Bemühungen, der Finanzkrise des französischen Staates, die vor allem durch die o. g. kostenaufwändige Beteiligung Frankreichs am [[Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg|Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg]] bedingt war, entgegenzuwirken. DieMit Priesterder bekamen,1790 wieverabschiedeten die[[Zivilverfassung Staatsbeamtendes Klerus]] wurde eine französische [[Nationalkirche]] geschaffen, vonderen nunPriester wie anStaatsbeamte einen staatlichen Sold bekamen und mussten einen Eid auf die Nation und die neue Verfassung ablegen mussten. Somit wurde schon am Anfang der französischen Revolution durch die Abschaffung der alten [[Ständeordnung]] die Vormachtstellung des Klerus beendet. Mit der Enteignung des kirchlichen Besitzes wurde die wirtschaftliche und politische Macht der Kirche erheblich beschnitten.<ref>Paul Fabianek: ''Folgen der Säkularisierung für die Klöster im Rheinland. Am Beispiel der Klöster Schwarzenbroich und Kornelimünster.'' Verlag BoD 2012, ISBN 978-3-8482-1795-3, S. 6 und Anlage (Dekret „Le décret des biens du clergé mis à la disposition de la Nation“)</ref>
 
Erst mit dem zwischen [[Napoleon Bonaparte]] und Papst [[Pius &nbsp;VII.]] geschlossenen [[Konkordat von 1801]] kam es zumindest formal wieder zu einer Aussöhnung zwischen der katholischen Kirche und dem französischen Staat.
 
=== Italien ===
Erst mit dem zwischen [[Napoleon Bonaparte]] und Papst [[Pius VII.]] geschlossenen [[Konkordat von 1801]] kam es zumindest formal wieder zu einer Aussöhnung zwischen der katholischen Kirche und dem französischen Staat.
{{Hauptartikel|Eversione dell’asse ecclesiastico}}
1866 sah sich das junge Königreich Italien mit einem schwierigen und kostspieligen Krieg gegen Österreich konfrontiert (Dritter Unabhängigkeitskrieg). Aufgrund der enormen Kriegsausgaben stieg das Staatsdefizit auf eine bis dahin nicht erreichte Höhe. Die Antwort des Staates auf die schwere Finanzkrise war die Beschlagnahmung von Kircheneigentum. Die Konfiszierungen verschärften den politischen Konflikt mit dem Heiligen Stuhl, der seinen Ursprung in der [[Römische Frage|Römischen Frage]] hatte und erst mit der Unterzeichnung der [[Lateranverträge]] 1929 beigelegt werden konnte.
 
=== {{Anker|lrd}} Linksrheinische Départements Deutschlands 1802 ===
Anders als im rechtsrheinischen Gebiet fand die Säkularisation in den seit 1798 bestehenden [[Linkes Rheinufer|vier linksrheinischen Départements]], die 1801 im [[Friede von Lunéville|Frieden von Lunéville]] Frankreich zugesprochen worden waren, im Jahre 1802 statt.<ref>[[Wilhelm Janssen (Historiker)|Wilhelm Janssen]]: ''Kleine Rheinische Geschichte'', S. 261.</ref> Grundlage der Säkularisation war das 1801 abgeschlossene [[Konkordat von 1801|Konkordat]], in dem die kirchenrechtliche Genehmigung der Säkularisation gegeben wurde. Danach wurden amAm 9. Juni 1802 wurden mit einem Konsularbeschluss („Arreté„Arrêté des Consuls“) – im rechtlichen Sinne eine Verordnung – die kirchlichen Verhältnisse neu geregelt; mit Ausnahme der Bistümer und Pfarreien wurden fast alle geistlichen Einrichtungen aufgehoben und ihr Besitz dem französischen Staat übertragen.<ref>[[Eduard Hegel]]: ''Geschichte des Erzbistums Köln''. Bd. IV, S. 487–521.</ref>
 
Alle Mönche/NonnenOrdensleute mit linksrheinischen Wurzeln erhielten gemäß Konsularbeschluss eine jährliche Pension von 500 (für unter 60-Jährige) bzw. 600 Francs (ab 60 Jahren). Diejenigen Mönche/Nonnen, die ursprünglich aus rechtsrheinischen Gebieten stammten, mussten die linksrheinischen Gebiete verlassen und erhielten einmalig 150 Francs für die Kosten ihrer Reise.<ref>Paul Fabianek: ''Folgen der Säkularisierung für die Klöster im Rheinland. Am Beispiel der Klöster Schwarzenbroich und Kornelimünster''. Verlag BoD 2012, ISBN 978-3-8482-1795-3, S. 13 mit Anlage (Konsularbeschluss „Arrêté portant suppression des ordres monastiques et congrégations régulières dans les départemens de la Sarre, de la Roër, de Thin-et-Moselle et du Mont-Tonnerre“)</ref>
 
Zur Aufbesserung der Finanzen des französischen Staates wurden die säkularisierten Güter in den folgenden Jahren versteigert und gingen überwiegend an private Käufer. Auch die geistlichen Reichsstände wurden aufgehoben und ihr Besitz verstaatlicht.<ref>[[Wolfgang Schieder]] (Hrsg.): ''Säkularisation und Mediatisierung in den vier rheinischen Departements 1803–1813''. Teil V/1 und V/II Roerdepartement.</ref>
Zeile 51 ⟶ 60:
Artikel 35 des Reichsdeputationshauptschlusses ging über die reine Entschädigung sogar hinaus. Die Gebäude und Güter der aufgehobenen [[Stift (Kirche)|Stifte]], [[Abtei]]en und [[Kloster|Klöster]] wurden der Disposition (Verfügungsgewalt) der Landesherren unterstellt.<ref>Georg Mölich, Joachim Oepen, Wolfgang Rosen (Hrsg.): ''Klosterkultur und Säkularisation im Rheinland.'' Essen 2002, S. 20–21.</ref> Das erlaubte es auch Herrschern, die keinen Territorialverlust erlitten hatten, kirchliche Güter zu ihren Gunsten einzuziehen und ihre Finanzen zu entlasten.
 
Der Reichsdeputationshauptschluss betraf die geistlichen Kurfürstentümer [[Kurköln|Köln]] und [[Kurtrier|Trier]], das [[Erzstift Salzburg|Fürsterzbistum Salzburg]] sowie die FürstbistumerHochstifte [[ErzbistumHochstift Olmütz|Olmütz]], [[Hochstift Augsburg|Augsburg]], [[Hochstift Bamberg|Bamberg]], [[Fürstbistum Basel|Basel]], [[FürstbistumHochstift Breslau|Breslau]], [[BistumDiözese Bozen-Brixen|Brixen]], [[Bistum Chur|Chur]], [[Corvey]], [[Hochstift Eichstätt|Eichstätt]], [[Hochstift Freising|Freising]], [[BistumHochstift Fulda|Fulda]], [[FürstbistumHochstift Hildesheim|Hildesheim]], [[FürstbistumHochstift Konstanz|Konstanz]], [[FürstbistumHochstift Lübeck|Lübeck]], [[BistumHochstift Lüttich|Lüttich]], [[Hochstift Münster|Münster]], [[Hochstift Osnabrück|Osnabrück]], [[Hochstift Paderborn|Paderborn]], [[Hochstift Passau|Passau]], [[Hochstift Regensburg|Regensburg]], [[Hochstift Speyer|Speyer]], [[BistumHochstift Trient|Trient]], [[BistumHochstift Worms|Worms]] und [[Hochstift Würzburg|Würzburg]]. Auch alle anderen geistlichen Fürstentümer, zu denen z.&nbsp;B. die [[Reichsabtei]]en und die anderen [[Reichsstift]]e gehörten, wurden aufgelöst.<ref>vglVgl. Bettina Braun, Mareike Menne, Michael Ströhmer (Hrsg.): ''Geistliche Fürsten und geistliche Staaten in der Spätphase des Alten Reiches.'' Bibliotheca Academica, Epfendorf/ am Neckar 2008, ISBN 978-3-928471-72-5.</ref>
 
Lediglich [[Kurmainz]], dessen verbliebenes rechtsrheinisches Territorium auf das [[Fürstentum Aschaffenburg]] übertragen wurde, wurde nicht aufgelöst. [[Karl Theodor von Dalberg]], der letzte Mainzer Erzbischof, verblieb als Erzkanzler des Reiches.
Zeile 58 ⟶ 67:
Viele Besitztümer der Kirche, unter ihnen auch landständische Klöster oder die bisherigen fürstbischöflichen Residenzen, wurden enteignet und fielen an weltliche Landesherren. Insbesondere profitierten der König von [[Preußen]], der [[Kurfürstentum Bayern|Kurfürst von Bayern]], der Herzog von [[Württemberg]], der Markgraf von [[Baden (Land)|Baden]] und der Landgraf von [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt|Hessen-Darmstadt]] von der Säkularisation. Allein in Baden vervierfachte sich die Fläche des Landes, die Zahl der Einwohner verfünffachte sich durch den Landzugewinn. Württemberg konnte seine Fläche und Einwohnerzahl immerhin verdoppeln.
 
Durch die Enteignung kirchlicher Güter verlor insbesondere (aber nicht nur) die [[katholische Kirche]] einen großen TeilGroßteil ihrer weltlichen Macht.
 
== Soziale Folgen ==
Zeile 72 ⟶ 81:
== Siehe auch ==
* [[Säkularismus]] und [[Laizismus]]
* [[KircheTrennung undzwischen Staat und religiösen Institutionen]]
* [[Desamortisation in Spanien]]
 
== Literatur ==
* Marcel Albert: ''Die Gedenkveranstaltungen zum 200. Jahrestag der Säkularisation 1803–2003. Ein kritischer Rückblick'',. inIn: ''[[Römische Quartalschrift]]'', 100, (2005), S. 240–274.
* Christian Bartz: ''Die Säkularisation der Abtei Laach im Jahre 1802. Eine Fallstudie.'' inIn: ''[[Rheinische Vierteljahrsblätter]]'', 62, (1998), S. 238–307.
* Paul Fabianek: ''Folgen der Säkularisierung für die Klöster im Rheinland. Am Beispiel der Klöster Schwarzenbroich und Kornelimünster.'' Verlag[[Books BoDon Demand]], 2012, ISBN 978-3-8482-1795-3.
* [[Reiner Groß]]: ''Geschichte Sachsens.'' Berlin, 2001 (4. Aufl.Auflage 2012, ISBN 978-3-361-00674-4).
* [[Volker Himmelein]] (Hrsg.): ''Alte Klöster, neue Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803. Große Landesausstellung Baden-Württemberg 2003''. Thorbecke, Ostfildern 2003, ISBN 3-7995-0212-2 (Ausstellungskatalog und Aufsatzband).
* Georg Mölich, [[Joachim Oepen]], Wolfgang Rosen (Hrsg.): ''Klosterkultur und Säkularisation im Rheinland.''. Klartext Verlag, Essen 2002, ISBN 978-3-89861-099-5.
* Isa Lübbers, [[Martin Rößler (Kirchenmusiker)|Martin Rößler]], Joachim Stüben (Hrsg.): ''Säkularisierung – ein weltgeschichtlicher Prozess in Hamburg.'', Peter Lang GmbH, Frankfurt/M. am Main 2017, ISBN 978-3-631-67547-2.
* [[Winfried Müller (Historiker)|Winfried Müller]]: ''Ein bayerischer Sonderweg? Die Säkularisation im links- und rechtsrheinischen Deutschland.'', inIn: [[Alois Schmid (Historiker)|Alois Schmid]] (Hrsg.): ''Die Säkularisation in Bayern 1803. Kulturbruch oder Modernisierung?'' hrsg. von [[Alois Schmid (Historiker)|Alois Schmid]]. München: C. H. Beck, München 2003, ISBN 3-406-10664-1, S. 317–334 (ISBN 978-3406106o44).
* [[Winfried Müller (Historiker)|Winfried Müller]]: ''Die Säkularisation von 1803'',. inIn: [[Walter Brandmüller]] (Hrsg.): ''Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte, Bd.'' Band 3, hrsg. vonEos [[Walter Brandmüller]].Verlag, St. Ottilien: Eos Verlag 1991, S. 1–84.
* [[Winfried Müller (Historiker)|Winfried Müller]]: ''Zwischen Säkularisation und Konkordat. Die Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche 1803–1821'',. inIn: [[Walter Brandmüller]] (Hrsg.): ''Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte, Bd.'' Band 3, hrsg. vonEos Walter Brandmüller.Verlag, St. Ottilien: Eos Verlag 1991, S. 85–129.
* [[Volker Rödel (Archivar)|Volker Rödel]], [[Hans Ammerich]], Thomas Adam (Hrsg.)'': Säkularisation am Oberrhein'' (= ''Oberrheinische Studien.'' Band 23). Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-7823-4.
* [[Alfons Maria Scheglmann]]: ''Geschichte der Säkularisation im rechtsrheinischen Bayern.'' 3 Bände,. Habbel, Regensburg 1903–1908.
* [[Rudolf Schlögl]]: ''Glaube und Religion in der Säkularisierung. Die katholische Stadt – Köln, Aachen, Münster – 1740–1840.'' Oldenbourg, München 1995, ISBN 3-486-56080-8.
* [[Dietmar Stutzer]]: ''Die Säkularisation 1803. Der Sturm auf Bayerns Kirchen und Klöster.'' Rosenheimer Verlagshaus Alfred Förg, 1976, ISBN 3-475-52237-3.
* Hermann Uhrig: ''Die Vereinbarkeit von Art. VII des Friedens von Lunéville mit der Reichsverfassung'',. 5 Bände, 2789 S., Verlag Traugott Bautz, Nordhausen 2014, (ISBN 978-3-88309-862-3,; zugl2789 S. (zugleich erweiterte Jur. Diss. Tübingen 2011, {{URN|nbn|:de:bsz:21-opus-56749}}).
* [[Eberhard Weis]]: ''Montgelas''. Erster Band. ''Zwischen Revolution und Reform 1759–1799''. 2. Auflage. Beck, München 1988, ISBN 978-3-406-32974-6.
* [[Matthias Wemhoff]]: ''Säkularisation und Neubeginn''. Schnell & Steiner, Regensburg 2007, ISBN 978-3-7954-1963-9 (anlässlich der Eröffnung der Ausstellung im Landschaftsverband Westfalen-Lippe-Landesmuseum für Klosterkultur im [[Kloster Dalheim (Lichtenau)|Kloster Dalheim]]).
 
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
* {{DNB-Portal|4076950-1}}
* [https://www.br.de/radio/bayern2/wissen/radiowissen/geschichte/saekularisation-benediktbeuern-dossier-100.html Säkularisation in Bayern] auf Bayern 2 radioWissen
* [https://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Gesellschaft_Politik/Saekularisation Säkularisation in Westfalen] auf lwl.org
Zeile 100 ⟶ 112:
<references />
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=4076950-1|LCCN=sh85119461|NDL=00570859}}
 
{{SORTIERUNG:Sakularisation}}